Kalfatermann
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 28 Jan. 2015
- Beiträge
- 4
Hallo Forenmitglieder,
als Neuling im Forum für Unfallopfer habe ich eine Frage:
Seit Oktober 2013 ist eine Verdachtsanzeige wegen Anerkennung als Berufskrankheit bei der BG gestellt. Im Frühjahr 2014 fand die Sichtung des Arbeitsplatzes durch Mitarbeiter der BG in der Firma statt. Im September 2014 hatte ich den Termin beim Arbeitsmediziner bezüglich meiner Erkrankung. Das medizinische Gutachten des Arbeitsmediziners liegt mir persönlich seit Dezember 2014 vor.
Nun zur Frage: Wie lange dauert es, bis die BG hierzu Stellung nimmt, die Berufskrankheit anerkennt und ein Gutachten erstellt?
Gibt es eine gesetzliche Frist innerhalb dessen die BG ein Gutachten erstellen muss?
Vielen Dank!
als Neuling im Forum für Unfallopfer habe ich eine Frage:
Seit Oktober 2013 ist eine Verdachtsanzeige wegen Anerkennung als Berufskrankheit bei der BG gestellt. Im Frühjahr 2014 fand die Sichtung des Arbeitsplatzes durch Mitarbeiter der BG in der Firma statt. Im September 2014 hatte ich den Termin beim Arbeitsmediziner bezüglich meiner Erkrankung. Das medizinische Gutachten des Arbeitsmediziners liegt mir persönlich seit Dezember 2014 vor.
Nun zur Frage: Wie lange dauert es, bis die BG hierzu Stellung nimmt, die Berufskrankheit anerkennt und ein Gutachten erstellt?
Gibt es eine gesetzliche Frist innerhalb dessen die BG ein Gutachten erstellen muss?
Vielen Dank!