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Gutachten anfechten -aber wie? Was kann ich tun?

DoWaBru

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2018
Beiträge
1
Hallo, ich bin neu hier im Forum, habe aber eine ähnliche Frage wie huluhulu4: Unser Sohn (heute 13) ist vor einem Jahr bei einem Freizeitunfall schwer verunglückt. Unter anderem hat er eine Trümmerfraktur im Fersenbein erlitten, die zwar "verheilt" ist, aber um den Preis von Folgeschäden: Die dauerhafte Fehlstellung des verletzten Fußes und die Ausbildung einer Arthrose im unteren Sprunggelenk wird auch vom Gutachter der PUV erwartet. Angesichts dessen erscheint uns seine Bewertung der Schwere der erlittenen Verletzung bzw. der Bewertung der zu erwartenden Teil-Invalidität mit 1/20 des Fuß-Wertes als sehr niedrig. Kann hier jemand Vergleichserfahrungen bzw. Vergleichswerte benennen? Wie müsste man Vorgehen, um der PUV mit Erfolgsaussichten ein Gegen-Gutachten vorzulegen?
Danke im Voraus!

DoWaBru
 
Hallo DoWaBru,

willkommen hier im Forum.
Am besten du machst eine eigene Anfrage auf!
 
hallo,

in allen fällen, ob der von @huluhulu4 oder auch @DoWaBru ist es immer individuell, wie ein GA ggf angegriffen werden kann. hierzu sind die fehler im GA und die fehler des SV zu umfangreich und verschieden, u pauschal darauf eine allgemeingültige antwort geben zu können.

ich sehe es ähnlich wie @Christiane17. fehler können zb inhaltlicher art sein, die mit gleichartigen argumenten zu widerlegen sind. sie können auch formaler art sein, denen in gleicher weise zu entgegnen ist. sind die gründe in persönlichen entgleisungn zu finden, sind sie ebenso konkret zu benennen und vorzubringen.

nach m.A. lassen sich fragen dieser art nur konkret anhand spezifischer kenntnis beantworten. deswegen fehlen hier die nötigen informationen.


gruss

Sekundant
 
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