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Grad der Invalidität nach Knie-TP

Laird_Harvey

Mitglied
Registriert seit
6 Juli 2009
Beiträge
66
Ort
Niedersachsen
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe da eine für den weiteren Verlauf sehr wichtige Frage:

kurze Vorgeschichte:
Dienstunfall, rechtes Kniegelenk geschädigt, letztes PUV-Gutachten 5/7-Beinwert.

Nun müssen wir Klage vor dem LG Köln einreichen, was sicherlich zur Folge haben wird, das das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen wird.

Derzeit hat sich mein Knie aber von der Belastungsmöglichkeit her verschlechtert, verbunden mit Schmerzen etc.
Der behandelnde Orthopäde möchte gerne an beiden Knien eine Knie-TP oder VP je nach Zustand zeitnah durchführen.

Wie würde sich dieses bei dem Gerichtsgutachten auswirken?
Hat eine Prothese bei der Bemessung der dauerhaften Invalidität einen "postiven" Einfluß, sprich verschlechtert sich damit der Beinwert, obwohl es "dem Knie besser geht"?

Nicht falsch verstehen, aber das würde meine Entscheidung für die OP entsprechend beeinflussen.

LG, Laird_Harvey
 
Hallo Laird,

Hat eine Prothese bei der Bemessung der dauerhaften Invalidität einen "postiven" Einfluß, sprich verschlechtert sich damit der Beinwert, obwohl es "dem Knie besser geht"?

Die Prothese soll ja bewirken, dass sich der Zustand bessert. Dementsprechend verschlechtert sich der Beinwert meiner Ansicht nach nicht, eher das Gegenteil ist anzunehmen. Dies ist ja auch Sinn und Zweck der TEP.

Nicht falsch verstehen, aber das würde meine Entscheidung für die OP entsprechend beeinflussen.

Dann hättest du es anders ausdrücken sollen.

Für mich kommt hier rüber, dass, wenn o. g. Fall eintreten würde, du die OP rauszögern würdest, um einen Höheren Grad der Invalidität beim Gutachten zu erreichen, weil deine Einschränkungen jetzt höher sind als mit der TEP.

Willst du wirklich mit der TEP warten, bis ein Gerichtsentscheid gefallen ist? Das kann sich Jahre hinziehen.

Wenn du es aushalten kannst - um bei der Versicherung mehr rauszuholen - scheinst du die TEP nicht zu benötigen.

Sorry, aber so kam der letzte Satz bei mir an (und da bin ich bestimmt nicht der Einzige hier).


Gruß Jens
 
Guten Morgen,

Jens,meinen Glückwunsch, das hast DU genau richtig erkannt. Natürlich geht es mir um einen max. Beinwert, um die PUV möglichst hoch zur Kasse zu bitten. Ich denke, Du kannst selber rechnen was 5/7 bei 250.000 € mit 500% Progression bedeutet,oder?

Warum soll ich jetzt auf die Herren der PUV noch einen Schritt zu gehen? Nach all den üblen Versuchen, mich zu hintergehen etc.

Ich müßte ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich mich jetzt unters Messer lege, über Monate mehr Schmerzen, EInschränkungen etc. hinzunehmen inkl. aller OP-Risiken, damit dann die PUV hinterher sagt, danke, das haben Sie super gemacht.

Soviel zu dieser Aussage.

Jetzt aber zurück zur eigentlichen Fragestellung,
Die Prothese soll ja bewirken, dass sich der Zustand bessert. Dementsprechend verschlechtert sich der Beinwert meiner Ansicht nach nicht, eher das Gegenteil ist anzunehmen. Dies ist ja auch Sinn und Zweck der TEP.
Bist Du dir da zu 100 % sicher?
Warum verschlechtert sich der GdS beim Versorgungsamt dann aufgrund einer TEP? Beurteilen die anders als die PUV, bezogen auf "bei dem einen wird es besser, beim anderen eben schlechter." :confused:
 
Halo,

wie das bei der PUV aussieht weiß ich nicht.
Ich weiß nur das bei der Ermittlung der MDE wie es bei einer Unfallrente zu Grunde gelegt wird, bei einer gut sitzenden und funktionierenden Knie Tep z.b. 20% MDE geben soll.
Man sagte uns das die Beweglichkeit bei einer Tep auf jeden fall eingeschränkt sein wird und hat meinem Mann auch geraten dies so lange wie möglich hinaus zu zögern.
Also mein Mann würde sich jetzt z.b. nicht einer Knie Tep unterziehen, nur um an 20% Unfallrente zu kommen, da gehen wir nun lieber den Klageweg, denn unsere Anwältin hat uns gesagt, das ein nicht mehr belastbares Knie sogar mit mehr als 20% bewertet werden muss.
Ich würde aber den Rat der Ärzte befolgen und das hinausziehen, egal ob du nun i.M. finanzielle Vorteile hast oder nicht.
Es ist schön wenn man versichert ist und zumindest dann keine finanziellen Sorgen haben braucht, aber die Gesundheit sollte auf jeden Fall vor jeden finanziellen Aspekt stehen.
Gruß von stinababy
 
Hallo,

im Grunde würde ich Jens Antwort unterstreichen.

Bei der PUV geht es ganz alleine darum: wieviel Invalidität Dir nach 3 Jahren noch bleibt.

Sollte eine OP Dir mehr Lebensqualität geben und durch das herauszögern verpaßt Du diese Chance....nunja....dann hast Du vielleicht mehr Geld...aber:rolleyes:

Ein Kampf gegen die PUV kann sich über Jahre hinziehen und kostet nicht nur viel Geld sondern auch Nerven....bei Kai-Uwe ist der Unfall jetzt fast 4 Jahre her und nix tut sich.

Wie ein Gerichtsgutachten ausgeht....das kann Dir hier sicher keiner sagen, Du hast dann ja auch die Möglichkiet eines Widerspruches...;)

Gruß
Kai-Uwin
 
Da gebe ich Dir ohne wenn und aber Recht! Die Gesundheit geht immer vor.
Dennoch sind für mich aufgrund der familiären Situation gerade die finanziellen Aspekte sehr wichtig, da diese die Grundlage allen weiteren Handelns bestimmen.
Letztendlich ist mir aber wichtig,die PUV in vollem vertraglichen Umfang haftbar zu machen. Wozu sonst habe ich Beiträge gezahlt, wenn die jetzt meinen, nicht zahlen zu müssen.
 
Hallo,

ja wir haben es selber auch Erfahren müsssen und sind im warsten Sinne des Wortes auch von unserer PUV beschissen worden.
Es ist ja bei dehnen auch so, das sie Gutachter geauftragen und diese Gefälligkeitsgutachten für die Versicherung machen.
Die eigendliche Behinderung meines Mannes konnte man erst nach ca. 4 Jahren feststellen und da war die 3 Jahresfrist schon abgelaufen.
Wir sind wohl nach 1 Jahr, d,h. nach der ersten Begutachtung mit ein paar lächerlichen Euro abgespeist worden, danach gab es dann nichts mehr, weil sich angeblich nichts verändert hat.
Du hast Recht, das man bei der privaten Planung schon die finanzielle Seite betrachten muss, aber gehe lieber auf Nummer sicher, eh du dich später verzockst. Ist nicht bös gemeint, aber ich habe schon so viel in der Richtung erlebt und auch huer im Forum gelesen.
Wünsche dir für dein Vorhaben viel Glück und denh dran immer erst die gesundh. Seite betrachten, denn Gesundheit kannst du dir mit keinem Geld der Weld zurückkaufen.
Gruß von stinababy
 
Hallo Laird,

ich kann dein Ansinnen nachvollziehen. Aber finanzielle Aspekte vor gesundheitliche zu stellen, halte ich für falsch. Wenn mir die jemand meine kaputten Sprunggelenke wiedergeben könnte, würde ich der Versicherung im Gegenzug das an mich gezahlte Geld zurückerstatten. Wäre mir lieber als die täglichen Schmerzen, Einnahme von Opiaten dagegen, ganz abgesehen von den ganzen Einschränkungen, die ich dadurch im gesamten Lebensbereich habe, familiär wie beruflich.

Aber zurück zum Thema:

Keine Ahnung welche AUB bei dir vereinbart sind, hier mal ein Auszug aus den AUB 94 (irgendwie gleichen die sich ja alle ein bischen):


Invaliditätsleistung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Hat der Versicherte bei Eintritt des Unfalles das 65. Lebensjahr vollendet, so wird die Leistung als Rente gemäß § 14 erbracht. Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
a) Als feste Invaliditätsgrade gelten - unter Ausschluß des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität - bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines

Armes im Schultergelenk...........................................................70 Prozent
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks............................65 Prozent
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks...............................60 Prozent
einer Hand im Handgelenk.........................................................55 Prozent
eines Daumens.......................................................................20 Prozent
eines Zeigefingers...................................................................10 Prozent
eines anderen Fingers.................................................................5 Prozent
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels..............................70 Prozent
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels................................60 Prozent
eines Beines bis unterhalb des Knies............................................50 Prozent
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels................................45 Prozent
eines Fußes im Fußgelenk..........................................................40 Prozent
einer großen Zehe.....................................................................5 Prozent
einer anderen Zehe....................................................................2 Prozent
eines Auges............................................................................50 Prozent
des Gehörs auf einem Ohr..........................................................30 Prozent
des Geruchs............................................................................10 Prozent
des Geschmacks........................................................................5 Prozent


b) Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach a) angenommen.


Ich bin der Annahme,dass jetzt und auch mit der TEP später, eine Funktionsbeeinträchtigung besteht.

Somit sollte die Versicherung nach dem festen Invaliditätsgrad abrechen müssen, also in deinem Fall:

eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels................................60 Prozent

Das wären schon mal 10 % mehr als die 5/7 vom Bein, welches ja im ganzen mit 70 % bewertet wird.

Aber viel mehr wird es wohl nicht werden, da bei den Versicherungen ein Bein 70 % entspricht.

Bist du dir sicher, dass der Grundwert der Versicherung 250.000,00 EUR beträgt und darauf dann die Progression greift?

Habe so hohe Versicherungen noch nie gehabt, deshalb gehe ich eher davon aus, dass diese Summe der maximale Versicherungswert ist, du demnach von den 250.000,00 EUR 60 % bekommen solltest.

Hier noch das Urteil, um die Gliedertaxe anwenden zu können (falls bei dir zutreffend):

http://www.bundesgerichtshof.de /Entscheidungen/ Aktenzeichen: IV ZR 74/02.

Ich würde die Versicherung ein dahingehendes Forderungschreiben schicken (oder dein RA). Die 3 Jahre bei dir sind ja rum, es sollte demnach zur Auszahlung kommen.


Gruß Jens
 
Hallo
Also das mit den 250.000Euro kann ich bald garnicht glauben.Sorry.
Die Progression bedeutet ja die verdopplung o.verdreifachung o. verfünffachung einer Summe .Bei einer verfünfachung deiner summe wären das 1.250.000 Euro von so einer hohen PUV hab ich noch nie was gehört.Sorry vertust du dich da nicht.
Gruß Johnny
 
Hallo Laird Harvey,
beim Versorgungsamt liegst Du falsch.
Dort ist mein kaputtes Knie mit 40 % bewertet, nach einer TEP wären es nur noch 30 %.
Mein kaputtes Handgelenk ist beim Versorgungsamt mit 30 % bewertet und wenn ich es dann irgendwann versteifen lassen muß sind es immer noch 30 %.
Also kann man nicht immer pauschal sagen es ist hinterher schlimmer oder besser, das kommt immer auf die Situation an.
Bei der BG zum Beispiel ist mein Knie nur 30 % wert.
Liebe Grüße
Mengo
 
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