Hallo Laird,
ich kann dein Ansinnen nachvollziehen. Aber finanzielle Aspekte vor gesundheitliche zu stellen, halte ich für falsch. Wenn mir die jemand meine kaputten Sprunggelenke wiedergeben könnte, würde ich der Versicherung im Gegenzug das an mich gezahlte Geld zurückerstatten. Wäre mir lieber als die täglichen Schmerzen, Einnahme von Opiaten dagegen, ganz abgesehen von den ganzen Einschränkungen, die ich dadurch im gesamten Lebensbereich habe, familiär wie beruflich.
Aber zurück zum Thema:
Keine Ahnung welche AUB bei dir vereinbart sind, hier mal ein Auszug aus den AUB 94 (irgendwie gleichen die sich ja alle ein bischen):
Invaliditätsleistung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Hat der Versicherte bei Eintritt des Unfalles das 65. Lebensjahr vollendet, so wird die Leistung als Rente gemäß § 14 erbracht. Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
a) Als feste Invaliditätsgrade gelten - unter Ausschluß des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität - bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines
Armes im Schultergelenk...........................................................70 Prozent
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks............................65 Prozent
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks...............................60 Prozent
einer Hand im Handgelenk.........................................................55 Prozent
eines Daumens.......................................................................20 Prozent
eines Zeigefingers...................................................................10 Prozent
eines anderen Fingers.................................................................5 Prozent
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels..............................70 Prozent
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels................................60 Prozent
eines Beines bis unterhalb des Knies............................................50 Prozent
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels................................45 Prozent
eines Fußes im Fußgelenk..........................................................40 Prozent
einer großen Zehe.....................................................................5 Prozent
einer anderen Zehe....................................................................2 Prozent
eines Auges............................................................................50 Prozent
des Gehörs auf einem Ohr..........................................................30 Prozent
des Geruchs............................................................................10 Prozent
des Geschmacks........................................................................5 Prozent
b) Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach a) angenommen.
Ich bin der Annahme,dass jetzt und auch mit der TEP später, eine Funktionsbeeinträchtigung besteht.
Somit sollte die Versicherung nach dem festen Invaliditätsgrad abrechen müssen, also in deinem Fall:
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels................................60 Prozent
Das wären schon mal 10 % mehr als die 5/7 vom Bein, welches ja im ganzen mit 70 % bewertet wird.
Aber viel mehr wird es wohl nicht werden, da bei den Versicherungen ein Bein 70 % entspricht.
Bist du dir sicher, dass der
Grundwert der Versicherung 250.000,00 EUR beträgt und darauf dann die Progression greift?
Habe so hohe Versicherungen noch nie gehabt, deshalb gehe ich eher davon aus, dass diese Summe der maximale Versicherungswert ist, du demnach von den 250.000,00 EUR 60 % bekommen solltest.
Hier noch das Urteil, um die Gliedertaxe anwenden zu können (falls bei dir zutreffend):
http://www.bundesgerichtshof.de /Entscheidungen/ Aktenzeichen: IV ZR 74/02.
Ich würde die Versicherung ein dahingehendes Forderungschreiben schicken (oder dein RA). Die 3 Jahre bei dir sind ja rum, es sollte demnach zur Auszahlung kommen.
Gruß Jens