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Gutachten anfordern/ OP

zissi

Nutzer
Registriert seit
8 Juni 2008
Beiträge
8
Hallo!

Der Rentenantrag meines Vaters wurde abgelehnt. (Bandscheibenvorfall)
Natürlich lege ich Widerspruch ein.
Kann ich mir vorab das erstellte Gutachten bei der Rentenversicherung anfordern? Gibt es irgendwo dazu Vorlagen/ Musterschreiben? Kennt zufällig jemand die gesetzliche Grundlage für die Anforderung?

Er wurde bisher nicht operiert. Hat er trotzdem Anspruch auf eine Rehamaßnahme, Umschulung o.ä.? Der Gutachten vom Arbeitsamt hat ihn für nicht mehr erwerbsfähig eingestuft. Die Rentenversicherung natürlich das Gegenteil.

Danke für schnelle Infos.
 
Hallo zissi,

schnelle Infos:
Als Erstes:
- Wiederspruch pro Forma einlegen, Begründung kommt später
- Gutachten anfordern

Dann im Forum nach Lösungen fragen.
Eine Begründung der ablehnung muß ja schon im Bescheid stehen.

Gruß .
 
Danke für so schnelle Antwort.

Die Begründung der Alehnung hört sich total nach Standart- Textbaustein an...
"Sie sind mehr als 6 Stunden erwerbstätig, bla bla"
Seine Krankheit wurde zwar bescheinigt... aber ob er arbeiten kann ist ja offenbar egal.
 
Hallo zissi,

kann nur zustimmen!

Er sollte erstmal Widerspruch einlegen mit der Info es später ausführlich darzulegen und dann das oder die Gutachten anfordern.

Allerdings kann es auch passieren, daß die DRV das Gutachten trotzdem nicht schickt :confused:. Habe gerade mal was dazu geschrieben gehabt weil ich auf eins schon ewiglich warte.

also viel Glück und ist nicht jeder erstmal arbeitsfähig :rolleyes: ?
 
Hallo zissi,

dein Thread gehört eigentlich in den Blog "Rentenversicherung" da ich da-
von ausgehe, dass es sich um die gesetzliche Rente handelt, die dein Va-
ter anstrebt.

Du kannst selbstverständlich gegen den ablehnenden Bescheid der Renten-
versicherung Widerspruch einlegen. Lass Dich von deinem Vater nach § 13
SGB X als Verfahrensbevollmächtigte beauftragen.

Leg dem Grunde nach Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid ein.
Bevor Du den Widerspruch begründest, beantrage als Verfahrensbevoll-
mächtigte nach § 25 SGB X Akteneinsicht für Beteiligte an. Damit hast Du
Einsicht in die Gutachten der Rentenversicherung.

Gruss
kbi1989
 
Hallo zissi,
ich hatte in meinem Fall sofort und formlos Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt und darauf verwiesen, dass ich den Widerspruch später begründen werde. Gleichzeit hatte ich auf Grundlage SGB X § 25 eine Kopie des Gutachtens angefordert, welches zur Entscheidung geführt hat. Das kam innerhalb einer Woche problemlos per Post. Dort stand allerlei Unsinn drin und habe einen Réchtsanwalt beauftragt, Klage auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht einzureichen. Nach 3 Monaten ging die DRV in die Knie und bot außergerichtlich an, mir rückwirkend meine Rente weiter zu gewähren.
Liebe Grüße
beluga
 
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