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Gutachten durch Gericht

die Präventationsabteilung aus Köln Hr. Dipl. Ing. H. Kusserow hat sich bei Gericht gemeldet.

Stellungnahme nach Aktenlage
Aus der Akte ist zu entnehmen, dass bereits eine Stellungnahme zur Lärmexposition vom 01.2009 vorliegt, in der für vier Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum von August 1972 bis Januar 2009 Einwirkungen im Sinne der BK 2301 bestätigt wurden.

zum Zeitpunkt 2009 bis heute kann der Vollbeweis im Sinne der BK 2301 nicht gesichert werden.
Stimmt, ich kann keine Unterlagen bzw Aufzeichnungen der Lärmeinwirkungen für den Zeitraum vorlegen.

Aus meiner Sicht ist es unerheblich, da je bereits der Vollbeweis im Januar 2009 bestätigt wurde und ein defekter Hörgang,
die Haarzellen nach Schädigung nicht besser werden.

Meine Frage nun an @Alle,

wer kann mir hier Unterlagen usw. zukommen lassen?

Danke schon mal im Voraus.
 
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