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Gutachten für das Sozialgericht

muppet

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 März 2009
Beiträge
241
Hallo nochmal an alle,

wer kann mir meine Frage beantworten? Muss ich den Gutachter vom Sozialgericht akzeptieren? Wenn ja, wo kann ich ein gegengutachten erstellen und wie teuer ist das?
Danke, muppet
 
Hallo muppet,
ob Du den Gutachter so einfach ablehnen kannst, entzieht sich meiner Kenntnis,
aber Du kannst nach § 109 SGG einen Arzt Deiner Wahl als Gutachter vorschlagen

§ 109 SGG

[Anhörung eines bestimmten Arztes]

(1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.

(2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.

mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
Hallo muppet,

habe auch schon ähnliche Fragen gestellt und wollte dir mal den Link zum thread reinstellen.

Du oder dein Anwalt hat die Möglichkeit das Gutachten anzufechten evtl. ein weiteres übers Gericht in Auftrag zu geben etc.

Laut meinem Anwaltsbüro sollte das 109er das letzte Mittel sein, wenn andere Gutachten ausgeschöpft sind und ich habe auch nicht wirklich eine komplett freie Wahlmöglichkleit lt. direkter Gerichtsaussage andere hatten sie aber schon oder haben sie auch beim selben Gericht.

Vielleicht bringts dir ja bischen was
viele Grüße
 
hallo, bln

der 109-er gutachter ist dein, von dir ausgewählter.
du bezahlst ihn.

mfg
pussi
 
HALLO

Gutachterliche Kriterien und der Klageweg nach §109 und zur Thematik allg.

http://209.85.129.132/search?q=cach...,+gutachten+nac+$109&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

http://books.google.de/books?id=KbL...a=X&oi=book_result&resnum=5&ct=result#PPA1,M1

http://209.85.129.132/search?q=cach...+für+med.+gutachter&cd=10&hl=de&ct=clnk&gl=de

im nachfolgenden link bitte auch die Urteile einsehen!

http://www.ra-buechner.de/schwerpunkte/US94-Medizinisches-Sachverst%E4ndigengutachten.php

wie oben
http://www.medsach.de/QUlEPTE5ODI4MiZNSUQ9MTA0Mzc5.html
Die Bedeutung der ICF für die sozialmedizinische Beurteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Zusammenfassung: Die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit baut konzeptionell auf dem biopsychosozialen Modell der ICF auf. Das komplexe Gutachten in der gesetzlichen Rentenversicherung reflektiert funktionale Gesundheit, arbeitsbezogene Leistungsfähigkeit, Teilhabe und Verlaufsprognose. Die Klassifizierung der Gutachteninhalte zu Dokumentations- und Statistikzwecken erfolgt noch nicht, da verschiedene Anwendungsprobleme ungelöst sind. Nach Lösungsmöglichkeiten wird geforscht. Als Anwendungshilfe könnte ein Core Set - Entwurf der European Union of Medicine in Assurance and Social Security für Personen mit längerfristiger Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit dienen. Erste Testergebnisse werden vorgestellt.

Stichworte: sozialmedizinisches Gutachten – Leistungsfähigkeit – Erwerbsminderungsrentenanträge – EUMASS- Entwurf – ICF-Core Set


http://www.fachbuch-center.de/produ...=3638&XTCsid=3c8a95efc04bbb9f411723e5bbdde10e
Kompaktes Wissen für Gutachter in der forsenischen Psychiatrie

http://www.fachbuch-center.de/produ...=3701&XTCsid=3c8a95efc04bbb9f411723e5bbdde10e
Richter in Weiß: Medizinische Gutachter

http://www.mfh.de/artikel/richter.htm

Die Berliner Ärztekammer lesenswert.

http://209.85.129.132/search?q=cach...en+für+109+gutachten&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=de

LSG NRW - Urteil vom 29. 1. 2003 - Az.: L 10 SB 97/02
Leitsätze:
1. Allein auf vom SG eingeholte Befundberichte kann eine gerichtliche Entscheidung in der Regel nicht gestützt werden. Im Zweifel sind medizinische Sachverständigengutachten einzuholen.
2. Ein Gericht kann von der Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG nicht absehen, weil es dessen
Einholung nicht für notwendig oder den Sachverständigen nicht für geeignet hält
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/lsg_nrw_29.01.03_97.02.htm

vg natascha

Wichtig sei darüber
hinaus, die Geschlossenheit innerhalb der Ärzteschaft zu wahren, um sich
nicht schwächen zu lassen. Die Zukunft der ärztlichen Profession wird auch
eines der Themen auf dem Deutschen Ärztetag 2008 sein.
 
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