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Grundlagen im Impfschadensrecht IFSG, BVG, Impfschaden Teil 2

Epidemiologisches Bulletin 22. Juni 2007 / Nr. 25

für ungültig erklärt

„ Die STIKO hat auf ihrer 88. Sitzung am 14.11.2017 beschlossen, das Dokument „Hinweise für Ärzte zum Aufklärungsbedarf über

mögliche unerwünschte Wirkungen bei Schutzimpfungen“ vom 22.06.2007 offiziell zurückzuziehen.
……
Zur Assoziation möglicher unerwünschter Ereignisse mit einzelnen Schutzimpfungen verweist die
STIKO auf die jeweilige Fachinformation.“


https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2007/Ausgaben/25_07.pdf?__blob=publicationFile


somit ist das Arbeitskompendium siehe 1 auch ungültig,

Versorgungsämter, Gutachter und Richter können sich nicht mehr ablehend auf dieses

Epidemiologisches Bulletin 22. Juni 2007 / Nr. 25

berufen !
 
http://www.prinz.law/urteile/bundessozialgericht/BSG_Az_B-9-V-33-13-B--2013-06-10

……4
Das LSG hat seine Entscheidung maßgebend auf das von ihm selbst eingeholte Gutachten des Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde Prof. Dr. Dr. V. gestützt und zur Begrün-dung der Ablehnung des auf den Nachweis der Schädlichkeit des Impfzusatzstoffes Aluminiumhydroxid gerichteten Beweisantrages des Klägers ausgeführt, dass es aufgrund der herrschen-den medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung, wie sie sich aus der eingeholten Auskunft des Paul-Ehrlich-Instituts ergebe, nicht von einem Zusammenhang körperlicher Reaktionen auf die Impfung des Klägers ausgehe (Seite 17 Urteilsumdruck).
….5
Diesen nach Dafürhalten des erkennenden Senats beachtlichen Einwänden ist das LSG nicht nachgegangen und hat insbesondere das Paul-Ehrlich-Institut (Prof. Dr. C. ) nicht dazu ergänzend befragt. Zudem datiert die Auskunft des Instituts vom 8.10.2008, sodass allein angesichts des bis zum Erlass des angefochtenen Urteils am 10.4.2013 abgelaufenen Zeitraums Anlass bestand, deren Aktualität zu überprüfen. Bei dieser Sachlage musste sich das LSG gedrängt fühlen, dem Beweisantrag des Klägers zu folgen, zumal damit auch eine mögliche Überempfindlichkeit des Klägers gegenüber den bei den streitigen Impfungen verwendeten Zusatzstoffen geklärt werden sollte.
 
Anspruch auf Elternrente nach Impfschaden des Kindes

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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist verpflichtet, einer Mutter eine sogenannte Elternrente zu gewähren, da ihr Sohn infolge eines Impfschadens verstorben ist. Das hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom 02.08.2018 (Aktenzeichen 2 VE 10/17) entschieden.
"
 
Hirnschädigung mit cerebralem Anfallsleiden mit Entwicklungsstörung nach 6-fach-Impfung anerkannt

Hirnschädigung mit cerebralem Anfallsleiden mit Entwicklungsstörung nach 6-fach-Impfung anerkannt

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Im Alter von 4 und 5 Monaten wurde der Kläger am 14. März 2006 gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib, Hepatitis B und Poliomyelitis mit dem 6-fach-Impfstoff geimpft.
.....
Im Verfahren wurden mehrere Gutachten eingeholt mit unterschiedlichen Ergebnissen.
Das Gericht nahm die Argumentation der positiven Gutachten des Prof. Dr. G. und Dr. R. auf.
Insbesondere lag keine Vorschädigung des Gehirns vor den Impfungen vor. Die Veränderungen im Gehirn – darstellbar durch die MRT-Aufnahmen vom 23. März 2006 – zeigten die Veränderungen im Rahmen eines ADEM oder als Differentialdiagnose MS. Der zeitliche Rahmen mit postvakzinal 6 Tagen ist plausibel. Andere Ursachen als die streitbefangene Impfung sind nicht ersichtlich. Es besteht eine zeitliche und biologische Plausibilität. Es erfolgten noch nähere Ausführungen.
Die Gegenseite lenkte ein und beendete das Klageverfahren durch Anerkenntnis des Impfschadens.
"
 
Was ist ein Impfschaden?

Was ist ein Impfschaden?

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Fachvortrag für ehrenamtliche Sozialrichter - Nachweis schwierig

„Was ist ein Impfschaden? Und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen steht Betroffenen eine Entschädigung zu?“ Zu diesen Fragen referierte Dr. Hans-Georg Hansen, Richter am Landessozialgericht a. D., anlässlich der VdK-Schulung für ehrenamtliche Sozialrichter in Oberwinter.
...

Es gibt Alternativen

Wenn Betroffene über das Impfrecht keine Entschädigungsansprüche geltend machen können, gibt es laut Hansen noch zwei Alternativen: das Arzneimittelgesetz und das Arzthaftungsrecht. Letzteres ist von Bedeutung, wenn ein Mediziner zum Beispiel im Vorfeld ungenügend aufgeklärt oder eine Impfanamnese unterlassen hat.

Katie Göttlinger
"
??????? Was wird hier mitgeteilt ?
 
Gute Frage!
Per Gesetz zum Impfen verpflichtet, aber eventuelle Schädigungen kann man nicht dem Auftraggeber zuordnen oder????
 
schon nee komische Schulung von Sozialrichtern wo auf Alternativen zur sozialen Entschädigung hingewiesen wird
verstehe ich immer noch nicht
 
Impfschäden sind Sonderopfer nach höchstrichterlicher Rechtssprechung 1 BVR 1541/09

https://www.bundesverfassungsgerich...EDC44BE5F.1_cid383?__blob=publicationFile&v=1

hier siehe RN 41

Die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz steht einem
Geschädigten grundsätzlich deshalb zu, weil er im Krieg Gesundheit oder Leben
für die Allgemeinheit geopfert hat (vgl. BSGE 54, 206 <210>). Ein solches Sonderopfer
im Interesse des Staates ist bei den hier vorliegenden Schädigungen nicht gegeben.
Die Entschädigungspflicht der öffentlichen Hand nach dem Opferentschädigungsgesetz
tritt aus Solidarität für den von einer Gewalttat betroffenen Bürger ein
(vgl. BSGE 52, 281, 287), weil der Staat keinen wirksamen Schutz vor krimineller
Handlung gegen Leib oder Leben geben konnte (vgl. BSGE 54, 206, 208 f.; 52, 281,
287 m.w.N.). Dabei begrenzt der Gesetzgeber die Entschädigungspflicht grundsätzlich
auf vorsätzliche, rechtswidrige und tätliche Angriffe (§ 1 Abs. 1 OEG). Die Impfopferentschädigung
beruht auf dem Rechtsinstitut der Aufopferung für das gemeine Wohl.
Der Staat verlangt dem Impfpflichtigen ein Sonderopfer ab, nämlich die Duldung
eines nicht ganz risikofreien Eingriffs, der die Gesundheit gefährden kann.
Die
Maßnahme soll nicht allein den Geimpften persönlich schützen, sondern darüber hinaus
die Krankheit, die durch Ansteckung verbreitet wird, im Interesse der Allgemeinheit
eindämmen (vgl. BSGE 42, 172 <175>). Die gesamte Bevölkerung ist mithin
Nutznießer der individuellen Impfung (vgl. BSG, SozR 3850 § 54 Nr. 2).


aus Zitat Oerni: zu Beitrag Petition Masernzwangsimpfung geschlossen!

Durch die aktuelle Corona Pandemie werden u.a. auch Tatsachen (Impfschäden) bekannt, welche bisher so nicht veröffentlicht wurden und auch die Öffentlichkeit/Presse bisher nicht interessiert hatte.
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7129276/pdf/main.pdf
 
Gericht: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz 4. Senat
Entscheidungsdatum: 12.05.2022
Aktenzeichen: L 4 VJ 1/18

Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Impfung gegen Schweinegrippe - H1N1-Virus - Guillain-Barré-Syndrom
- ursächlicher Zusammenhang - Wahrscheinlichkeit - plausibles Zeitfenster - neue Studienergebnisse - Symptombeginn
zwischen 1-42 Tagen nach Pandemrix-Impfung - Möglichkeit von konkurrierenden Ursachen - Kann-Versorgung
.....
 
Hallo @ und Impf,

Ist Euch bekannt, dass viele positive Urteile - positiv für Menschen mit Impfschaden - bei den Gerichten nicht veröffentlicht
werden.
 
Hallo oerni,

ich finde super, dass du hier eine bisher vllt verschlossene Informationsquelle eröffnest.

Wie gelangt man an die positiven Urteile? Wie erfährt man davon?
(Woher weißt du davon, wenn sie nicht veröffentlicht werden)?

LG
 
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