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Grungsicherung freiw. Krankenvers.

speedy179

Nutzer
Registriert seit
3 Juni 2007
Beiträge
4
Hallo,

eine Frage

ich hatte vor zwei Jahren einen Unfall, mit der Versicherung
zieht es sich immer noch hin,

jetzt bin ich in die Grundsicherung "gerutscht",

bisher war ich bei der Krankenkasse pflichtversichert,

jetzt wurde mir gesagt, ich müsste mich dort abmelden

und dann freiwillig versichern, ist das richtig? Gibt es

Nachteile?

Ich soll viele Unterlagen vorlegen ist schon klar,

aber der Mitarbeiter von der GS möchte auch Korrespondenz
mit der Versicherung sehen, gehört das dazu?


Danke


In der Kopfzeile sollte es natürlich auch Grundsicherung heissen - könnt Ihr das ändern? Danke
 
hallo speedy179,

gehe davon aus, dass du alg II (erwerbsfähiger hilfeempfänger) beantragt hast. bist du nicht verheiratet und verfügst über vermögen obehalb der freigrenze für das agl II, musst du dich bei deiner gesetzlichen krankenkasse freiwillig kranken- und pflegeversichern. ca. € 130,--/monat. bist du verheiratet, bist du über den ehepartner kranken- und pflegepflichtversichert.
es gibt keine nachteile.
dass die sachbearbeitung der arge unterlagen über die mit der versicherung geführte korrespondenz nachfragt, ist nicht ungewöhnlich. da es sich um ein fremdverschulden handelt, ist die arge berechtigt, die leistungen für den lebensunterhalt von der versicherung zurückzufordern. du wärst ja nicht in diese prekäre situation geraten, hätte es das schadensereignis nicht gegeben.

tschüss

scooterplus
 
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