hallo, buffy
ich würde ihm raten, die fristverlangerung erst ab dem zeitpunkt zu beantragen, wenn er wirklich die akteneinsicht abgeschlossen hat, und zwar
um den zeitraum, der ihm genehmigt wurde.
ist für einen laien aber auch äusserts knapp.
paul otto sollte m.e. schon jetzt seine, in seinen händen haltenden unterlagen durchgehen, aufschreiben, was nicht stimmt.
die braucht er später nicht mehr einbeziehen in die durchsicht für den widerspruch.
mfg
pussi