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Gutachten der BG

Kalfatermann

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Jan. 2015
Beiträge
4
Hallo Forenmitglieder,

als Neuling im Forum für Unfallopfer habe ich eine Frage:

Seit Oktober 2013 ist eine Verdachtsanzeige wegen Anerkennung als Berufskrankheit bei der BG gestellt. Im Frühjahr 2014 fand die Sichtung des Arbeitsplatzes durch Mitarbeiter der BG in der Firma statt. Im September 2014 hatte ich den Termin beim Arbeitsmediziner bezüglich meiner Erkrankung. Das medizinische Gutachten des Arbeitsmediziners liegt mir persönlich seit Dezember 2014 vor.
Nun zur Frage: Wie lange dauert es, bis die BG hierzu Stellung nimmt, die Berufskrankheit anerkennt und ein Gutachten erstellt?
Gibt es eine gesetzliche Frist innerhalb dessen die BG ein Gutachten erstellen muss?

Vielen Dank!
 
Begutachtung

Hallo Kalfatermann,
Ich hatte am 17.11.2014 eine Begutachtung. Das Gutachten wurde am
22.12.2014 geschrieben und der BG zugesannt. Am 09. 01 2015 wurde das Gutachten an mich versendet. Ich bin irgendwie irritiert,bekammst du das Gutachten vom Arbeitsmediziner, oder von der BG.
Gruß lupo 1
 
Das medizinische Gutachten geht zunächst an die BG. Von ihr habe ich auch den Befundbericht des Arbeitsmediziners. Was aussteht ist das eigentliche Gutachten der BG.
 
Begutachtung

Hallo Kalfatermann,
Die BG bezieht sich in der Regel auf das vom Arbeitsmediziner erstellte
Gutachten. In dem Begleitschreiben der BG steht normalerweise ua.
Anerkennung der BK, MdE, Ablehnung, usw.
Gruß lupo1
 
Exakt diese Schreiben steht aus. Der Arbeitsmediziner hat bereits einen MdE ausgewiesen. Dies hat die BG bis dato nicht bestätigt. Deshalb die Frage: Wieviel Zeit die BG hierfür beansprucht? Ist eine Untätigkeitsklage angemessen?
 
Begutachtung

Meines Wissen wird das Gutachten erst von der BG überprüft und dem Rentenausschuß vorgelegt. Es wird noch was dauern. Wie lange
 
Hallo Kalfatermann

Also bei mir hat ein Gutachten einmal 4 Monate bei der BG gelegen bis eine Entscheidung gefällt wurde.
Da ich vom Gutachter nachweislich den Termin hatte als er das Gutachten der BG übermittelt hatte weiß ich es genau.
Die BG ist eben nicht so schnell außer wenn ein Arbeitgeber mal seine Beiträge nicht zahlt, dann stehen sie innerhalb von wenigen Tagen mit einem Vollstreckungsbescheid vor der Tür.
Das einzig gute daran ist, daß die Leistungen bei einem positiven Bescheid meistens anstandslos rückwirkend gezahlt werden.Bei mir waren es dann MDE mal 6 Monate.
Das ist dann wie ein kleines Sparbuch.

Gruß trollfar
 
Hallo Kalfatermann,

nachdem ich Dein Anliegen und auch so manches andere Thema hier gelesen habe, keimt in mir der Verdacht, dass die Berufsgenossenschaften, Anliegen der Versicherten vorsätzlich verschleppen, oder ja sogar ignorieren. Was meinst Du dazu?
 
Hallo Kalfatermann,

übrigens geht es mir auch so wie Dir, ich warte auch schon seit Monaten auf einen Bescheid der BG! Ein Forenmitglied Namens Fender 01 hat mich hier beraten, er meinte ich solle einen Antrag auf Bescheidung stellen. Aber ein anderes Forenmitglied Namens HWS-Schaden, meinte aus den Kommentaren von Fender01 Bedenken heraus gelesen zu haben, so das es mir vielleicht doch schaden könnte, wenn ich den Antrag stellen würde! Ich bin total verzweifelt!
 
Hallo Kalfatermann,

übrigens geht es mir auch so wie Dir, ich warte auch schon seit Monaten auf einen Bescheid der BG! Ein Forenmitglied Namens Fender 01 hat mich hier beraten, er meinte ich solle einen Antrag auf Bescheidung stellen. Aber ein anderes Forenmitglied Namens HWS-Schaden, meinte aus den Kommentaren von Fender01 Bedenken heraus gelesen zu haben, so das es mir vielleicht doch schaden könnte, wenn ich den Antrag stellen würde! Ich bin total verzweifelt!

Hallo Jakobus,
liest Du eigentlich was Dir Fender und HWS geschrieben haben ? So eine Aussage macht mich sauer und traurig. :(
Beide haben Dir jeweils die beiden Möglichkeiten aufgezeigt was Du machen kannst. Was Du letztendlich daraus machst ist Deine Sache.
Fender hat Dir geduldig versucht zu erklären - was der Unterschied ist!
HWS hat keine Bedenken aus den Kommentaren von Fender gelesen, sondern die Aussagen unterstützt !
Das ist rein Deine Interpretation.

Ehrlich kann ich dann verstehen das Leute wie Fender, HWS und so weiter die sich alle Mühe geben - irgendwann nicht mehr antworten möchten oder wollen ... wenn Ihnen widersprüchliche Angaben unterstellt werden.

Ich persönlich bin sehr dankbar das hier Personen sind, die uns auch eine andere Sichtweise oder der BGen, Krankenkassen, Ärzten und Gutachtern aufzeigen.

LG Micha1213

Betrifft: Thread "muss die BG einen Bescheid ändern" http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=32237&page=2
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutachten

Hallo Kalfatermann, ich habe den Eindruck du vergisst hier etwas. Der med. Gutachten kann die Krankheit feststellen und auch % vergeben. Die technischen Voraussetzungen wurden aber wahrscheinlich noch nicht geprüft. Hier solltest du einmal nachhaken. Hat denn mit dir schon jemand von der BG gesprochen? Nicht jede Krankheit kommt vom Beruf (ist die Lesart der BG). Was hast du denn beruflich gemacht und um welche BK geht es denn? Gruß und Erfolg
 
Hallo Kalfatermann,

darf man Fragen um welche BK es sich handelt.

Wenn um BK handelt wo Du den Beruf beenden musst, solltest Du es schleunigst machen.
Wenn nicht könntest Du Dir einen Anwalt nehmen, um Deine Ansprüche durchzusetzen.
Auch wenn der Arbeitsmediziner Dir eine MdE ausgesprochen hat, bedeutet das noch lange nicht,
dass dieses durch den Beruf verursacht wurde.
Hier muss in der Regel der TAD der UV/ BG ermitteln und das kann dauern.
 
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