Hallo Ondgi,
nein, dieser Schriftverkehr hat nichts in der Zusammenstellung für den Gutachter zu suchen, es sei denn, es wird ausdrücklich auf zu beurteilende Sachverhalte Bezug genommen. Dies solltest Du aber selbst einschätzen können
Ich habe meine "Gutachterakte" in Kopie und fand in diesem Zusammenhang verschiedene Hinweise, wie "neutral und unvoreingenommen" meine BG war. Sie hat dem Gutachter alle für ihn in ihrem Sinne relevanten Stellen schon vorher markiert.
Eigentlich hätte ich dann nicht mehr zur Begutachtung gebraucht, weil das Gutachten bzw. die Wünsche der BG klar und fest umrissen waren....und wehe, ein Arzt hat sich nicht daran gehalten....
Gruß von der Seenixe
nein, dieser Schriftverkehr hat nichts in der Zusammenstellung für den Gutachter zu suchen, es sei denn, es wird ausdrücklich auf zu beurteilende Sachverhalte Bezug genommen. Dies solltest Du aber selbst einschätzen können
Ich habe meine "Gutachterakte" in Kopie und fand in diesem Zusammenhang verschiedene Hinweise, wie "neutral und unvoreingenommen" meine BG war. Sie hat dem Gutachter alle für ihn in ihrem Sinne relevanten Stellen schon vorher markiert.
Eigentlich hätte ich dann nicht mehr zur Begutachtung gebraucht, weil das Gutachten bzw. die Wünsche der BG klar und fest umrissen waren....und wehe, ein Arzt hat sich nicht daran gehalten....
Gruß von der Seenixe