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Gutachten anfechten -aber wie?

huluhulu4

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Dez. 2016
Beiträge
2
Hallo,
ich brauch mal euren Rat. Also mein Sohn hatte einen Freizeitunfall (mit 14 Jahren).Das ist jetzt knapp 2 Jahre her.Dabei hatte er eine Patellaluxation mit Abscherung eines großen Knochen/Knorpelfragments 3x2 cm des Oberschenkelknochens,lange Op im Anschluß und auch 2 Rehas innerhalb eines Jahres,Physio immernoch.Das Gutachten von der Unfallversicherung wurde gemacht,aber die Schadensinvalidität ist meines Erachtens zu gering 2/20.? Zumal er immer noch das Bein nicht groß belasten kann,kein rennen,springen,etc. und Sport ist leider kein Thema mehr...Der Bescheid von der PUV kam erst letzte Woche.
Ich würde gern das Gutachten anfechten,weiß aber nicht sorecht,in welcher Reihenfolge usw.
Seinem Arzt werden wir das Gutachten zur Einsicht zusenden,die PUV hat auch geschrieben,das man innerhalb der 3Jahresfrist nochmal begutachten kann,der Gutachter hat geschrieben,das keine weitere Begutachtung nötig sei Ich bin nun ziemlich verunsichert,aber gemacht werden muss auf jeden Fall etwas-es geht ja um die Zukunft meines Sohnes etc. Bitte um euren Rat.Danke!
 
Warum anfechten?

Hallo huluhulu4,

warum willst Du denn das vorliegende Gutachten anfechten? Was stimmt mit dem Gutachten nicht?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Gutachten anfechten

Ich denke das Gutachten ist zu oberflächig -also der Gutachter der von der PUV gestellt wurde,hatte es sehr eilig,ist nur als Gutachter für PUV im Dienst mit eig. Institut-was aber nur ein kl. Zimmer im Bürokomplex ist,Er erzählte mir viel von seiner kl.Tochter,war nach 20 min fertig (also 10 min Patient und alles andere über seine Tochter..)und wollte alles im Zug dann fertig machen ,weil er zwischen 2 Großstädten pendelt..Ich hatte da schon ein komisches Gefühl,ich empfand das irgendwie unorganisiert und hastig.. Deswegen denke ich,das die Schadensinvalidität für meinen Sohn nicht soo richtig bemessen ist...
Ich war bei einer Gutachtenuntersuchung (damals selbst)-und die dauerte dreimal lange und war für mein Empfinden auch sehr gründlich..
Deswegen würde ich gern mal jemanden anderen draufgucken lassen..bzw.das so nicht in Kauf nehmen wollen...
huluhulu4
 
Hallo,

um ein Gutachten anzufechten, braucht es hieb- und stichfeste Argumente. Die Gefühlslage zählt nicht.
Mglw. hat der Gutachter nach persönlicher Sichtung Deines Sohnes + Aktenlage entschieden.

Um festzustellen, ob das Gutachten korrekt ist, könntest Du es bei einem fachlich versierten Arzt überprüfen lassen. Auf eigene Kosten läuft das.

MfG Christiane
 
Gutachten anfechtenl

Ich denke das Gutachten ist zu oberflächig -also der Gutachter der von der PUV gestellt wurde,hatte es sehr eilig,ist nur als Gutachter für PUV im Dienst mit eig. Institut-was aber nur ein kl. Zimmer im Bürokomplex ist,Er erzählte mir viel von seiner kl.Tochter,war nach 20 min fertig (also 10 min Patient und alles andere über seine Tochter..)und wollte alles im Zug dann fertig machen ,weil er zwischen 2 Großstädten pendelt..Ich hatte da schon ein komisches Gefühl,ich empfand das irgendwie unorganisiert und hastig.. Deswegen denke ich,das die Schadensinvalidität für meinen Sohn nicht soo richtig bemessen ist...
Ich war bei einer Gutachtenuntersuchung (damals selbst)-und die dauerte dreimal lange und war für mein Empfinden auch sehr gründlich..
Deswegen würde ich gern mal jemanden anderen draufgucken lassen..bzw.das so nicht in Kauf nehmen wollen...
huluhulu4

Bevor ich das Gutachten anfechten würde, würde ich mir lieber noch ein zweites einholen und sehen, was der neue Gutachter schreibt. Du kannt natürchlich auch in den Widerspruch gehen und ein neues Gutachten einfordern.
 
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