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Gliedertaxe mal was neues

Rotti

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
1 Dez. 2009
Beiträge
125
Ort
Schwarzwald
Hallo zusammen,
hatte meinen arbeitsunfall vor zwei Jahren, und meine PUV zeigt jetzt leichte Ansätze die Gliedertaxe zu berechnen. Als Grundlage für die Gliedertaxe würde sie gerne die MDE nehmen.
bekam vor kurzem ein Schreiben mit folgenden Zitat:
Die BG berücksichtigt bei der Ermittlung der Auszuzahlenden Rente auch Unfallunabhänige Beschwerden und Krankheiten......................

Wäre mir neu, falls dies aber doch zutrifft kann man das aus dem Bescheid der BG herauslesen?

Bis der Tage Gruß
Rotti
 
Hallo Rotti,

das ist schon etwas wirr was Du uns schreibst.
Die Gliedertaxe wird nicht berechnet, vielmehr wird die Invalidität nach der Gliedertaxe berechnet. (die Gliedertaxe steht in Deinen VB )
Es kann schon mal vorkommen das, besonders bei Hirnverletzungen die Invalidität auch nach MdE bewertet wird, aber es wird dann als % der Invalidität ausgegeben.

Bist Du schon von einem Gutachter der PUV begutachtet worden?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,
zuerst hängte sich die PUV an den BG Rockzipfel zwegs Unfallabhänigkeit.
Das übliche Spiel nach der Heilbehandlung hieß es das meine Beschwerden nicht Folge des Unfalls sind. Also gab die BG ein Ga in Auftrag um dies zu klären. Dieses GA klärt die Unfallabhänigkeit und mit erlaubniss der BG liesen wir dieses GA der PUV zukommen.
Nach einer kleinen Vorschußzahlungen beantragte mein Anwalt die Gliedertaxe mittels GA zu ermitteln und dann die Restzahlung vorzunehmen.
Die PUV gab kein GA in Auftrag sondern schrieb zurück das sie noch Infos der BG benötigt um Abschließen zu können.
Zwischenzeitlich hatte ich bei der gleichen Versicherung nur Abteilung BUZ ein GA bei Prof. Stevens der die Unfallabhänigkeit zwar nicht abstreitet sie aber in Frage stellt.
Mein Anwalt holte sich dann die genehmigung meines Gutachters ein, der die MDE ermittelte um auch das zweite GA der PUV zukommen zu lassen.
Jetzt versucht die PUV über die MDE die Gliedertaxe herunterzuschrauben.
In meiner AGB der PUV ist die Gliedertaxe festgelegt aber nicht die Staffelung der Progression.
Vor zwei Wochen hatte ich ein Gespräch mit meinem Versicherungsvertreter und bin recht zuersichtlich aus dem Gespräch herausgegangen das zumindest einmal die BUZ 2 Jahre danach in Leistung geht.
Aber seither leider auch nichts mehr gehört.

Den Beitrag kassieren beide noch fleisig ab aber in Leistung will keine gehen.

Bis der Tage Gruß
Rotti
 
Hallo Rotti,

bei Dir geht es um 3 verschiedene Versicherungen.

1.BG hier zählt nur Dein Arbeitsunfall und die Folgen.

2.PUV, wenn Deine BG sagt es wäre zu keiner Verletzung durch den Unfall gekommen und Deine Schulter wäre einfach mal so:rolleyes:kaputt gegangen, dann hängt sich die PUV natürlich sofort an diese Angaben, wenn sie davon erfährt. Wo keine Unfallfolgen... auch keine Invalidität. Bei Deiner PUV geht es NUR um bleibende Invalidität die durch die Gliedertaxe bestimmt wird.

3.BUZ, hier geht es nur darum (egal ob Unfall, Krankheit oder Verschleiß) das Du zu 50% Deiner Arbeit nicht mehr nachkommen kannst. Ich denke mal als Maurer kann man mit nur einem heilen Arm seiner Arbeit wohl kaum nachgehen.

Lieben Gruß
Kai-Uwin:)
 
Hallo Rotti,

ich habe das Gefühl, bei Dir geht mächtig was in die Hose. Ich hätte der PUV. kein GA. von der BG. ausgehändigt und auf eine Begutachtung nach den Bedigungen der PUV. bestanden.
Das jetzt Deine Versicherungen sich die Rosinen aus dem GA. der BG. raussuchen ist normal und mit Sicherheit zu Deinem Nachteil.

MfG.
Pit
 
Hallo Kai-Uwin,
genau richtig,

BG: ist abgeschlossen, Hier bekomme ich eine kleine Unfallrente und eine Umschulung
BUZ: trotz mehrerer GA die zu 100% die Berufunfähigkeit bestätigen noch nicht in Leistung gegangen (Grund ist wahrscheinlich das letzte GA bei Prof. Stevens)
PUV: versucht mit allen Mitteln die Gliedertaxe runterzuschrauben.

Leider können wir zur Zeit noch nicht Gerichtlich gegen die Versicherung vorgehen, da sie ja in meinem Interesse den Leistungsfall weiter bearbeitet und noch keine Entschdung getroffen hat.
Bin schon lange am überlegen ob ich nicht die Medien einschalten soll.

Gruß
Rotti

Hallo Pitt 13,
du hast Recht wir sind auf den Pluff der PUV reingefallen, sie teilte uns mit das sie noch Infos von der BG braucht um abschließen zu können.
Da es im GA der BG nichts zum rauspicken gibt haben wir es der PUV überlassen.
Ich habe noch einen Schwindel der Gutachterlich festgestellt wurde aber als unfallunabhänig eingestuft wird. Hier will die PUV wahrscheinlich ansetzen.

Gruß
Rotti
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Rotti,

bitte beachte, dass das SOZIALrecht wesentlich strenger ist als das ZIVILrecht!

Hier solltest ihr nach der Kausalitätsbegründung suchen .... Unterschied von Sozial- nach Zivilrecht

Zivilrecht (PUV) ist wesentlich einfacher:rolleyes: als das Sozialrecht!

Ich habe zwar keine Ahnung, worum es bei Eurem "Fall" geht .... aber im Unfallreporter.com findet ihr eine Menge zum Unterschied (oftmals zu finden unter HWS).

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Herzblut,
erstmal höre ich es sehr gerne, das es im Zivilrecht nicht so streng zugeht wie im Strafrecht.
Zu meinem Fall:
Ich habe seit meinem Arbeitsunfall eine Schulterlähmung und bei Belastung Schwindelattacken.(beides nachgewiesen)
Zur Kausalität:
Bei der Lähmung konnte man die Kausalität nachweisen. Von allen Ärzten bekam ich die gleiche Aussage. Es gibt zwei möglichkeiten der unfallunabhänigkeit. Die eine man hatte vor dem Unfall schon Probleme und die andere, der Unfall hat eine Krankheit ausgelöst.
Da ich seit über 25 Jahren den gleichen Hausarzt habe konnte er mir bestätigen das ich noch nie wegen der Schulter in Behandlung war.
Ich hatte dann noch eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben das ich noch nie Probleme mit meiner Schulter hatte.
Das ich eine Krankheit habe die eine Lähmung auslöst konnte mittels Untersuchung auch ausgeschlossen werden.
Und der Gutachter hat beim GA auf eine Literatur hingewissen wo beschrieben ist das ein Trauma solch eine Lähmung auslöst.
Somit war die Unfallabhänigkeit der Lähmung geklärt.

Beim Schwindel sieht es anders aus. Heir gibt es anscheinend nur eine Untersuchungsmöglichkeit um eine Unfallabhänigkeit festzustellen. Mittels einer Kontrastmitteluntersuchung kann festgestellt werden wo sich eine Aterienverengung befindet. Diese Untersuchung scheint nicht ganz ungefährlich zu sein, und nur um eine Kausalität festzustellen wird diese Untersuchung selten durchgeführt. Diese Untersuchung möchte ich auch nicht unbedingt durchführen lassen.

Leider schickt die Versicherung einen beim Gutachten zu Mediziner wie Prof. Stevens, der seit dem ersten Behandlungstag als ich bei im war, anderer Meinung ist. Und der seine Meinung beim Gutachten nicht ändern Trotz mehrerer anderer Gutachten.

Aber um auf meine ursprüngliche Frage zurück zukehren:
wird bei der MdE unfallunabhänige Beschwerden mit berücksichtigt?

Gruß
Rotti
 
Hallo Rotti,

dein Zitat:

BUZ: trotz mehrerer GA die zu 100% die Berufunfähigkeit bestätigen noch nicht in Leistung gegangen (Grund ist wahrscheinlich das letzte GA bei Prof. Stevens)

Leider schickt die Versicherung einen beim Gutachten zu Mediziner wie Prof. Stevens, der seit dem ersten Behandlungstag als ich bei im war, anderer Meinung ist. Und der seine Meinung beim Gutachten nicht ändern Trotz mehrerer anderer Gutachten.

Schau mal:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=133258&highlight=Sammy25#post133258

u. a.

Aber ich habe eine starke Behinderung und kenne Prof. Stevens seit mehreren Jahren privat. Für mich bekommt er ganz bestimmt von niemandem Geld zugeschoben ;-). Und ich erlebe ihn als sehr liebenswerten Mensch, der mir im Gegensatz zu einigen anderen Leuten trotz meines Handicaps beruflich etwas zutraut und mich ermutigt und unterstützt. Ich wäre froh, wenn es noch viel mehr Menschen gäbe, die mir so viel Wertschätzung entgegen bringen würden und mir mit so viel Vertrauen in meine Fähigkeiten begegnen würden wie er.

Damit möchte ich sagen: Bitte unterstellt nicht sofort eine böse Absicht:eek:, wenn ihr findet, dass euere Beschwerden im Gutachten unterbewertet worden sind.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass Prof. Stevens vielen Unfallverletzten aus voller Überzeugung heraus deutlich mehr zutraut als die Verletzten sich selbst zutrauen.

Und ich finde, dass wir als Menschen mit Handicap nicht vergessen sollten, dass es manchmal nicht nur unsere physische Einschränkung ist, die uns erschwert, bestimmte Ziele zu erreichen, sondern oft auch ein zu geringes Selbstvertrauen:eek: oder das Misstrauen und die Vorurteile unseres sozialen Umfeldes.

Also Rotti, Stevens will dir mit seinem "nein" ermutigen, Wertschätzung entgegen bringen, unterstützen und dein Selbstvertrauen stärken.

Ja denne wird alles gut:p!

Grüße

Siegfried21
 
... dass das SOZIALrecht wesentlich strenger ist als das ZIVILrecht! ...
Zivilrecht (PUV) ist wesentlich einfacher:rolleyes: als das Sozialrecht!
Hallo Herzblut,

darf ich hier ein wenig korrigieren?

Zivilrecht ist weder strenger noch weniger streng.
Zivilrecht ist möglicherweise einfacher zu überblicken, da der Gegner (in der Regel) nur einer ist und z.B. Fristenregelungen einfacher zu überblicken sind.

Aber grundsätzlich ist bei allen gleich: Nur was beweisbar ist, kann beurteilt werden. Vermutungen und unbewiesene Behauptungen sind erstmal nichts wert. Und jede Versicherung versucht einen Schaden los zu werden mit den Verfahren aus jahrzehntelanger Übung.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

dein Zitat zu Herzblut:

darf ich hier ein wenig korrigieren?
Zivilrecht ist weder strenger noch weniger streng.
Zivilrecht ist möglicherweise einfacher zu überblicken, da der Gegner (in der Regel) nur einer ist und z.B. Fristenregelungen einfacher zu überblicken sind.

Thema Kausalitätsnormen Zivil-Sozialrecht (BG).

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j1998/13_U_208_97beschluss19980505.html

u. a.

Zur Notwendigkeit, den medizinischen Sachverständigen in verständlicher
Weise darauf hinzuweisen, daß im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und
Beweisanforderungen als im Sozialrecht gelten.


Das Landgericht hat es versäumt, dem medizinischen Sachverständigen die für die
haftungsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Kriterien als Grundlage der
Gutachtenerstattung vorzugeben. Das hat dazu geführt, daß das Gutachten des
Sachverständigen Prof. Dr. M. von den im Sozialrecht geltenden (höheren)
Kausalitätsanforderungen ausgeht und auch den im Zivilrecht zugunsten des Geschädigten
eingreifenden Beweiserleichterungen nicht Rechnung trägt. Die meisten medizinischen
Gutachter sind - entsprechend dem Schwergewicht ihrer Gutachtertätigkeit - von der im
Sozialrecht vorherrschenden Kausalitätslehre geprägt und mit den im Zivilrecht geltenden
Kriterien nicht hinreichend vertraut. Die Notwendigkeit, den medizinischen Sachverständigen
in verständlicher Weise darauf hinzuweisen, daß im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und
Beweisanforderungen als im Sozialrecht gelten,


Der zum Schadensersatz
verpflichtende Umstand braucht im Zivilrecht - wie allgemein anerkannt ist - nicht die
überwiegende, wesentliche, richtunggebende oder gar alleinige Ursache zu sein.
Haftungsrechtlich ist vielmehr jede Verschlimmerung relevant.
Dem allgemeinen Lebensrisiko
des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat, dürfen nur solche
Schadensereignisse zugerechnet werden, die zum einen ganz geringfügig sind (Bagatelle)
und zum anderen nicht gerade speziell auf die Schadensanlage des Verletzten treffen.

usw.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

schön dass Du noch so eine Fundstelle hast und so darlegst, dass Zivilrecht und Sozialrecht eben zwei unterschiedliche Rechtsgebiete sind.

Grüße
oohpss
 
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