welchunsinn
Erfahrenes Mitglied
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Ein herzliches Hallo,
über folgendes bin ich gestolpert:
Terminbericht des Bundessozialgerichts Nr. 29/11 vom 21. Juni 2011
Bundessozialgericht - B 1 KR 15/10 R -
Begrenzung der Leistungsdauer auf 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums die Ausnahme.- ist im Test verlinkt:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/probleme-beim-krankengeld-78-wochen-frist
über folgendes bin ich gestolpert:
In dieser Zeit war sie mit Anspruch auf Krg versichert, nach ärztlicher Feststellung arbeitsunfähig und hatte die Anspruchshöchstdauer von 546 Tagen bei Krankengeld wegen derselben oder einer hinzugetretenen Erkrankung nicht ausgeschöpft.
Terminbericht des Bundessozialgerichts Nr. 29/11 vom 21. Juni 2011
Bundessozialgericht - B 1 KR 15/10 R -
Begrenzung der Leistungsdauer auf 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums die Ausnahme.- ist im Test verlinkt:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/probleme-beim-krankengeld-78-wochen-frist