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Gutachten durch Gericht

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

was macht man gegen eine Richterin die zwar willig ein Gerichtsgutachten im Zusammenhang einer Berufskrankheit beauftragen will,
aber explizit nur eine Gutachterstelle nennt.
Dort haben sich die Probanden um 7:30 Uhr Montag Morgen einzufinden.
Für mich bedeutet das ich müsste um 6 Uhr losfahren, ist mit den Medikamenten nicht machbar.

Ich nannte in der selben Stadt ein anderes unabhängiges Institut, dass eben flexibler ist, bei der Termin Vergabe.

Manchmal bin selbst ich noch Ratlos!
 
Hallo Oerni, wirst Du denn gar nicht mehr von Herrn RA R. H. vertreten? So wie ich ihn kenne, hat der doch bestimmt eine Lösung für derartige Fälle. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,
so wie ich diesen Herrn kennenlernte, ist er ein I..... :cool:, den man mit falschen Diagnosen unter Druck setzen kann.

LG Christiane
 
Hallo Christiane, ernsthaft? Das interessiert mich sehr. Ich hatte ihn unlängst wegen einer Nebensächlichkeit gegen die BG in Stellung gebracht und war von seinem Engagement begeistert. Meine Befürchtung war eher, dass er aus Altersgründen gar keine Mandate mehr übernimmt. Mich würden DeineErfahrungen mit ihm sehr interessieren. Viele liebe Grüße Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,
tja, meine Erfahrungen mit diesem Herrn sind nichts für die Öffentlichkeit, auch nicht für PNs. Aber ich kann Dir sagen, dass er sich vor schwierigen Fällen fürchtet. Oder aber, dass er sich Druck beugt. Mgl. auch, dass er keine Lust darauf hat. Was aber dazu führt, dass er Mandanten im Regen stehen lässt.

Da der aber der zweite Anwalt war, gehe ich davon aus, dass die Klinik Dessau mit kriminellen Mitteln arbeitet. Einen Beweis dafür gibt es ja... von falschen Diagnosen und Anrufen bei anderen Ärzten mal ganz abgesehen.


LG Jani
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Christiane, es verschlägt mir sprichwörtlich den Atem, weil sich unsere Wahrnehmungen so völlig unterscheiden. Mir war er bei der Durchsetzung von Teilhabe als Schwerstbehinderter gegen die BG durchaus eine Hilfe. Insofern hatte ich sogar vor, ihn in einer anderen Angelegenheit erneut zu beauftragen. Offenbar kommt es wie stets auf den Einzalfall an. Vielleicht meldet sich ja Oerni noch mal zurück. Unter Umständen mit ganz neuen Aspekten. Nochmals viele Grüße
 
Hallo Rehaschreck,
wie lange ist Dein Fall her?
Denn bevor der als freier Anwalt begann, war er für die BG ETEM in Leipzig tätig. Aus dieser Zeit kennt er sowohl die Klinik Dessau, als auch deren jetzigen Ärztlichen Direktor. Mglw. kennt er den auch schon vor dessen Dessauer Zeit - aus dem Westen.

Von daher weiß ich auch um die Verflechtungen dieses Ärztlichen Direktors eines Städtischen Klinikum, (der auch als Gutachter für BGs und Versicherungen agiert - m.E. hat das durchaus ein Geschmäckle) die er hier im Osten aufbaute.
LG Jani
 
wirst Du denn gar nicht mehr von Herrn RA R. H
Hallo Rehaschreck,

in dieser Angelegenheit vertrete ich mich selbst vor Gericht.
In anderer Sache arbeitet er genau so, wie Du ihn kennen gelernt hast, bissig und keinesfalls nachgiebig,
immer im Sinn des Auftraggeber, als des Mandanten.

Hallo Jani

das Hr. RA R. H. nicht mehr alle Aufträge annimmt ist seit langem bekannt.
Hintergründe:
Mit über 65 J ist man nicht mehr so belastbar, wie z.b. mit 55.
Ich könnte jetzt, da ich ihn näher kennen lernen konnte, viel mehr dazu schreiben,
aber man mag es mir verzeihen, wenn ich das nicht tue.
Jedem dem ich diesen RA empfohlen habe, hat im Vorfeld von mir gelesen, dass er sich seine Fälle aussucht und
es ist ihm weder die Person, noch der schwere des Falles wichtig oder unwichtig.
Er hört sich jeden Fall sicherlich an und sagt dann seine Meinung bzw Einschätzung dazu.
Wer das nicht akzeptiert sollte sich einen anderen RA suchen.
Auch Dir hatte ich das geschrieben gehabt.

Richtig RA H. war im Osten für eine BG tätig, aber nicht für die jetzige ETEM.
Richtig ist auch, dass er zahlreiche Direktoren von Kliniken, sowie Professoren, Ärzte usw kennt,
er kennt auch zahlreiche BSG und LSG Richter.
Aber deshalb Verflechtungen und damit Geschmäckle zu unterstellen, ist doch ein starker Tobak.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Oerni, bitte vielmals um Entschuldigung. Aber ich bin zu alt, oder zu unbeholfen, vermutlichtrifft beides zu, Deine sehr nette PN zu beantworten. Daher auf diesem Wege nochmals herzlichen Dank dafür. Du kannst im Übrigen davon ausgehen, dass ich mir in dieser Sache bereits ein Urteil gebildet habe, dass mit Deiner Einschätzung durchaus konform ist. Viele herzliche Grüße nach Bayern
 
Hallo Oerni, ich muss einfach nochmal nachhaken, weil mir die Sache nicht aus dem Kopf geht. Natürlich habe ich auch Christianes Vorbehalte im Hinterkopf. Die, so schätze ich Christiane ein, keinesfalls leichtsinnig vorgetragen wurden. Mein Eindruck von ihm, auch im sehr persönlichen Gespräch, ist jedenfalls der, dass er sich von ehemaligen beruflichen Einbindungen - er war wohl sogar Geschäftsführer einer BG - heute nicht mehr im Geringsten beeinflussen lässt. Das Gegenteil ist nach meiner Beobachtung der Fall. Herr RA R.H. ist nach meinem Dafürhalten sogar aktives Mitglied hier im Forum. Meine Wertschätzung ihm gegenüber verbietet mir jedoch, die Dinge hier näher zu bezeichnen.
 
Hallo Oerni,
dieser Anwalt hatte bereits meine Klage übernommen und sie mir vier Wochen später "vor die Füße geschmissen". Große Töne gespuckt...... :cool:

Dass er für die ETEM gearbeitet hat, hat er mir selbst erzählt.

Und dann lies bitte noch mal nach..... er ist wohl kaum als Gutachter tätig.

Hallo Rehaschreck,
ich halte diesen Herrn für keineswegs integer. Und ja, er hat für die BG ETEM Leipzig gearbeitet.


LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur ursprünglichen Fragestellung von oerni
Hast Du denn niemand der Dich zum Termin fahren kann? Nach der Begutachtung und den Untersuchungen wirst Du auch schwerlich in der Lage sein alleine heimzufahren........
Somit sollte doch auch ein Termin um 7.30 Uhr möglich sein
 
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