oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
was macht man gegen eine Richterin die zwar willig ein Gerichtsgutachten im Zusammenhang einer Berufskrankheit beauftragen will,
aber explizit nur eine Gutachterstelle nennt.
Dort haben sich die Probanden um 7:30 Uhr Montag Morgen einzufinden.
Für mich bedeutet das ich müsste um 6 Uhr losfahren, ist mit den Medikamenten nicht machbar.
Ich nannte in der selben Stadt ein anderes unabhängiges Institut, dass eben flexibler ist, bei der Termin Vergabe.
Manchmal bin selbst ich noch Ratlos!
was macht man gegen eine Richterin die zwar willig ein Gerichtsgutachten im Zusammenhang einer Berufskrankheit beauftragen will,
aber explizit nur eine Gutachterstelle nennt.
Dort haben sich die Probanden um 7:30 Uhr Montag Morgen einzufinden.
Für mich bedeutet das ich müsste um 6 Uhr losfahren, ist mit den Medikamenten nicht machbar.
Ich nannte in der selben Stadt ein anderes unabhängiges Institut, dass eben flexibler ist, bei der Termin Vergabe.
Manchmal bin selbst ich noch Ratlos!