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Grad der Invalidität

eddi

Nutzer
Registriert seit
7 März 2007
Beiträge
2
Hallo an alle,

ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage. Ich habe mir bei einem Freizeit - Fußballspiel das Innenband gerissen. nach ambulanter OP habe ich noch 9 Wochen eine Schiene getragen.

Nun hat ein Arzt für die private Unfallversicherung ein Gutachten erstellt. Kann mir jemand sagen, ob es bei einer solchen Verletzung zu einem Grad der Invalidität kommt und wenn ja, wie hoch der ist.

Kann man eigentlich von der privaten Unfallversicherung auch Schmerzensgeld verlangen oder ist das mit der Zahlung entsprechend dem GdI erledigt?
 
Hallo Eddi,
Herzlich Willkommen im Forum.
Der Grad der Invalidität bemißt sich auch nach den Einschränkungen die Verbleiben. Du machst keinerlei Angaben dazu, welche Beschwerden Du noch hast. Wichtig wären auch die AUB Deines Vertrages.
Bei der privaten Unfallversicherung bekommst Du kein Schmerzensgeld. Dies ist ja ein privatrechtlicher Vertrag. Alles was Du vereinbarst, kannst Du auch nur erhalten. Wenn Du also mit einer PUV Schmerzensgeld vereinbarst und es irgendwann zu einem Schaden kommt, dann müßte die auch zahlen. Sonst gint es für die PUV keinen Grund etwas zu zahlen.
Ergänze bitte die erforderlichen Angaben ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank für die schnelle Antwort. ich habe immer noch leichte bis mittlere Schmerzen im Knie, insbesondere an oder in der Innenseite des Knie's. Sie nehmen zu, wenn das Knie belastet wird. Außerdem rutscht mir die Kniescheibe so ein mal im Monat leicht heraus - zumindet teilweise. Wenn ich das dann merke, kann ich "gegensteuern". Dann bildet sich immer noch Flüssigkeit im Knie. Der Doc sagt, dass die Kniescheibe nicht richtig mit Muskeln umschlossen ist, daher immer noch Instabilität besteht. Ich soll eigentlich entsprechenden Sport treiben, damit sich Muskelmasse aufbaut, aber das schaffe ich nicht regelmäßig (wegen meiner beruflichen Belastungen). Ansonsten eben das übliche, Schmerzen beim Treppensteigen und bei längerem Stehen.

Die Vertragsbedingungen sind die AUB 88.

Grüße an alle von Eddi
 
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