frank
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Moin zusammen
In dem Prozess gegen die BG hat der Richter vom SG allen Ernstes als Erstes, (1.) nach sieben Jahren! Leistungen der BG (D-Arzt-Vergütung, Verletztengeld, Operationen, Reha-Maßnahmen, Unfallrenten usw.), danach gefragt, ob ich denn überhaupt zum Zeitpunkt des Unfalls versichert gewesen sei......
hab`sch ihm doch tatsächlich noch nachweisen können
Als Zweites
(2.) hat er meine, mit Fakten und Aktenbelegen aus der BG-Akte untermauerten Beweise, welche die Umgehung des §200 des SGB belegen, negiert und meinen Antrag auf Nichtverwertung und möglichst Entfernung der daraus resultierenden "Gutachten" vom Tisch gewischt. - Er würde keinen Verstoß gegen das Gesetz erkennen, behauptet er.
Als Drittes
(3.) hat er tatsächlich einen Vertragsarzt der GUV (D-Arzt und Unfallarzt der Berufsgenossenschaften, laut seiner Webseite) zum Sachverständigen "im Verfahren gegen eine BG" beauftragt, mich zu begutachten.
(Genausogut hätte er doch meine Anwältin beauftragen können festzulegen, welche Leistungen die BG zu erbringen hat) -
Meine Beibringung von Fakten und Belegen zur finanziellen Stellung dieses Gutachters zu den Berufsgenossenschaften und den daraus resultierenden und vorhersehbaren Interessenskonflikt, hat er als "Erwägungen" bezeichnet - und mich damit klar diskriminiert, denn ich hatte mir die Fakten nicht aus den Fingern gesaugt und nicht etwa nur vermutet - sondern mit den Eigenauskünften des Arztes die Fakten belegt.
Ist dieser Richter mit solchem Verhalten ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit?
Was meint ihr dazu?
Danke für jede ernst gemeinte Meinung.
In dem Prozess gegen die BG hat der Richter vom SG allen Ernstes als Erstes, (1.) nach sieben Jahren! Leistungen der BG (D-Arzt-Vergütung, Verletztengeld, Operationen, Reha-Maßnahmen, Unfallrenten usw.), danach gefragt, ob ich denn überhaupt zum Zeitpunkt des Unfalls versichert gewesen sei......
hab`sch ihm doch tatsächlich noch nachweisen können
Als Zweites
(2.) hat er meine, mit Fakten und Aktenbelegen aus der BG-Akte untermauerten Beweise, welche die Umgehung des §200 des SGB belegen, negiert und meinen Antrag auf Nichtverwertung und möglichst Entfernung der daraus resultierenden "Gutachten" vom Tisch gewischt. - Er würde keinen Verstoß gegen das Gesetz erkennen, behauptet er.
Als Drittes
(3.) hat er tatsächlich einen Vertragsarzt der GUV (D-Arzt und Unfallarzt der Berufsgenossenschaften, laut seiner Webseite) zum Sachverständigen "im Verfahren gegen eine BG" beauftragt, mich zu begutachten.
(Genausogut hätte er doch meine Anwältin beauftragen können festzulegen, welche Leistungen die BG zu erbringen hat) -
Meine Beibringung von Fakten und Belegen zur finanziellen Stellung dieses Gutachters zu den Berufsgenossenschaften und den daraus resultierenden und vorhersehbaren Interessenskonflikt, hat er als "Erwägungen" bezeichnet - und mich damit klar diskriminiert, denn ich hatte mir die Fakten nicht aus den Fingern gesaugt und nicht etwa nur vermutet - sondern mit den Eigenauskünften des Arztes die Fakten belegt.
Ist dieser Richter mit solchem Verhalten ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit?
Was meint ihr dazu?
Danke für jede ernst gemeinte Meinung.