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Grundlagen im Impfschadensrecht IFSG, BVG, Impfschaden Teil 2

Hallo HWS Schaden,

ich bekomme über ein Netzwerk Informationen und ggf. stelle ich dann diese hier ein.

Man muss auf trapp bleiben, sonst geht man unter.
 
@HWS-Schaden hat @oerni Recht !

Z.B. finden sich zahlreiche AZ in dem Buch

Erfahrungen eines Gutachters über Impfschäden in der Bundesrepublik Deutschland von 1955-2004​

Z.B.

SG München S 29 VJ 4/00
BSG 11 RV 40/60
BGH VI ZR 114/81
SG Ulm S 4 Vi 1464/79
SG Mainz S 5 VI 1/81
SG München S 19 U 122/76 L
BSG 9 b RU 3636/83
SG München S 29 VJ 2/01
LSG München 11 RV 1292/61
.......
Aber auch in dem Buch Prof. Untat (siehe hier Link zu Buch) findet sich ein bisantes Urteil benannt

Gruß Impf
 
Das Bundesversorgungsgesetz

wird am 31.12.2023 abgeschafft durch das Neue Sozialgesetzbuch 14 (SGB XIV)

dieses wurde durch Verordnung Drucksache 19/13824 beschlossen.

mögliche Empfehlung: Wer einen Impfschaden erlitten hat, insbesondere Corona Impfschaden sollte diesen sehr

schnell bei dem zuständigen Versorgungsamt vor dem 31.12.2023 anmelden.


Denn es gilt nach Drucksache 19/14870

Zitat:

Personen, die bis zum 31. Dezember 2023 Leistungen nach dem BVG und den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, beziehen oder einen entsprechenden Antrag auf diese Leistungen gestellt haben,

erhalten im Rahmen des Besitzstandsschutzes

weiterhin qualitativ hochwertige Versorgungsleistungen.
 
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