• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Gliedertaxe

Sebastian123

Nutzer
Registriert seit
4 Juli 2008
Beiträge
5
Hallo zusammen,

ich will mich kurz vorstellen.
Mein Name ist Sebastian bin 29 Jahre alt und hatte Anfang 2007 einen Verkehrsunfall unverschuldet.

Jetzt zu meiner frage:

Ich muss demnächst für meine PUV zum Gutachter.
Ich habe nach mehreren Operationen ein steifes rechtes Handgelenk und kann den Unterarm nur ca. 20 Grad nach links und rechts drehen (pro/subination).Ausserdem fehlt mir ein Teil der Elle ca 1/3 des Knochens.

In meiner Gliedertaxe steht 55% Hand im Handgelenk und 65% Unterarm bis Ellenbogengelenk.

Ist meine Verletzung jetzt eine "Baustelle" oder sind es zwei Baustellen mit den dazugehörigen Prozenten?


Sehe ich das richtig das jetzt beides begutachtet wir und dann die Prozente zusammen gerechnet werden?

Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.


Liebe Grüße Sebastian
 
Hallo Sebastian123,

welche AUB's sind bei Dir massgeblich?

Die Formulierung Hand im Handgelenk wurde vom BGH als nicht richtig definiert, wenn Du Dich hier mal ein wenig umschaust, wirst Du ein entsprechendes Urteil finden.

Ob die IV Grade zusammengezählt werden hängt auch ein wenig vom GA ab, dann noch von der Versicherung ob die das GA aktzeptieren.

Es ist wohl Deine erste Begutachtung, bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Unfall können weitere folgen, weil nur Dauerschäden und dauerhafte Funktionseinschränkungen eine Rolle spielen.

Geduld ist hier das Zauberwort.
Viel Glück für Dich und gute Besserung.

Bei uns wurde nix zusammengezählt, als Beilspiel sei da mal genannt.
Funktionsstörungen an der Hand, Faustschluß nicht mehr möglich und Taubheitsgefühle, sowie die anderen Nervenstörungen in den Beinen / Kopf/ Gesicht wurden insgesamt mit 20 % bewertet und das war es erstmal. Da es bei uns die erste Begutachtung war, lassen wir es erstmal laufen, uns wurde schon bekannt gegeben, dass Anfang 2009 eine nächste Begutachtung ansteht und noch eine Anfang 2010.

Reikja
 
Ich habe die AUB 2000 in meiner Police.Ich wollte das nur wissen da ich ja mein Handgelenk nicht mehr bewegen kann und mein Unterarm auch fast steif ist in der Drehbewegung.Ausserdem fehlt mir ja noch ein großer Teil der Elle was eine starke Instabilität des Unterarms bedeutet.Ich habe ja dann also eigentlich zwei Baustellen in einem Arm oder? Also müßten ja beide begutachtet und addiert werden oder? In der Gliedertaxe sind ja auch beide Teile aufgeführt.

Gruß Sebastian
 
Hallo Sebastian,
Es wird nur einen Wert geben und es wird der Armwert herangezogen werden.
Es werden auch keine unterschiedlichen Werte aus der Gliedertaxe angegeben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

das heißt ich kann max.65% erreichen wie es in meiner Police steht : Arm bis Ellenbogengelenk?

Warum können die Werte nicht addiert werden. Hand im Handgelenk und Arm bis Ellenbogen? Ich habe doch zwei "Baustellen" an einem Arm!

Gruß Sebastian
 
Hallo Sebastian,

die Werte werden nie addiert. Es gibt einen Gesamtwert der sich ermittelt nach dem was als höchstes angesetzt wird. Du kannst also höchstens irgendeine Verschlimmerung etc. angeben, welche evtl. eine Erhöhung bringt! Ähnlich wie beim GdB!

viele Grüße
 
Hallo Sebastian,

die Werte werden nie addiert. Es gibt einen Gesamtwert der sich ermittelt nach dem was als höchstes angesetzt wird. Du kannst also höchstens irgendeine Verschlimmerung etc. angeben, welche evtl. eine Erhöhung bringt! Ähnlich wie beim GdB!

viele Grüße


wie das verstehe ich jetzt nicht ganz.Kannst du das mal anders erklären?


Gruß Sebastian
 
Hallo Sebastian,

heißt der höchste Wert wird angesetzt.

Falls aber eine Verschlimmerung vorliegen sollte, können die Werte neu berechnet werden.

Beispiel:
gehst an Stützen und bist im Rolli unterwegs = %zahl wird festgelegt,
kommt hinzu Verdrehungen im Rücken, Schultern, Arme usw. kannst Rollstuhl nicht mehr allein bewegen = Verschlimmerung.

Dann kann die %zahl durch die Verschlimmerung durchaus hochgesetzt werden, aber nur wenn es genau den Bereich betrifft auf den eh schon die höheren % zutreffen.
Das bedeutet aber auch, du mußt vorher nur unterschrieben wenn drinsteht, daß evtl. Folgeschäden weiter neu berechnet werden können.
Ähnlich:
"... des weiteren hat ... einen Feststellungsanspruch für derzeit noch nciht bezifferbare Ansprüche, da nicht auszuschließen ist, daß ... ein höherer Invalititätsgrad zusteht, sadaß sich hieraus eine höhere Zahlung als Invalititätsleistung ergibt ..."

Ist das jetzt besser zu verstehen? Sind alles eigene Erfahrungswerte über die Jahre :cool: !

viele Grüße
 
Hi ja das habe ich jetzt verstanden ;)

ich bin mal gespannt habe ende des Monats den Termin beim Gutachter.
Mal schauen was da raus kommt.
Hatte noch einen mehrfachen Beinbruch Schien/Wadenbein Sprunggelenk.
Kann kaum Treppen laufen Rennen oder schnell gehen geht gar nicht.
Habe dauernd bei jedem Schritt schmerzen.
Weis jemand was man da so an Prozenten für bekommt?


Gruß
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Top