ortheimer
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Hallo Freunde.am 16.9.2019 Hatte ich einen Arbeitsunfall (absturz vom Gerüst sturz aus 2 meter Höhe).dabei erlitt ich eine inkomplette berstungsfraktur .nun meiner Frage ? . bei einer recherche über die gliedertaxe habe ich erfahren das ein invaliditätsgrad von 20% bei einer groben berstungsfraktur besteht. ist das richtig ?.und was ist der unterschied zwischen inkomplette und groben berstungsfraktur ? ich bin bei der zurich versichert und habe eine invaliditätsversicherung von 50000;- bei 100% invalidität mit einer Progression von 500 %. wie gehe ich jetzt vor ? mein unfallarzt kann meinen grad nicht ermitteln,ich soll einen gutachter fragen.ich bin noch weiderhin Arbeitsunfähig geschrieben und erhalte verletztengeld.vielleicht kann mir jemand von euch helfen und hatte schon die selbe erfahrung ( Unfall ).
für Antworten wäre ich sehr Dankbar Gruss Wolfgang
für Antworten wäre ich sehr Dankbar Gruss Wolfgang