Gutachten bei DRV

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Lilie13

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

ich habe nach langem ÜBerlegen Erwerbsminderungsrente beantrag. Nun musste ich vor ein paar Wochen zur Begutachtung. Es war eine neuropsychologische Begutachtung. Das GA musste ich nach etwa einer Stunde abbrechen, weil ich einfach nicht mehr konnte: Sehr starke Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, wie NEbel im Kopf. Der Gutachter hat das auch vermerkt, dass ich aufgrund meiner Belastbarkeitsminderung und Konzentratonsstörungen nicht mehr konnte.

Dann erhielt ich ein paar Tage später wieder eine Einladung zum GA. Ich war nun da, aber was ich da erlebt habe, das wünsche ich keinem. Es wurde alles in Frage gestellt, heruntergespielt, abgestritten oder polemisch kommentiert. Ich habe während des GA gesagt, dass ich nicht mehr kann, ich hatte so Kopfschmerzen, mir war schlecht und schwindelig. Der GA sagte nur, er wisse das, wollte aber sehen, was passiert. Ich habe 3 Mal um eine PAuse gebeten - nein!. Sein Kommentar, wir säßen ja nur heute zusammen, weil ich die erste Begutachtung abgebrochen hätte. Da müssten wir jetzt eben beide durch. Ich sollte mich ausziehen, da ich im Stand nicht mehr dazu in der Lage war, fragte ich, ob ich mich auf die Liege setzen könnte - nein! Dann kamen ständig Fragen zu meinem Gesundheitszustand und wie ich mir das erklären würde. Ich verwies auf die Berichte und sagte, dass ich einen AUtounfall hatte mit SHT und Hirnblutung. Das wurde dann heruntergespielt. Es könnte ja gar nicht sein, da ja mein Sprachenzentrum beschädigt wurde, damit könnte ich ja schließlich keine Hemiparese rechts haben. Außerdem wäre es ja keine so große Blutung gewesen. Dann meinte er, ich sollte bei meinem Arzt erwirken, dass nach der Ursache meiner Beschwerden gesucht würde, ich sollte auch mein Hirnwasser untesuchen lassen etc. Ich könnte ja auch eine seltene Erkrankung haben. Zudem wurde ich nach meiner Kindheit befragt, ob sie glücklich war etc. Dann sollte ich doch in eine stationäre Klinik, denn ich hätte wohl eine Depression. Eigentlich müsste ich mich ja nur mal aufraffen, dann wäre alles besser. Dann könnte ich auch über das ARbeitsamt eine Umschulung machen und alles wäre gut.

Ich kann Euch gar nicht sagen, wie ich mich in der ganzen Situation gefühlt habe. Körperlich war ich völlig am Ende, wie ich es zum Auto geschafft hatte, wo mich meine Begleitung nach HAuse gefahren hat, weiß ich gar nicht mehr. ich habe eh nicht mehr viel von dem mitbekommen, was da alles abgelaufen ist. Eine Begleitung war bei der Untersuchung nicht zugelassen. Bei gerichtlichen GA weiß ich ja, dass man da wieder gehen sollte, aber bei GA von der Rentenversicherung, da war ich mir unsicher, also bin ich allein herein, wie beim ersten Mal auch.
Mir hängt das alles noch stark nach.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

diese Erfahrung tut mir leid für dich. Das schreiben mehrere hier im Forum so oder so ähnlich.

Ob bei einer Begutachtung für eine Rentenversicherung jemand mit zur Begutachtung dabei sein kann, weiß ich nicht. Aber frage doch in einem neuen Thread hier im Forum nach, falls das noch einmal anstehen sollte.

Viele Grüße
Helios
 
Hallo Moin,

ja, ich möchte euch darlegen, dass dies schon zwar ein "alter", aber immer noch aktueller Hut ist mit den "Begutachtungen"!

Wobei ich das "Gutachten" oft hier praktisch nicht sehe, eher einen strategisch, zusammengeschusterten Partei- Bericht.
Zugleich muss man auch wissen, dass die DRV Ärzte keine zuhörende, brave, bedauernde Hausärzte-Psychologen sind, sondern
getrimmt, vorab eine Minimierung von Erwerbsminderungen zu erreichen.
So ist es bei den meisten und ja es gibt auch Ausnahmen. Ein beh. Arzt sagte zu mir mal verdaulich, ja ich hatte auch "Gutachten" für die DRK gemacht,
aber es ist nun mal so, wenn ich zu viel (auch wenn die Gegebenheiten für eine EMR sprachen) befürwortete, bekam ich weniger oder keine DRV-Aufträge mehr.

Ja Leute, so spielt die Musik!

Ich habe eigene Erfahrungswerte dito von Verwandten, Bekannten etc. von ca. 25 J. und dabei schon einige Unfallopfer, Kranke vorbereitet.
Nein, es geht hierbei nicht um Arbeitsunwillige etc. in Rente zu bekommen, nein um das was Geschädigten, Kranken zuseht zu erreichen.

Leider gibt es auch viele Anwälte, die ihre Klienten sehr schlecht, wenn gar nicht vorbereiten und in das offene Messer laufen lassen.
Das hat oft Gründe von Unwissenheit und man möchte ja auch verdienen, warum soll ein Rentenantrag schon Erfolg gekrönt sein.
(hier könnte ein RA auch schon einsteigen) Nein, am Widerspruch und letztlich vor Gericht verdient man. Wobei die Gebühren im Sozialrecht nicht so hoch sind und man nicht "reich" davon wird (dito Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen).
Der Instanz weg vom Widerspruch bis zum SG oder LSG kann sich ziehen und vor allem die Antragsteller weiter traumatisieren bzw. krank machen.
Darum meine ich, dass man dies auch abkürzen könnte, wenn die Gegebenheiten es zu lassen.
Natürlich kann eine Begleitperson bei der DRV Beschauung (ich will es wegen den oben dargelegten Gründen nicht Gutachten nennen)
dabei sein, man muss es nur nachdrücklich durchsetzten bzw. der DRV und Gutachter ankündigen.

Es geht, glaubt mir, ich war vor nicht zu langer Zeit bei einem Familienmitglied dabei und hatte, als es mir zu heftig und persönlich wurde, verbal eingegriffen.

Grüße
Siegfried21



Info zur Behandlung und Arztbesuche
Landessozialgericht Baden-Württemberg 9. Senat
12.12.2023
L 9 R 1453/20
[th]
Entscheidungsdatum:
[/th]​
[th]
Aktenzeichen:
[/th]​

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Minderung des quantitativen Leistungsvermögens bei psychischen Erkrankungen - Behandelbarkeit

Zitat:​

Leitsatz​

Die Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung ist für die Frage, ob eine quantitative Leistungsminderung vorliegt, nicht maßgeblich; sie ist allein für die Befristung bzw die Dauer einer Rente von Bedeutung. (Rn.40)

Für den Senat steht aufgrund des Gutachtens von Dr. F. fest, dass die Klägerin auf neurologisch psychiatrischem
Fachgebiet unter einem mittelgradigen depressiven Syndrom und einer anhaltenden
somatoformen Schmerzstörung leidet, die dazu führen, dass sie nicht mehr in der Lage ist, auch nur leichten
Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem zeitlichen Umfang von drei Stunden täglich
nachzugehen.

Soweit die Beklagte vorträgt, die nicht ausgeschöpften Therapieoptionen seien ein Hinweis auf fehlenden
Leidensdruck, ist dies für den Senat im konkreten Fall nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich geht auch der Senat
davon aus, dass sich die Schwere einer Erkrankung auch durch einen entsprechenden Leidensdruck und
dieser sich wiederum insbesondere durch die Konsultation entsprechender Fachärzte zeigt.
Insbesondere bei
psychiatrischen Erkrankungen ist insoweit aber ohnehin kritisch zu prüfen, ob die fehlende oder nur
eingeschränkte Wahrnehmung fachärztlicher Hilfe auch Teil des Krankheitsbildes ist.
Dies ist vorliegend aber
nicht entscheidend, da die Klägerin ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt. Sie ist bereits seit März 2017 in
regelmäßiger fachärztlicher Behandlung bei Dr. D. und erhält eine psychopharmakologische Therapie. Wie Dr.
F. zutreffend ausführt, kann der Umstand, dass bislang keine Richtlinien-Psychotherapie durchgeführt wurde
und ggf. auch die Psychopharmakotherapie intensiviert werden könnte, nicht zu Lasten der Klägerin gewertet
werden, da die Wahl der therapeutischen Optionen den behandelnden Ärzten obliegt. Dass sich die Klägerin
hinsichtlich der Therapie auf die behandelnden Fachärzte verlässt, kann jedenfalls nicht zu ihrem Nachteil
ausgelegt werden. Darüber hinaus weist Dr. F. darauf hin, dass zum Gutachtenszeitpunkt anhand der
durchgeführten Laboruntersuchung nachgewiesen das Opioidanalgetikum Tramadol und das Antidepressivum
Citalopram eingenommen wurde, was nach Einschätzung des Sachverständigen Rückschlüsse auf den
Leidensdruck zulässt. Tramadol lag sogar über dem therapeutischen Bereich.

Quelle:
 
Liebe Lillie13,
es tut mir menschlich sehr leid,das du so behandelt wurdest.
Ich denke aber für den Widerspruch gegen dieses Gutachten,ist es wichtig genau soetwas herauszuarbeiten und auch der drv schon bevor das Gutachten da ist ,diese Vorgehensweise zu erklären.
Evtl.eine Strafanzeige gegen den Arzt und anzeigen bei der Ärztekammer.
Selbst wenn die Ärzte auf Abwehr trainiert sind,hätte hier auf Grund die Neuro kognitiven Einschränkungen es auch zu Folgeerkrankungen kommen können,wenn du nicht weisst wie du heimgekommen bist,zeigt es das dein Körper und Geist nicht in der Lage war soetwas zu verarbeiten.
Falls du selbst gefahren wärst,wärest du garnicht heimgekommen oder zu einem erneuten Unfall……
Solche Beleidigungen und Falschdarstellungen einer hemipsrese sind schon krass,wenn jemand aus einer organischen Erkrankung einen Psycho und Simulanten konstruieren will.
Zeig es bei der DRV an,vor dem Gutachten!
Der Schaden welcher die da zugefügt wurde,sollte dringend dokumentiert werden!
Schreib ruhig wie du es uns im Forum geschrieben hast!
und wer war der Arzt?Frag auch die DRV ob es in ihrem Sinne ist das die Menschen so herablassend begutachtet werden.Sag du würdest damit gerne an die Öffentlichkeit gehen.
Lg J
 
Hallo HerrX,
Ja,ein Arzt musst sein Gutachten aus meiner Akte entfernen.
Und wenn ermittelt wird ist es schon mal besser wenn die Ärzte wissen,dass man sich auch wehren kann!
Es ist ein System Fehler wenn es keinen Pool aus neutralen Gutachtern gibt.
Ein weiterer wurde von Bfdi zur Änderung/Löschung falscher Gesundheitsdaten aufgefordert.
Es hilft schon,auch wenn irgendwann das Verfahren eingestellt wird.
Ein sehr bekannter Neurologe hier im Forum wurde auch angezeigt.Die Polizei hat mir mitgeteilt,dass ich mit meiner Anzeige kein Einzelfall bin!
Ein bisschen Mut und Arbeit gehört natürlich auch dazu!
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Helios, Siegfried21, Herr X und Jens,

ich danke Euch für Eure Antworten und netten Worte.

Eins weiß ich, noch einmal werde ich nicht ohne Begleitung zu einer Begutachtung bei der Rentenversicherung gehen.

@Siegfried21: Danke für den Hinweis

@Jens: Eigentlich hast Du recht. Ich werde mich morgen mal mit dem Sozialverband, über den der ganze Antrag läuft in Verbindung setzen.

Der Inhalt des ersten Gutachtens ist mir auch noch nicht bekannt. Ich habe ein Schreiben der Rentenversicherung erhalten, dass sie es mir nicht zuschicken wollen, sondern nur an meinen Arzt, der es mir dann eröffnen kann. Auch merkwürdig.

Ich bin gespannt, wie das alles ausgeht. Im Moment fühle ich mich immer noch nicht ganz klar, und das 3 Tage nach dem Horror. Ich habe immer noch Kopfschmerzen und Benommenheit.

Alles Gute für Euch

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

ich habe dem SOVD mitgeteilt, was bei dem GA passiert ist, es wurde aufgenommen. Mehr nicht.

Heute habe ich das neuropsychologische GA erhalten: Eine Katastrophe. Es werden zwar Auffälligkeiten gesehen, weil manche Testergebnisse bei mir unterdurchschnittlich sind, aber es wird alles auf eine "geringe Anstrengungsbereitschaft" zurückgeführt. Es steht dort was von "überwiegend negative Leistungsverzerrung", weil ich unter meinem tatsächlichen Leistungsniveau abgeschnitten hätte. Und das GA wäre auf meinen Wunsch beendet worden. Klar, Kopfschmerzen und Übelkeit sieht ja nicht messbar.

Wie kann ich jetzt gegen dieses GA vorgehen? DIe letzten neuropsychologischen TEsts sind aus der Rehaklinik vor 2 Jahren. Da steht nichts von nicht Mitarbeiten wollen oder so ähnlich. Dieses GA widerspricht sowohl den ambulanten neuropsychologischen TEstungen als auch den Rehaberichten.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,
gegen das Gutachten selbst kannst Du - bis auf eine etwaige Beschwerde bei der DRV - rechtlich nichts bewirken. Allein gegen den hieraus folgenden Ablehnungsbescheid steht Dir der Rechtsweg in Gestalt von Widerspruch und Klage offen. Viel Erfolg. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Lille13,
ja das ist so ein Sache mit der DRV und den GA. Das einzige was dir bleibt ist ein Gegengutachten auf eigene Kosten. Wenn du ein Rechtsschutz Versicherung hast übernehme die das auch eventuell.
Es ist ein sehr langer Weg unteranderem.
Steht in dem GA bzw. Wurde gefragt vom Gericht ob noch andere Fachbereich hinzugezogen werden sollen und was hat der GA darauf geantwortet?

Gruß Mo
 
Hallo Zusammen,

ich habe jetzt erst einmal eine Stellungnahme zu dem GA geschrieben. Der SOVD will nun prüfen, ob sie die schon einreichen oder den Bescheid abwarten.

@Moyaru: Das ist noch nicht vor Gericht. Es war bisher nur der Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Viele Grüße

Lilie13
 
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