Hallo Paul,
wenn ich das richtig verstanden habe, hat sich die BG an frühere Arbeitgeber von Dir gewandt um etwas über Deine Tätigkeiten zu erfahren. Für Die ist es natürlich einfach und ohne Arbeit verbunden wenn sie schreiben, sie können sich nicht mehr erinnern. Das heißt aber nicht, dass Du nicht als Plattenleger gearbeitet hast. Kannst Du nicht mal selbst bei den Firmen nachfragen? Sie müssen Dir m.E. bestätigen, als was Du in welchen Zeiten gearbeitet hast. Hast Du noch Kontakt zu früheren Kollegen? Auch diese kannst Du als Zeugen benennen.
Die BG arbeitet gerne mit Erfahrungswerten aus Vergleichsbetrieben. Das hat sie bei mir auch gemacht und total unrealistische Werte ermittelt. Jeder Betrieb arbeitet anders und auch die Arbeitsweisen verschiedener Arbeiter sind unterschiedlich. Deshalb mußt Du solche Werte nicht anerkennen, falls die BG das gemacht hat. Andererseits mußt Du dann aber den Beweis antreten, dass Du ähnlich wie ich schon geschrieben habe, entsprechende Zeiten zusammenkriegst.
Das mit dem Übergewicht ist Quatsch, wenn die Gewichtsangaben neueren Datums sind. Und da mußt Du schon erhebliches Übergewicht haben. Aber es ist eben eine konkurrierende Ursache, auf die es schnell mal geschoben wird.
Also wende Dich persönlich an Deine früheren Arbeitgeber und evtl. Kollegen, wenn Du was erreichen willst!
Grüße von
IngLag