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Gonathrose bei selbständigem Maurermeister

Koulchen

Nutzer
Registriert seit
16 Dez. 2008
Beiträge
11
Hallo allerseits,

bin in diesem Forum total neu (im alten hatte ich mal nach Euren Erfahrungen mit der Unfallversicherung für Selbständige bei der BG nachgefragt) und habe schon ein paar mehr oder weniger verzwickte Fragen. Es geht um meinen Mann, der seit 22 Jahren als Maurer arbeitet, seit Februar 2004 selbständig, und der jetzt seit einer Operation am 2. September, die eine Gonarthrose 4. Grades einigermaßen bessern sollte - was leider nur teilweise geklappt hat, aber nicht in bezug auf die Knorpelneubildung - arbeitsunfähig ist.

Die meisten hier werden wohl eher angestellt arbeiten bzw. gearbeitet haben, aber vielleicht findet sich jemand, der die für Selbständige abweichenden Dinge beurteilen kann. Ein paar Fragen sind allerdings auch total allgemein, weil ich noch nicht so ganz durchblicke.

Also: Mein Mann hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist nicht unfallversichert. Krankenversichert ist er, und zwar freiwillig bei der TK mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der AU. Das hat nur leider bisher wenig geholfen, weil denen als letzter Einkommensteuerbescheid der von 2006 vorlag, und der wies einen Verlust aus. Kein Einkommen - kein Einkommensersatz. Die meisten BSG-Urteile, vor allem die neuen noch nicht im Volltext veröffentlichten, bestätigen diese Praxis ja leider. Wir haben gerade den 2007er Einkommensteuervorauszahlungsbescheid und die 2007er BWA eingereicht (2007er Steuererklärung ist noch nicht ganz fertig) und hoffen jetzt mal, daß das die finanzielle Situation entschärft.

Bei der DRV ist mein Mann als selbständiger eintragspflichtiger Handwerksmeister pflichtversichert. Bis einschließlich Juli 2007 hat er wegen Geringfügigkeit keine Beiträge zahlen müssen, für die Zeit danach läuft gerade ein Widerspruchsverfahren mit der DRV über die Höhe der Pflichtbeiträge. Ab August 2007 wollen die den halben Regelbeitrag und von Januar bis April 2008 den vollen, obwohl wir mit Einreichen des dafür relevanten ESt-Bescheids 2005 (mit ordentlichem Gewinn) sofort erklärt hatten, daß es sich um eine Ausnahme wegen Auflösung einer Ansparabschreibung handelte und das eigentliche Einkommen bei 650 EUR monatlich lag. Wie dem auch sei, wir haben die Festsetzung des Mindestbeitrags ab Mai 2008 anerkannt, die Beiträge davor noch nicht, und mein Mann zahlt den Beitragsrückstand jetzt in monatlichen 50-EUR-Raten ab. Mehr ist wegen der fehlenden Krankengeldzahlung derzeit nicht drin.

So, und hier geht es mit den Fragen los: Mein Mann soll sich jetzt um eine medizinische Reha kümmern, nach deren Abschluß ziemlich sicher eine berufliche anliegt. Sein Krankengymnast bezweifelt, daß eine medizinische Reha wesentlich mehr bringt als die Krankengymnastik jetzt. Der Orthopäde und, wie es aussieht, der Gutachter des MDK (Termin war letzte Woche) befürworten die medizinische Reha. Könnte es da eventuell trotzdem noch zu Schwierigkeiten kommen, weil Gonarthrose inzwischen offensichtlich eine anerkannte BK ist?

Dann die Frage zu den Voraussetzungen einer Reha und ggf. irgendwann einer EM-Rente: Derzeit ist mein Mann NICHT pflichtversichert bei der DRV. Er hat ein Schreiben erhalten, daß die Versicherungspflicht ruht, solange sein Ein-Mann-Betrieb ruht. Ich vermute, das hängt damit zusammen, daß die Krankenversicherung kein Krankengeld zahlt und folglich auch keine GRV-Beiträge abführt. Diesen Punkt sehe ich allerdings äußerst kritisch, was diverse Anspruchsvoraussetzungen angeht. Kann mir dazu jemand weiterhelfen?

Falls alle Maßnahmen nichts bringen sollten und mein Mann am Ende erwerbsgemindert wäre, wie sähe es da mit den Anspruchsvoraussetzungen für eine EM-Rente aus? Er wird die 36 Pflichtbeiträge im Fünfjahreszeitraum (bis wohin genau?) nicht mehr zusammenbekommen. Bei Berufskrankheiten scheint das auch nicht nötig zu sein, wie ich das bisher rausgelesen habe.

Wie läuft das konkret mit der Feststellung einer BK? Ist die Bau BG noch dafür zuständig, obwohl er sich dort nicht beitragspflichtig versichert hat (aber damals als Arbeiter und Angestellter über die GUV drin war)? Wie lange läuft so eine Feststellung üblicherweise - scheint sich ganz schön zu ziehen nach dem, was ich bisher hier gelesen habe - und wie reagiert die Krankenkasse und die Rentenversicherung voraussichtlich darauf, daß die BK in Prüfung ist?

Normalerweise hätte mein Mann jetzt schon neun Wochen lang Krankengeld von der TK beziehen müssen, und es wäre ziemlich schwierig, wenn jetzt zum in der Vergangenheit nicht gezahlten Krankengeld noch die Ablehnung einer Zahlung für die Zukunft hinzukäme. Ab welchem Zeitpunkt genau müßte hier die DRV mit Übergangsgeld o.ä. einspringen?

Nur am Rande: Ein weiteres Problem, das wir mit der TK haben, ist die strikte Weigerung, meinen Mann einen KG-Wahltarif ab 2009 wählen zu lassen. Es widerspreche der Satzung, jemand ohne KG-Anspruch in Zukunft MIT Anspruch zu versichern. Wir werden es trotzdem beantragen, damit er sich zumindest die prinzipielle Möglichkeit bewahrt, auch noch ab 01.01.2009 Krankengeld zu erhalten. Ist alles nicht gerade einfach mit nur einem Arbeitseinkommen, das unregelmäßig fließt, weil ich auch selbständig bin ...

Jedenfalls schon mal vielen Dank im voraus für Eure Antworten!

Viele Grüße
Koulchen
 
Hallo Koulchen,
Sicher wirst Du schon geschaut haben, ob Dir jemand antwortet. Aber Deine Fragen sind sehr schwierig.
Warum ist Dein Mann nicht pflichtversichert bei der BG?
Eine Berufskrankheit ist bei der BG angemeldet. Ehe es zu einer Entscheidung kommt dauert sehr lange. Wenn die Gonarthrose auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist, dann wird er seine Selbstständigkeit, zumindest in diesem Beruf, aufgeben müssen. Wie soll es dann weitergehen?
Was sind zur Zeit seine Probleme? Was wurde in der OP gemacht? Was wurde versprochen?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort! Hier meine Antworten zu Deinen Fragen:

Für Einzelunternehmer besteht keine Versicherungspflicht in den Berufsgenossenschaften - das greift erst, sobald man Angestellte hat. Die freiwillige Versicherung in der Bau BG ist für einen Einzelunternehmer im Bauhauptgewerbe nahezu unbezahlbar.

Mein Mann wird so oder so seine selbständige Tätigkeit als Maurermeister aufgeben müssen. Er kann im Moment nicht mal 300 Meter gehen, ohne den Rest des Tages darunter zu leiden. Im Moment ernährt er sich von Cortison und Schmerzmitteln, um die Entzündung wegzukriegen und einigermaßen über den Tag zu kommen.

Bei der OP wurde loses Material (durch Abnutzung) aus dem rechten Knie geräumt, das übrigens schon vorher vier Operationen hinter sich hatte. Unebene Oberflächen wurden (mal wieder) abgeschliffen und die Kniescheibe, die irgendwie festgegangen war, wieder vom Knochen gelöst. Außerdem wurde versucht, durch Einblutungen in vorher gebohrte kleine Löcher den Körper dazu anzuregen, wieder Knorpelmasse aufzubauen. Das war nur ein Versuch, versprochen wurde nichts, und funktioniert hat das leider auch nicht. Dafür ist die Beweglichkeit des Knies jetzt sehr viel besser, seit die Kniescheibe sich wieder bewegen kann - ist ja auch irgendwie logisch.

Der Oberschenkelknochen läuft direkt auf dem Unterschenkelknochen und fräst ihn immer weiter aus. Das scheint gemein wehzutun. Insgesamt ist nur noch ein Fragment von Knorpel an der einen Seite des Knies übrig. Die Ärzte überlegen, ob man das Gelenk so umstellen soll, daß mein Mann zumindest auf diesem Knorpelrest laufen kann, bevor der dann in wenigen Jahren auch runter ist.

Die große Schwierigkeit ist die, daß ein Gonarthrose-Knie in dieser üblen Ausprägung eigentlich zu einem Menschen ab Mitte fünfzig gehören darf, aber nicht zu einem, der Anfang vierzig ist. Das künstliche Kniegelenk wird definitiv fällig, aber das hält auch nicht ewig, und deshalb würden die Ärzte meinen Mann bis zu einer entsprechenden OP gern zumindest über die 50er Marke hieven. Wie das gehen soll, ist aber keinem klar.

Jetzt kurz zum aktuellen Stand der Dinge: Das Krankengeld ist inzwischen nach zähem Kampf bewilligt, wenn auch noch nicht in der richtigen Höhe. Da warten wir auf eine Antwort der TK, was als Berechnungsgrundlage angesetzt wurde. Der Wahltarif für 2009 ist beantragt, aber das wird voraussichtlich ebenfalls ein harter Kampf. Andererseits könnte uns entgegenkommen, daß die Regierung offensichtlich gerade wieder darüber nachdenkt, Selbständige doch nicht schlagartig schlechterzustellen als vorher. (Ich vermute, es gibt mal wieder jede Menge handwerkliche Fehler in den 2009er Bestimmungen des GKV-WSG, sonst würden die nicht schon vor dessen Inkrafttreten laut über Korrekturen nachdenken.)

Morgen schicken wir den Reha-Antrag raus. Bei der medizinischen Reha wird es aller Voraussicht nach nicht bleiben, weil die sowieso nichts mehr retten kann. Es wird ziemlich sicher im Anschluß daran auf eine Reha zur Teilnahme am Arbeitsleben hinauslaufen. Was uns in diesem Zusammenhang noch ein wenig unklar ist: Macht die DRV das tatsächlich so, daß sie bei der Berechnung des Übergangsgelds immer auch das Tarifentgelt nach § 48 SGB IX in Verbindung mit den §§ 46 und 47 SGB IX als alternative Berechnungsgrundlage prüft? Das wäre für meinen Mann ganz okay, während die Standardberechnung nach § 21 (in seinem Fall Abs. 2) SGB VI in Verbindung mit den §§ 46 und 47 SGB IX ziemlich übel ausfiele, weil er keine allzu hohen Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Dann werde ich mal weiter die Unterlagen zur Kranken- und Rentenversicherung in neue Ordner einsortieren, woran ich gerade war, als Deine Antwort hereinkam.

Viele Grüße
Koulchen

P.S.: Kennt Ihr hier im Forum eigentlich die überaus hilfreiche rvLiteratur-Datenbank, in der neben den ganzen Gesetzestexten auch richtig tolle Verfahrensanweisungen für die Sozialversicherungsträger zu finden sind? Ich hatte den Tipp von einem "Experten" im Rentenversicherungsforum bekommen: http://rvliteratur.bfa.de/bfa/extention_index.htm.
 
Hallo Koulchen,

ich bin zur Zeit auch noch dabei, den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB
X wegen des verminderten Zugangsfaktors für meine Frau zu formulieren.
Der muss heute auch noch raus.

Ich werde mal heute mit einem Bekannten der bei einem regionalen RV-
Träger beschäftigt ist, nachfragen, wie denn nun tatsächlich das Über-
gangsgeld bei Selbständigen berechnet bzw. welche einschlägigen §§ tat-
sächlich maßgebend sind. Ich habe zwar sehr gute Kenntnisse im Verfah-
rensrecht und im sogenannten Sozialverwaltungsverfahren - aber bei dei-
ner Fragestellung muss ich leider passen -. Diese Spezialauslegungen,
die im Wesentlichen über den Normallfall hinausgehen, und so in die Tiefe
gehen, dieses Fachwissen habe ich leider nicht, weil es auch bisher im Fall
meiner Frau nicht erforderlich war. Ansonsten hätte ich es mir durchaus
auch angeeignet.

Sobald ich aber näheres in Erfahrung bringen konnte, werde ich mich aber
selbstverständlich wieder im Forum melden.

PS: deine Verlinkung auf rvliteratur konnte ich nicht öffnen. Ist aber nicht
weiter schlimm. Ich weis ja, in welchem Forum dies machbar ist.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

so, habe die von Koulchen genannte rvLiteraturdatenbank (DANKE :) )unter folgendem Link öffnen können: http://rvliteratur.bfa.de
Sie erscheint auf den ersten Blick sehr interessant. Die Nutzung des Internet Explorers scheint jedoch zwingend zu sein.

Gruß
Joker
 
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