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Gliedertaxe für Hirnstammirritation bei HWS Distorsion

husar3

Mitglied
Registriert seit
27 Juni 2007
Beiträge
41
Hallo,

hier kurz mal ´ne Frage:

es geht um meine PUV die seit 6 Jahren nichts zahlt !

Verkehrsunfall-HWS Distorsion-Tinnitus-Neurootologisches Gutachten und andere 18 Gutachten ( Neurol.-Psy-Ortho usw usw )

nun GÜTETERMIN ! man staune :) oder :-/

wie sieht´s aus mit der PUV GLIEDERTAXE bei HIRNSTAMMIRRITATION
wieviel zehntel oder fünftel, oder was weis ich was setzt den eine PUV für einen Tinnitus, oder SCHWINDEL an ?

Ich find´da absolut nichts im Netz.

vielen Dank

alles Liebe

DER VERNETZ:cool:ER
 
Gliedertaxe

Hallo husar3,

Auszug aus meinen Versicherungsbedingungen (AUB 2000) Hamburg Mannheimer

Gliedertaxe = Text in den Versicherungsbedingungen (AUB) liegt dem Vertrag bei.
____________________________________________________________________________


Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten
Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:

Arm .........................................................70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks...........65 %
Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks..........60 %
Hand.........................................................55 %
Daumen.....................................................20 %
Zeigefinger.................................................10 %
anderer Finger............................................. 5 %
Bein über Mitte des Oberschenkels..................70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels................60 %
Bein bis unterhalb des Knies............................50 %
Bein bis Mitte des Unterschenkels.....................45%
Fuß............................................................40 %
große Zehe.................................................. 5 %
andere Zehe................................................ 2 %
Auge..........................................................50 %
Gehör auf einem Ohr......................................30 %
Geruchssinn.................................................10 %
Geschackssinn.............................................. 5 %

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende
Teil der jeweiligen Prozentsatzes.

Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach,
inwieweit die normale Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist.
Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

__________________________________________________________________________


Deine Verletzung (Invaliditätsgrad) muss bezüglich der Höhe individuell medizinisch eingeschätzt werden.

Die Gliedertaxe (siehe oben) ist in Deinem Fall nicht anwendbar.


Alles Gute und
viele Grüße

Meggy
 
liebe MEGGY,

vielen Dank für Deine Erläuterungen.

jedoch: WAS IST DENN NUN ANWENDBAR

die GLIEDERTAXE IST ES NICHT

HABE 40 % ANERKANNTEN GdB

aber GdB hat wohl bei der PUV so insgesamt gar nichts zu sagen, oder doch ?

WHO CAN HELP

lg
 
Hallo husar3

wenn der Grad der Behinderung (GdB 40 %) ausschließlich wegen des Unfalls bemessen wurde
denke ich, dass die PUV ungefähr den gleichen Prozentsatz als Invaliditätsgrad entschädigen müsste.

Deine Einschränkungen/Behinderungen errechnen sich nach ganz ähnlichen Kriterien, obwohl GdB und
Invalidität in der privaten Unfallversicherung ansonsten ncht vergleichbar sind.

Bitte berichte unbedingt über Deinen Fall hier weiter. Danke.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo husar3,

mein Mann hat sehr ähnliche Verletzungen wie Du.
Nicht an der Gliedertaxe zu messen.

Wir haben 2 private Gutachten erstellen lassen und diese Gutachter gebeten zusätzlich einen Invaliditätsgrad nach Glidertaxe zu benennen.

Gerade bei Hirnverletzungen, kognitive Störungen, Hirnorganisches Psychosyndrom, Tinnitus, ZNS-Entzündung, Hormonstörung, HWS-Folgen.

Mein Mann hat durch den Unfall 90% Schwerbehinderung und die 2 privaten Gutachten sagen 100% Invalidität.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo husar3,

vielleicht hilft dir dieses PDFs ein wenig weiter - gibt dir auf jeden Fall aber Argumentationshilfen an die Hand:

http://www.david-ev.de/literatur/Schleudertrauma_AuszugRecht.pdf

Aber ich habe noch mal eine Frage: Heißt das wirklich "Hirnstammirritation"? Das impliziert doch, dass es nach einiger Zeit wieder weggehen müsste, oder? Müsste es bei bleibenden Schäden (denn dafür muss die PUV ja aufkommen) nicht "Hirnstammschädigung" heißen? Oder ist das jetzt Haarspalterei?

Wie wurde das denn festgestellt und diagnostiziert?

Viele Grüße, Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Rudinchen,
verzeih´, ich bin nicht soo oft im Forum, hab´erst jetzt mal wieder gecheckt.

schau, das mit der HIRNSTAMMIRRITATION o. den ...Schädigung ist leider relativ sekundär.

wichtig ist, das die Herren Richter und Richterinnen ziemlich überfordert sind mit der WAHRHEITSFINDUNG dieser Materie (das sage nicht ICH, sondern das sagte einmal ein Richter, während eines Kongresses 1993 )

Ich möchte nicht behaupten , das die Senate der OLG´s usw sich keine Mühe geben, die Wahrheit herauszufinden; aber durch Meinungsmacher wie den OFI MÜNSTER und CASTRO SEILSCHAFTEN werden RICHTER auf ein Gleis gesetzt, auf welchem der Patient definitiv das NACHSEHEN hat.

Wenn die Richterschaft die "ANDERE SEITE" einfach NICHT ANHÖRT, und diese kontrovers diskutierte HWS GESCHICHTE nicht bis zum EuGH gedrückt wird, dann sieht´s schlecht aus in Sachen GERECHTIGKEIT bei HWS DISTORSIONEN !

ES MUSS HIER IN DIESER SACHE EINMAL AUF ALLERHÖCHSTER EBENE DISKUTIERT WERDEN, WARUM EIN BSG den NEUROOTOLOGISCHEN BEREICH ZUM NACHWEIS EINER HWS SCHÄDIGUNG FÖRDERT, UND EIN BGH DAS EBEN NICHT SO SIEHT ! :eek:

zum Glück bin ich erst 53 ;)
also intuitiv rechne ich mit einer europaweiten Klärung dieser Angelegenheit, wenn ich die 65 erreicht habe.
Zum EuGH komme ich jedoch nur mit "FRONTAL" und "EXPLOSIV", sonst geht mir vorher die Luft aus.

bitte bedenkt: WIR HABEN ES HIER MIT EINER VERSICHERUNGS-LOBBY ZU TUN, in einem PROZESS, in welchem es nicht um den umgefallenen GARTENZWERG geht .

alles Liebe:cool:
 
Hallo Husar,

leider scheint es wirklich so zu sein, dass noch etliche Jahre / Jahrzehnte ins Land gehen, bis "die Sache" endlich geklärt wird ... Da haben wir aber noch gute Chancen, die Klärung mitzuerleben. Mein Sohn (der die HWS-Schädigung erlitten hat) ist erst Anfang 20 ... Ob ich allerdings so lange durchhalte, wird sich weisen ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
HWS DISTORSION vers. PUV

OK,

in drei Tagen gibt´s mal wieder ´ne Verhandlung.
diesmal in STUTTGART (LG) -- immer noch ERSTER RECHTSZUG !
Immer noch verhandelt man die FRAGE "PRIMÄRSCHADEN-KAUSALITÄT"

d.h.: wir haben 6 Jahre gebraucht und 18 Gutachter, um immer noch zu dikutieren, ob die DISTORSION durch den ´06er Unfall verursacht wurde.

nun schaun´wir mal.

mittlerweile haben die Versicherungen keinen BOCK auf VERGLEICH!

die LIGA will URTEILE SEHEN -- weil URTEILE dauern 10 Jahre und mehr.

:eek:
 
Lg verhandlung puv

ok Ihr Lieben,

die LG VERHANDLUNG ist vorbei :)

gebracht hat´s nix :(

LG hat vergessen, den GA zu laden :eek:

wahnsinn, gell

alles auf Frühling 2013 verlegt !

FRAGE: WER KOMMT FÜR DIE FAHRTKOSTEN MEINES RA und für meine FAHRTKOSTEN incl. Verdienstausfall für diesen verlohrenen Tag auf, wenn das Gericht eine GA EINLADUNG verpennt ?

weiss das jemand ?

liebe Grüsse:)
 
Hallo,

das tut mir sehr leid, dass du nun noch länger warten musst! Das ist ja wirklich schlimm für dich!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Lg verhandlung puv

Ja,liebe Rudinchen,

aber kann mir denn jemand auf meine FRAGE antworten ?

was mach´ich mit meinen entstandenen KOSTEN von diesem "verpennten" GERICHTSTAG, den ja das GERICHT verbockt hat ?

vielen Dank für Eure Antworten.

lg:cool:
 
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