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Gutachten 2er Fachrichtungen addieren?

Triumphbiker

Nutzer
Registriert seit
23 Nov. 2007
Beiträge
9
Hallo,
ich habe durch einen Unfall eine Hüft TEP rechts und seit der TEP-OP eine vollständige Peronäuslähmung mit starken neuropathischen Schmerzen, taubheit und gelegentlichem Muskelzucken.
Der Unfall ist jetzt 3 Jahre her, und es geht um die letztendliche Begutachtung. Das Chirurgische Gutachten gibt mir 5/10 Beinwert, jetzt gab es noch ein Neurologisches/Psychiatrisches Gutachten mit 3/10 Beinwert.
Werden die Werte jetzt zu 8/10 Beinwert addiert?
In Orthopädischen Gutachten wurde die Neurologische Seite nicht berücksichtigt und umgekehrt.
Mein Zustand aktuell, ich kann nur mit Schiene am Bein und mit Gehstock aus dem Haus. Wege über 500m sind für mich nicht zu schaffen. Schneller als "Spaziertempo" ist nicht drin, die Schmerzen lassen mich keine Nacht durchschlafen, die Nebenwirkungen von Oxygesic, das ich nach Bedarf nehmen soll ist der Horror. Wie seht ihr die Chance lt. Gliedertaxe auf 50% MdE zu kommen?

Danke für eure Antworten
 
Hallo Triumphbiker,

Du bringst eindeutig Sachen durcheinander. Bitte trenne
gesetzliche Unfallversicherung = MdE
private Unfallversicherung = 5/10 Beinwert nach Gliedertaxe

Da gibt es unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und auch Untersuchungen.
Versuche bitte genau zu beschreiben, was Du möchtest.

Gruß von der Seenixe
 
Bei der Unfallversicherung wir das bein mit 80% GdB beziffert, das bedeutet, das 5/10 Beinwert nur 40 % sind. Rente gibt es erst ab 50%.
Werden jetzt die 5/10 zu den 3/10 addiert, dann habe ich 8/10 und das ist weit mehr als 50%.
Das war meine Frage, und um Begrifflichkeiten will ich mich nicht streiten.
Fakt ist, an Arbeiten ist nicht mehr zu denken, und mit der Erwerbsminderungsrente kann ich nicht viel machen. Wenn ich die 50% erreiche bekomme ich eine Rente die wenigstens die Kosten deckt.
Die Fragestellung ob das Chirurgische Fachgutachten und das neurologische einfach addiert werden oder nicht steht für mich dabei im Vordergrund
 
Hallo Triumphbiker,

bei meiner Begutachtung durch die PUV waren auch 2 Gutachter am Werke.
Bei mir wurden nicht beide Invaliditätsgrade zusammen gezählt sondern von der PUV ein %-Grad bestimmt. Bei Dir würde ich denken (aber nicht wissen!) sie geben Dir vielleicht 4/10 Beinwert.

Beinwert ist bei meiner PUV höchstens mit 70% angesetzt. Also 4/10 sind 28% Invaliditat.

Du fragst:
Wie seht ihr die Chance lt. Gliedertaxe auf 50% MdE zu kommen?
Über Gliedertaxe wird nur bei PUV abgerechnet, wie Seenixe schon schrieb.

Hast Du noch die Möglichkeit ein eigenes GA erstellen zu lassen? Ich denke, solltest Du keine weiteren Verletzungen haben wird es schwer sein über 50% Invalidität zu kommen....kann mich aber auch täuschen.

Hast Du noch eine BU-Versicherung?

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Triumphbiker,

Deine Berechnung kann ich nicht nachvollziehen, wie kommst Du bei 5/10 Beinwert auf die Prozente?

Es gibt Literaturhinweise, wonach bei Komplettausfall Pernoneusnerv 4/10 Beinwert gegeben werden, da sind sowohl chirurgische als neurologische Betrachtunge drin enthalten, dass wären dann 28 %.

5/10 und 3/10 = 8/10 = 56 % nur für ein Bein, sind mehr als fraglich?

Und Seenixe hat recht, die GdB und MdE sind völlig uninteressant dabei.

Also auf mindestens 50% Dauerschaden damit zu kommen, ist schwierig, aber ich drücke Dir die Daumen weil es ja wohl Deine endgültige Begutachtung betrifft. Aber jeder Fall ist anders, was ist denn mit der Hüfte, wird die gar nicht herangezogen Lass ggf. ein Gegengutachten machen, sind die Behandlungen eigentlich schon komplett abgeschlossen

Lieben Gruß

Reikja
 
Hallo zusammen und danke erst einmal für die vielen Antworten.
Aktueller Stand der Dinge ist jetzt: Hüft TEP rechts funktioniert, bei einer falschen Bewegung hat sich allerdings eine Schraube gelockert und seither Dauerschmerz im Hüftgelenk. Die Peronäuslähmung ist nach wie vor da, ohne Besserung, im Gegenteil es haben sich noch mehr "Neuropathische" Schmerzen eingestellt die speziell den Schlaf stören. 4-5 mal pro Nacht vor Schmerzen wach zu werden macht echt keinen Spaß.
Dazu kommt jetzt noch durch die Schonhaltung ein weiteres Problem mit dem linken Hüftgelenk. Durch Fehlbelastung wird da wohl in den nächsten Jahren auch eine Hüft TEP fällig. Alles ganz normale Folgeschäden wie mir der Orthopäde meines Vertrauens mitteilte.
Gibt es die Möglichkeit auch nach Ablauf von 3 Jahren eine Nachbegutachtung für die PUV zu erreichen?
Die letzte begutachtung fand 3 Monate vor Ablauf der 3Jahres Frist statt.
Und werden dann die Folgeschäden bei der PUV mit berücksichtigt?
Wieder so viele Fragen und ich hoffe hier qualifizierte Antwort zu erhalten.
Gruß
 
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