Hallo allerseits,
bin in diesem Forum total neu (im alten hatte ich mal nach Euren Erfahrungen mit der Unfallversicherung für Selbständige bei der BG nachgefragt) und habe schon ein paar mehr oder weniger verzwickte Fragen. Es geht um meinen Mann, der seit 22 Jahren als Maurer arbeitet, seit Februar 2004 selbständig, und der jetzt seit einer Operation am 2. September, die eine Gonarthrose 4. Grades einigermaßen bessern sollte - was leider nur teilweise geklappt hat, aber nicht in bezug auf die Knorpelneubildung - arbeitsunfähig ist.
Die meisten hier werden wohl eher angestellt arbeiten bzw. gearbeitet haben, aber vielleicht findet sich jemand, der die für Selbständige abweichenden Dinge beurteilen kann. Ein paar Fragen sind allerdings auch total allgemein, weil ich noch nicht so ganz durchblicke.
Also: Mein Mann hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist nicht unfallversichert. Krankenversichert ist er, und zwar freiwillig bei der TK mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der AU. Das hat nur leider bisher wenig geholfen, weil denen als letzter Einkommensteuerbescheid der von 2006 vorlag, und der wies einen Verlust aus. Kein Einkommen - kein Einkommensersatz. Die meisten BSG-Urteile, vor allem die neuen noch nicht im Volltext veröffentlichten, bestätigen diese Praxis ja leider. Wir haben gerade den 2007er Einkommensteuervorauszahlungsbescheid und die 2007er BWA eingereicht (2007er Steuererklärung ist noch nicht ganz fertig) und hoffen jetzt mal, daß das die finanzielle Situation entschärft.
Bei der DRV ist mein Mann als selbständiger eintragspflichtiger Handwerksmeister pflichtversichert. Bis einschließlich Juli 2007 hat er wegen Geringfügigkeit keine Beiträge zahlen müssen, für die Zeit danach läuft gerade ein Widerspruchsverfahren mit der DRV über die Höhe der Pflichtbeiträge. Ab August 2007 wollen die den halben Regelbeitrag und von Januar bis April 2008 den vollen, obwohl wir mit Einreichen des dafür relevanten ESt-Bescheids 2005 (mit ordentlichem Gewinn) sofort erklärt hatten, daß es sich um eine Ausnahme wegen Auflösung einer Ansparabschreibung handelte und das eigentliche Einkommen bei 650 EUR monatlich lag. Wie dem auch sei, wir haben die Festsetzung des Mindestbeitrags ab Mai 2008 anerkannt, die Beiträge davor noch nicht, und mein Mann zahlt den Beitragsrückstand jetzt in monatlichen 50-EUR-Raten ab. Mehr ist wegen der fehlenden Krankengeldzahlung derzeit nicht drin.
So, und hier geht es mit den Fragen los: Mein Mann soll sich jetzt um eine medizinische Reha kümmern, nach deren Abschluß ziemlich sicher eine berufliche anliegt. Sein Krankengymnast bezweifelt, daß eine medizinische Reha wesentlich mehr bringt als die Krankengymnastik jetzt. Der Orthopäde und, wie es aussieht, der Gutachter des MDK (Termin war letzte Woche) befürworten die medizinische Reha. Könnte es da eventuell trotzdem noch zu Schwierigkeiten kommen, weil Gonarthrose inzwischen offensichtlich eine anerkannte BK ist?
Dann die Frage zu den Voraussetzungen einer Reha und ggf. irgendwann einer EM-Rente: Derzeit ist mein Mann NICHT pflichtversichert bei der DRV. Er hat ein Schreiben erhalten, daß die Versicherungspflicht ruht, solange sein Ein-Mann-Betrieb ruht. Ich vermute, das hängt damit zusammen, daß die Krankenversicherung kein Krankengeld zahlt und folglich auch keine GRV-Beiträge abführt. Diesen Punkt sehe ich allerdings äußerst kritisch, was diverse Anspruchsvoraussetzungen angeht. Kann mir dazu jemand weiterhelfen?
Falls alle Maßnahmen nichts bringen sollten und mein Mann am Ende erwerbsgemindert wäre, wie sähe es da mit den Anspruchsvoraussetzungen für eine EM-Rente aus? Er wird die 36 Pflichtbeiträge im Fünfjahreszeitraum (bis wohin genau?) nicht mehr zusammenbekommen. Bei Berufskrankheiten scheint das auch nicht nötig zu sein, wie ich das bisher rausgelesen habe.
Wie läuft das konkret mit der Feststellung einer BK? Ist die Bau BG noch dafür zuständig, obwohl er sich dort nicht beitragspflichtig versichert hat (aber damals als Arbeiter und Angestellter über die GUV drin war)? Wie lange läuft so eine Feststellung üblicherweise - scheint sich ganz schön zu ziehen nach dem, was ich bisher hier gelesen habe - und wie reagiert die Krankenkasse und die Rentenversicherung voraussichtlich darauf, daß die BK in Prüfung ist?
Normalerweise hätte mein Mann jetzt schon neun Wochen lang Krankengeld von der TK beziehen müssen, und es wäre ziemlich schwierig, wenn jetzt zum in der Vergangenheit nicht gezahlten Krankengeld noch die Ablehnung einer Zahlung für die Zukunft hinzukäme. Ab welchem Zeitpunkt genau müßte hier die DRV mit Übergangsgeld o.ä. einspringen?
Nur am Rande: Ein weiteres Problem, das wir mit der TK haben, ist die strikte Weigerung, meinen Mann einen KG-Wahltarif ab 2009 wählen zu lassen. Es widerspreche der Satzung, jemand ohne KG-Anspruch in Zukunft MIT Anspruch zu versichern. Wir werden es trotzdem beantragen, damit er sich zumindest die prinzipielle Möglichkeit bewahrt, auch noch ab 01.01.2009 Krankengeld zu erhalten. Ist alles nicht gerade einfach mit nur einem Arbeitseinkommen, das unregelmäßig fließt, weil ich auch selbständig bin ...
Jedenfalls schon mal vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße
Koulchen
bin in diesem Forum total neu (im alten hatte ich mal nach Euren Erfahrungen mit der Unfallversicherung für Selbständige bei der BG nachgefragt) und habe schon ein paar mehr oder weniger verzwickte Fragen. Es geht um meinen Mann, der seit 22 Jahren als Maurer arbeitet, seit Februar 2004 selbständig, und der jetzt seit einer Operation am 2. September, die eine Gonarthrose 4. Grades einigermaßen bessern sollte - was leider nur teilweise geklappt hat, aber nicht in bezug auf die Knorpelneubildung - arbeitsunfähig ist.
Die meisten hier werden wohl eher angestellt arbeiten bzw. gearbeitet haben, aber vielleicht findet sich jemand, der die für Selbständige abweichenden Dinge beurteilen kann. Ein paar Fragen sind allerdings auch total allgemein, weil ich noch nicht so ganz durchblicke.
Also: Mein Mann hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist nicht unfallversichert. Krankenversichert ist er, und zwar freiwillig bei der TK mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der AU. Das hat nur leider bisher wenig geholfen, weil denen als letzter Einkommensteuerbescheid der von 2006 vorlag, und der wies einen Verlust aus. Kein Einkommen - kein Einkommensersatz. Die meisten BSG-Urteile, vor allem die neuen noch nicht im Volltext veröffentlichten, bestätigen diese Praxis ja leider. Wir haben gerade den 2007er Einkommensteuervorauszahlungsbescheid und die 2007er BWA eingereicht (2007er Steuererklärung ist noch nicht ganz fertig) und hoffen jetzt mal, daß das die finanzielle Situation entschärft.
Bei der DRV ist mein Mann als selbständiger eintragspflichtiger Handwerksmeister pflichtversichert. Bis einschließlich Juli 2007 hat er wegen Geringfügigkeit keine Beiträge zahlen müssen, für die Zeit danach läuft gerade ein Widerspruchsverfahren mit der DRV über die Höhe der Pflichtbeiträge. Ab August 2007 wollen die den halben Regelbeitrag und von Januar bis April 2008 den vollen, obwohl wir mit Einreichen des dafür relevanten ESt-Bescheids 2005 (mit ordentlichem Gewinn) sofort erklärt hatten, daß es sich um eine Ausnahme wegen Auflösung einer Ansparabschreibung handelte und das eigentliche Einkommen bei 650 EUR monatlich lag. Wie dem auch sei, wir haben die Festsetzung des Mindestbeitrags ab Mai 2008 anerkannt, die Beiträge davor noch nicht, und mein Mann zahlt den Beitragsrückstand jetzt in monatlichen 50-EUR-Raten ab. Mehr ist wegen der fehlenden Krankengeldzahlung derzeit nicht drin.
So, und hier geht es mit den Fragen los: Mein Mann soll sich jetzt um eine medizinische Reha kümmern, nach deren Abschluß ziemlich sicher eine berufliche anliegt. Sein Krankengymnast bezweifelt, daß eine medizinische Reha wesentlich mehr bringt als die Krankengymnastik jetzt. Der Orthopäde und, wie es aussieht, der Gutachter des MDK (Termin war letzte Woche) befürworten die medizinische Reha. Könnte es da eventuell trotzdem noch zu Schwierigkeiten kommen, weil Gonarthrose inzwischen offensichtlich eine anerkannte BK ist?
Dann die Frage zu den Voraussetzungen einer Reha und ggf. irgendwann einer EM-Rente: Derzeit ist mein Mann NICHT pflichtversichert bei der DRV. Er hat ein Schreiben erhalten, daß die Versicherungspflicht ruht, solange sein Ein-Mann-Betrieb ruht. Ich vermute, das hängt damit zusammen, daß die Krankenversicherung kein Krankengeld zahlt und folglich auch keine GRV-Beiträge abführt. Diesen Punkt sehe ich allerdings äußerst kritisch, was diverse Anspruchsvoraussetzungen angeht. Kann mir dazu jemand weiterhelfen?
Falls alle Maßnahmen nichts bringen sollten und mein Mann am Ende erwerbsgemindert wäre, wie sähe es da mit den Anspruchsvoraussetzungen für eine EM-Rente aus? Er wird die 36 Pflichtbeiträge im Fünfjahreszeitraum (bis wohin genau?) nicht mehr zusammenbekommen. Bei Berufskrankheiten scheint das auch nicht nötig zu sein, wie ich das bisher rausgelesen habe.
Wie läuft das konkret mit der Feststellung einer BK? Ist die Bau BG noch dafür zuständig, obwohl er sich dort nicht beitragspflichtig versichert hat (aber damals als Arbeiter und Angestellter über die GUV drin war)? Wie lange läuft so eine Feststellung üblicherweise - scheint sich ganz schön zu ziehen nach dem, was ich bisher hier gelesen habe - und wie reagiert die Krankenkasse und die Rentenversicherung voraussichtlich darauf, daß die BK in Prüfung ist?
Normalerweise hätte mein Mann jetzt schon neun Wochen lang Krankengeld von der TK beziehen müssen, und es wäre ziemlich schwierig, wenn jetzt zum in der Vergangenheit nicht gezahlten Krankengeld noch die Ablehnung einer Zahlung für die Zukunft hinzukäme. Ab welchem Zeitpunkt genau müßte hier die DRV mit Übergangsgeld o.ä. einspringen?
Nur am Rande: Ein weiteres Problem, das wir mit der TK haben, ist die strikte Weigerung, meinen Mann einen KG-Wahltarif ab 2009 wählen zu lassen. Es widerspreche der Satzung, jemand ohne KG-Anspruch in Zukunft MIT Anspruch zu versichern. Wir werden es trotzdem beantragen, damit er sich zumindest die prinzipielle Möglichkeit bewahrt, auch noch ab 01.01.2009 Krankengeld zu erhalten. Ist alles nicht gerade einfach mit nur einem Arbeitseinkommen, das unregelmäßig fließt, weil ich auch selbständig bin ...
Jedenfalls schon mal vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße
Koulchen