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Gliedertaxe Wirbelsäule

ortheimer

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Jan. 2020
Beiträge
1
Ort
Schutterwald
Hallo Freunde.am 16.9.2019 Hatte ich einen Arbeitsunfall (absturz vom Gerüst sturz aus 2 meter Höhe).dabei erlitt ich eine inkomplette berstungsfraktur .nun meiner Frage ? . bei einer recherche über die gliedertaxe habe ich erfahren das ein invaliditätsgrad von 20% bei einer groben berstungsfraktur besteht. ist das richtig ?.und was ist der unterschied zwischen inkomplette und groben berstungsfraktur ? ich bin bei der zurich versichert und habe eine invaliditätsversicherung von 50000;- bei 100% invalidität mit einer Progression von 500 %. wie gehe ich jetzt vor ? mein unfallarzt kann meinen grad nicht ermitteln,ich soll einen gutachter fragen.ich bin noch weiderhin Arbeitsunfähig geschrieben und erhalte verletztengeld.vielleicht kann mir jemand von euch helfen und hatte schon die selbe erfahrung ( Unfall ).
für Antworten wäre ich sehr Dankbar Gruss Wolfgang
 
Hallo ortheimer, willkommen im Forum!

Absturz vom Gerüst vor 4 Monaten .... ist da überhaupt schon eine Prognose möglich?
Ich beglückwünsche dich, wenn du soweit genesen bist!

Leider bin ich kein Experte für PUV.
Ich weiß, dass es wichtig ist, die Fristen einzuhalten und dass es ganz verschiedene Verträge gibt.
Deshalb: Den Vertrag sehr gründlich lesen! Dort steht, bis wann was vorliegen muss.
Hier im UOF nennen, um welche AUB / AUVB es sich handelt.

Gib auf der Startseite oben rechts in die Suche mal ein -> Berstungsfraktur

Alles Gute!
LG
 
Hey

Bei mir war es ähnlich.

Die erste Frage ist, was wurde medizinisch bei dir gemacht?
Versteift? Wenn ja welche Strecke, welche Methode.

Den Unfall musst du deiner puv melden damit die Frist schonmal eingehalten wird.

Ich bekomm dann einen Fragebogen für meinen Arzt mit groben Angaben zum Unfall und Heilungsverlauf.
Da war auch eine Frage, ob der Heilungsverlauf abgeschlossen ist und eine Begutachtung erfolgen kann, das ist nicht die genaue Formulierung sondern nur der Inhalt quasi.

Das hat mein darzt ausgefüllt und dann zur puv geschickt.
Eine weile später kam dann ein Angebot oder wenn ich dem nicht zustimmen eine Begutachtung.

Also wichtig was wurde gemacht bei dir.
Welche Einschränkungen hast du usw.
Die puv zahlt nur für Folgeschäden, also bleibende.

Mfg
 
Hi Ortheimer,

eine Berstungsfraktur ist eine Fraktur bei dem
der Knochen "birst" ,hierbei kommt es zur Verlagerung der Knochenfragmente. Unter "Inkomplett" muss man wohl verstehen, dass es sich um eine einseitige oder anteile Fraktur handelt.

Für Wirbelsäulenbrüche gibt es keine Gliedertaxe, oder anders ausgedrückt, die verbleibenden Schäden werden nicht nach der Gliedertaxe beurteilt, sondern individuell.

Du hast in aller Regel längstens 3 Jahre Zeit Deinen Dauerschaden beurteilen zu lassen, wobei Du jedes Jahr einmal die Möglichkeit hast, dass anzufordern. Aber: Siehe lieber mal in Deinen AUB der PUV nach, es könnte bei der Zurich auch andere Bedingungen geben.

Ich habe wie HWS-Schaden allerdings auch Bedenken, ob das nach 4 Monaten schon Sinn macht. M.E. viel zu früh !! Also Vorsicht.

Dir alles Gute und weitere Besserung und Grüße aus Köln


Dieter
 
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