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Gutachen - Fersenbeinfraktur

bettina299

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Jan. 2017
Beiträge
1
Ort
Köln
Hallo zusammen,

ich brauche mal einen Rat, was ich machen soll :confused:
In 2015 habe ich mir durch einen Sportunfall einen mehrfrequentären Fersenbein-Bruch (Calcaneus-Fraktur) mit Gelenkbeteiligung links zugezogen. Der Bruch wurde operiert und mit zwei Schrauben fixiert. Metallentfernung erfolgte 2016.

Als Unfallfolge wurden eine ausgeprägte Arthrose des unteren li. Sprungelenks, eine leichte Pronationsfehlstellung (Innenneigung des Fußes), Abflachung des Fußgewölbes sowie kleiner Fersensporn ärztlich und durch MRT diagnostiziert. Dies spiegeln auch die Beschwerden, die ich seit dem Unfall habe, wider. Dies sind u. a.:

· Gehen nur mit sehr weichen und guten Freizeitschuhen (Reebok und Nike) möglich
· Häufige bis ständige Belastungsschmerzen, die nach der Belastung über die Nacht bis zum nächsten Tag anhalten
· Schmerzen im linken unteren Knöchelbereich in Belastung und Ruhe
· plötzliche messerstichartige Schmerzen, die anfallartig außen am Knöchel auftreten
· Morgendliche Einlaufschmerzen
· Zunahme der Schmerzen bis abends.
· Schwellung Knöchel außen abends
· Nach ca. 500 m Gehstrecke Schmerzen im Bereich des li. Knöchels, häufig auch im Fersenbereich unten und Achillessehne
· längeres Stehen (ab 10 Minuten) verursacht Schmerzen besonders am nächsten Tag
· Schongang wegen Schmerzen im Achillessehnen-Bereich
· Nach längerem Sitzen Anlaufschmerzen -> humpelnder Gang
· Richtiges Abrollen nicht möglich
· Abgeflachtes Fußgewölbe links durch Schongang
· Dadurch beginnende Schmerzen im Knie innen durch Fußfehlstellung
· Mehrbelastung rechter Fuß durch Schongang

Im Nov. 2016 erhielt ich von meiner PUV ein Schreiben, dass sie einen Gutachter zur Feststellung der Invalidität beauftragt hat. Einige Tage später flatterte mir ein Schreiben von einem Medizinisches Gutachteninstitut Prof. A. Meißner, Heilig-Geist-Krankenhaus, Graseggerstraße 105, 50737 Köln mit einem Termin zur Begutachtung ins Haus. Da ich diesen Termin nicht wahrnehmen konnte habe ich den Dr. Meißner angerufen, ziemlich unfreundlich und barsch hat er mir dann einen neuen Termin gegeben.

Hier bekam ich schon die ersten Bauchschmerzen was die Begutachtung durch den Arzt anging und Recherchen im Internet haben diese nicht entkräftigt. Daraufhin habe ich bei meiner PUV angerufen und um die Benennung eines anderen Gutachters gebeten. Dies wurde abgelehnt, mit der Begründung Hr. Dr. Meißner sei ein sehr renommierter Gutachter und ich soll dahingehen – Basta.

Zuvor habe ich als Kind im Alter von 8 Jahren eine Oberschenkel- mit Schien- und Wadenbein-Fraktur erlitten (ca. 44 Jahre her) und 2001 eine Sprungelenksfraktur rechts, die aufgrund Begutachtung durch meinen behandelnden Arzt in 2003 vom PUV entschädigt wurde.

Also bin ich im Dezember dahin und es war ein Desaster :mad: Herr Dr. Meißner gab sich vordergründig freundlich, zugleich aber herablassend und „abfertigend“ so nach dem Motto jetzt aber zackig.

Er zitierte laufend aus dem Gutachten von 2003, was mir nicht vorliegt und ich mich im ersten Moment auch nicht daran erinnern konnte. Dieser Umstand wurde von Dr. Meißner entsprechend kommentiert.

Ganz kurz und knapp fragte er nach meinen derzeitigen Beschwerden und als ich diese aufführen unterbrach er mich mitten im Satz und meinte „also unter Belastung“ und kam direkt auf den Unfall in 2003 zurück. Als ich einwendete, dass ich noch weitere Beschwerde habe und diese auf einem Blatt dokumentiert habe, hat er mich abgewürgt und gesagt, „….. das linke Bein ist abgeschlossen, wir sind jetzt beim rechten.“

Am liebsten wäre ich aufgestanden und gegangen, ich habe mich noch nie so dermaßen abgefertigt gefühlt. Der Gutachter war zu keinem Zeitpunkt interessiert das bestehende Krankheitsbild zu erfassen, zu würdigen und die daraus resultierenden Beschwerden und Einschränkungen aufzunehmen, bzw. die notwendigen Konsequenzen daraus abzuleiten. Die mitgebrachten Unterlagen hat er mir förmlich aus der Hand gerissen und die mitgebrachten MRT-Aufnahmen hat er nur einen ganz kurzen Blick geworfen und sie mir direkt zurückgegeben. Aus diesen Aufnahmen ging aber die Arthrose hervor und war vom Arzt gekennzeichnet worden.

Bei der Vermessung insbesondere bei Untersuchung der Knie hat er mich beim rechten gefragt, ob ich Schmerzen habe und beim linken hat er sich bei der Beugeuntersuchung direkt umgedreht und ist weggegangen. So dass er nicht gehört hat, dass ich hier Schmerzen angegeben habe. Überhaupt hat er an mir rumgerissen wie an einem toten Vieh, sorry für den Ausdruck! Des Weiteren hat er eine Beinlängendifferenz von 2 cm gemessen. Diese hätte auch Herr Prof. P in seinem Gutachten aus 2003 festgestellt. Die Krönung kommt aber noch. Als ich sagte, dass das mein behandelnder Arzt wäre, macht Herr Dr. Meißner folgende Aussage „ …. Ich bin als selbständiger Gutachter tätig und es hätte schon seinen Grund, dass die Versicherungen dazu übergangen sind lieber Gutachter wie ihn zu beauftragen!“ Ich war ehrlich gesagt sprachlos und empfand das als absolute Frechheit. Abschließend hat er mich noch zum Röntgen geschickt. Die Aufnahmen durfte ich im zwischen Tür und Angel überreichen.

Inklusive Röntgen war ich nach ca. 45 min fertig, auch mit den Nerven. Für mich war die ganze Begutachtung eine Farce.

Am 31.12. erhielt ich dann den Bescheid meiner PUV mit folgendem Ergebnis:

Im Gegensatz zu den vorherigen Ärzten bewertet Herr Meißner die Arthrose, als mäßige posttraumtische Arthrose im unteren Sprunggelenk vom Ausprägungsgrad Kellgren II.
Beinlängenveränderung von 2 cm ergibt eine Einzel-Invalidität von 1/20 Beinwert. Achsveränderung am Bein von 10 Grad ergit eine Einzel-Invalidität von 1/20 Beinwert. Arthrose Grad II ergibt Zuschlag zur bisherigen Invalitität von 1/20 Fusswert. Gesamt-Invalitität linken unteren Extremität mit 1/20 Beinwert plus 1/20 Fusswert. Wesentliche Vorinvalitität an der li. Oberen Extremität ist eine Beinverlängerung vom 2 cm aufgrund Unfall im Kindesalter. Deshalb ergibt sich eine Vorinvalität des li. Beins um 1/20 des Beinwerts.

Dementsprechend ist die derzeitige unfallbedingte Invalidität infolge des Unfalls mit 1/20 Fußwert zu bemessen. Nachuntersuchung zum Ende des dritten Unfalljahres ist nicht erforderlich, da keine Änderung zu erwarten ist.

Ich empfinde die Bewertung aufgrund meiner Beschwerden als nicht angemessen, zumal meine Ärzte die Arthrose als ausgeprägt und nicht als mäßig beurteilen. Ist ein Röntgenbild aussagekräftiger als ein MRT Zumal diese vom GA nicht angeschaut wurden. Auch kann ich den Abzug der Vorinvalität nicht bzw. in der Höhe nicht nachvollziehen. Meine Frage, lohnt es sich aufgrund des Ablaufs der Begutachtung Einspruch zu erheben bzw. die Beschwerden dem PUV nachzumelden. Hat jemand Erfahrungen mit dem Gutachteninstitut Dr. Meißner
 
Hallo Bettina299

Du hattest die jeweiligen Unfälle zuvor nur auf der rechten Seite ?
Welches Bein ist den kürzer ?

Letzlich würde ich in Wiederspruch gehen. Die Versicherung muß Dir gegebenenfalls Beweisen das die Verkürzung ein "Alt" schaden ist. Weise höflich daraufhin das der Gutachter mehr mit deinen Alten Verletzungen beschäftig war, als dem was gerade Aktuel anlag. Eventuell kann dir auch Dein dich gerade behandelnder Doc einen kurzen Brief verfassen über deine Derzeitigen Schäden.
Mache alles schrieftlich per Einschreiben im Wiederspruch, was ich bisher gelesen habe gehen leider Briefe doch oft "verloren".

Der Punkt Beinlängenveränderung und Achsabweichung könnten auch 2/20 Beinwert ergeben, ja nach nach welcher Fassung deine PUV ist. Ergo selbst wenn 1x 1/20 abgezogen werden, bleiben noch 1/20 übrig, so traurig das auch ist.

Schmerzen finden so weit ich gelesen habe nur Annerkennung wenn a. ein Meßbares Muskelminus ich mein 2cm Unterschied zur "gesunden" Seite oder b. Inaktivitätsosteopenie/ Entkalkungszeichen im RÖ-Bild sichtar sind.

Das sind so die Punkte die mir so Eingefallen sind.

Gute Besserung

LG
Biggimaus
 
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