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Gutachten BK 2106 was ist zu beachten?

ondgi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2007
Beiträge
474
Ort
Hessen
Frage an die, die es schon hinter sich haben.

Was sollte man bei einem bevorstehenden BK 2106 Gutachten beachten?
BK 2106 ist Druckschädigung der Nerven!
Der beauftragte Prof. hat die Untersuchung schon einmal an den OA weiter
gegeben. Das habe ich als Info erhalten, nicht als Frage ob ich damit einverstanden bin.
Ansonsten würde ich so sehen wie bei jeden andern GA auch, oder?

ondgi
 
Hallo Ondgi,

wer hat diese Begutachtung beauftragt? Die Sache mit der Weitergabe ist nicht so einfach....auch die BG hat den konkreten Arzt zu benennen bei der Gutachterauswahl. Warum solltest Du ansonsten Dein Wahlrecht ausüben LOL.
Liegen Dir die Fragen vor?



Gruß von der Seenixe
 
Hallo ondgi,

und wenn es sich nun um ein neurologisches GA handelt, handelt es sich NUR um eine neurologische oder auch psychische Begutachtung?
Wie seenixe schon schrieb, was steht in den Fragen zum GA?

viele Grüße
 
Gute Frage von euch beiden, ich habe keine Fragen bekommen nur die
Bestätigung das ich am xx mich um GA einfinden soll.
Der Prof. ist von mir ausgesucht worden da ich keinen von den 3 Vorgeschlagenen
nehmen wollte.
Der Prof. ist für BK vorgesehen und ist Chir.!

Lasst mich was zu den Fragen noch wissen, dann fordere ich das an !

ondgi
 
Hallo ondgi:),


Soviel ich mittlerweiler weis , müssen im Auftrag zur Begutachtung der GA namentlich genannt sein und die Fragen die zu beantworten sind, z. b. was du kannst was nicht, sitzen oder stehend und die voraussichtliche MDE. Es kann ein ganzer Fragenkatalog sein. Auch wird im Zivilprozess daraufhingewiesen dass der genannte GA die Untersuchung selbst durchführen muss. Sollte er Aufgaben weiterleiten muss er dies im GA mit Namen des Anderen anzeigen. Wenn er nicht im Stande ist das GA selbst zu machen hat er auch dies sofort zu melden.
Ich glaube Seenixe hat dazu schon ein Urteil eingestellt, wenn ich mich nicht irre:confused:;).

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ondgi,

also normalerweise solltest du einen Fragebogen erhalten haben den auch der GA erhält.
In diesem sind dann die vom Gericht oder der BG geforderten Fragestellungen drin.
zB.
Welche der Behinderungen von XXX wirken sich negativ auf die Fortbewegung von XXX aus und in welcher Weise.
Wie sind diese als Behinderung zu bezeichnen? Zu welchen Funktionsbeeinträchtigungen führen sie?
Seit wann besteht der unter XXX festgestellte Gesundheitszustand?
Weichen Sie von Festestellungen von XXX Akte XXX ab, wenn ja warum? Welches sind die Gründe für diese Abweichung?
Liegt eine neurologische Erkrankung vor, inwiefern?
Ist diese eher als psychische Erkrankung zu sehen, ist die Erkrankung eindeutig neurologisch, wenn nein warum?
Stehen die Erkrankungen in Zusammenhang mit dem Unfall XXX?
Lagen vor dem Unfall bereits Vorerkrankungen auf dem Gebiet vor? Wenn ja welche?
Sind die Auswirkungen auf den Unfall zurückzuführen?
Gibt es auf Psychatrischen Gebiet unfallbedingte oder unfallunaabhängige Erkrankungen? Wenn ja, welche?
Ist die Gehfähigkeit von XXX bei einer Gesamtschau aller bei ihm bestehenden Behinderungen ebeso stark eingeschränkt wie regelmäßig bei dem Personenkreis XXX. Auch innere Leiden sind zu berücksichtigen.
Dann der Fragebogen den man manchmal selbst ausfüllen muß, hierzu noch gesagt es handelt sich dabei um die Vorderseite einer A4 Seite mit kleinen Spalten :rolleyes::
Welche Krankheiten hatten Sie als Kind und in der Jugend (Datenangaben)?
Welche Krankheiten hatten Sie im Erwachsenenalter (Datenangaben)?

Geben Sie ausführlich an, unter welchen Beschwerden Sie im Einzelnen leiden!
Welcher Arzt behandelt Sie jetzt? Welche Medikamente nehmen Sie zurzeit ein?
Welchen Beruf üben Sie jetzt aus? Welche Berufe hatten Sie früher?
So das erstmal die zusammengefassten Fragen des Neurologischen Gebietes bei mir, allerdings aus zwei GA!
Ebenso steht in all dieseen Unterlagen das der GA dies selbst durchführen muß und ansonsten nochmals Rücksprache halten muß, da es auch sein kann daß dann ein anderer GA benannt werden muß.
 
Hallo @bln_ib

den Fragebogen den ich beantworten musste hatte ich schon, dann wurden
Infos von den Firmen eingeholt bei denen ich beschäftigt war um dann
zu entscheiden das ein GA erstellt werden muss ob es eine BK ist.
Das der Prof. das GA delegieren kann ist ja klar, er muss dann nur alles prüfen
und seinen "Wilhelm" geben bzw. bei Problemen zum GA Abschluss persönlich
reinschauen.

Das ich aber die Fragen in Kopie bekommen wie sie der GA bekommt ist mir
neu.


ondgi
 
Hallo ondgi,:),


er darf das GA nicht weitergeben b.z.w. delegieren , bei kleineren Arbeiten wie evtl. Rötgenaufnahmen, Blutabnahme das können untergeordnete Mitarbeiter machen, die er namentlich nenen muss. Das Haupt-GA hat er durchzuführen. Wenn er das nicht kann, hat er das zu melden. Im GA-Auftrag darf auch keine Klinik als Ersteller eines GA genannt sein, z.b. das KH xyz soll, der Arzt muss genannt sein. Es lassen sich einfach zu viele gefallen, das irgend welche Assistenten die Untersuchungen machen...
Das sollten dann aber auch der Vers., KK, BG und DRV gemeldet werden.

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo ondgi,
die fragen die dem gutachter gestellt werden stehen dir aber zu, ich habe sie bisher immer ausgehändigt bekommen. eigentlich sollten die mit den unterlagen der benennung des gutachters bei dir erscheinen und buffy schreibts ja auch nochmal ermuß das gutachten selbst machen oder aber das anders beantragen und die zuhilfenahme weiterer ärzte anfragen und genehmigen lassen.
sonst ist am ende das ganze gutachten für die katz
lieben gruß
 
Hallo bIn_ib:),


genauso ist es. Eine ganzer Fragenkatalog war meiner Begutachtung beigefügt. Erst da übliche alle KH von Kindesbeinen an, Lebenslauf privat wie beruflich und dann die Fragen die durch das GA beantwortet werden sollen.
Im Zivilprozess wurden auch alle § genannt wen der GA nicht selbst das GA macht, was er unternehmen muss und das er dafür haftet.
Ich weis, dass Seenixe das Urteil mal eingestellt hat, weil viele es nicht wissen oder auch sich nicht trauen etwas dagegen zu unternehmen.:)

Also Ondgi, wenn du die Fragen nicht hast, fordere sie an. Du mußt doch wissen was der GA beantworten soll:rolleyes:;) und denke an die Begleitung...

Gruß Buffy07
 
So nun war ich heute zum GA, was ein lacher war.... :D:):(:mad:

Da ich mir den GA ja selber ausgesucht habe bin ich an dem Schlamassel auch
selber Schuld. Ja was war nun heute, erst einmal war ich natürlich überpünktlich
gewesen. Durfte dann aber 30 min. warten bis der Herr OA kam und mich
mit in sein Zimmer nahm.
Was er begutachten sollte wusste er fürs erste nicht, wälzte die Akte die
von der BG kam und war dann genau so schlau wie vorher. Dann fragte er
mich wegen was ich denn eigentlich da wäre? Ich sagte ihm wegen GA einer
BK was die BG machen lassen will, es geht um meine Hände.
Ja da wäre er als Unfallchir. doch der falsche und es müsste erst einmal ein
Neurol. GA her. Wollte gleich einen Termin machen mit einen Kollegen, ich hab meinen
Mund gehalten und gedacht, dann mach mal!
Aber bevor er den Kollegen, den er nur empfehlen kann, muss er noch mal
das Schreiben lesen der BG. Tat er und stellte fest das die BG, die wohl gelernt
hat, darauf bestanden das man Sie anruft. Das tat der Herr Dr. und musste
sich sagen lassen das die BG mir dann 3 Vorschlagen muss.
Joo, das wars dann und ich durfte wieder gehen.

Was sagt mir dieser Termin wieder, mein Hals wurde dicker denn jee. :eek:
Zuerst bleibt meine Akte bei dem Herrn Dr. 3 Monate liegen bevor der Termin
für das GA auf Nachfrage stattfindet und dann hat der von der BG als
BK GA in einer Liste aufgeführte Herr Dr. kein Plan von der BK !
Wie kann das alles sein frage ich mich da?

Frage an euch, darf die BG meine Korrespendenz mit Ihr in der Akte belassen
die zum GA gesendet wird, so das der Arzt das alles lesen kann ?


Nun warte ich ab was jetzt mit dem Neurol. GA wird und wie es dann
weiter geht bei dem GA. Ich werde weiter berichten.

ondgi
 
Ich stelle meine Frage aus dem oben stehenden Text noch einmal separat.


Frage an euch, darf die BG meine Korrespendenz mit Ihr in der Akte belassen
die zum GA gesendet wird, so das der Arzt das alles lesen kann ?



Kann mir jemand dazu etwas sagen?

Danke im voraus von ondgi
 
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