Hallo,
hängt auch von den AUB ab. Ungünstig sind da glaube ich nur die AUB(19)68; da waren die PUV-Leistungen an der Arbeitskraft (ähnlich dem MdE) orientiert.
Da hätte es für eine erektile Dysfunktion nichts gegeben.... sei denn, du würdest dein Geld damit verdienen...
Neuere PUV Fassungen definieren die normale körperliche Leistungsfähigkeit.... ähnlich dem GdB beim Amt.
AN DIESEN Werten würde ich mich orientieren. Da sind 50% sehr hochgegriffen.
HIER: http://www.ra-buechner.de/meldungen...sfunktion-nicht-als-Unfallfolge-anerkannt.php
wird zwar auch 50% genannt...
Aber HIER: http://books.google.de/books?id=dA5...ektile dysfunktion unfallversicherung&f=false
werden zwei Quellen zitiert; einmal 5-10%-----einmal 20%.
Pudendus-Nerv?
mfg,
w124
So mein Anwalt hat sich jetzt mal alles genau angesehen und das Urulogische Gutachten bezieht sich tatsächlich auf die Arbeitskraft nach AUB 1968, 3 % daher wegen der Blasenentleerungsstörung.
Mein Vertrag ist allerdings AUB2008.
Jetzt mal schauen wie es weiter geht:-(
Dachte ich könnte endlich mit allem abschließen.