evasell
Nutzer
Hallo ihr Lieben, ich bin neu in diesem Forum. Habe schon sehr viele Beiträge gelsen um mich ein bisschen zu informieren.
Was mein Problem betrifft hab ich leider nichts gelesen und möchte auf diesem Weg um eure Erfahrungen bitten.
Ich habe eine private Unfallversicherung und hatte im Dezember 2007 einen Unfall beim Eislaufen wo ich mir die Supraspinatus-Sehne der linken Schulter riss. Es wurde aber durch Ultraschall nicht gleich entdeckt, bis ich im Mai 2008 nochmals stürzte und die Sehne riss komplett. Operiert wurde ich erst im August. Habe seither alle erdenklich mögliche an Heilgymnastik und Physiotherapie gemacht. Jedoch kann ich meinen Arm nur 30° seitlich, 30° rückwäts und nach vorne geht es etwas besser mit 60° vom Körper entfernt hochheben, habe immer noch Schmerzen besonders in der Nacht im Ruhestand und kann durch meine Einschränkung meinen Lieblingssport (mein Mann und ich tanzen auf einem hohen Niveau Standard und Latein) nicht mehr ausüben, weil ich keine Drehbewegungen machen kann. Kann keine Wäsche am Strick aufhängen, kann nicht Autofahren, kann mich nicht ordentlich föhnen usw.
Das war jetzt viel Information. Aber nun zu meiner Frage. Wie hoch kann die Gliedertaxenberechnung ausfallen?
Ich hatte am 16. Mai einen Termin bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für Unfallchirurgie. Der Arzt war sehr freundlich und hat sich wirklich viel Zeit für mein Anliegen genommen, aber er durfte mir nicht bekannt geben, wie hoch der prozentuelle Anteil der Gliedertaxe ausmacht.
Könnt ihr mir da ein bisschen weiterhelfen?
Was mein Problem betrifft hab ich leider nichts gelesen und möchte auf diesem Weg um eure Erfahrungen bitten.
Ich habe eine private Unfallversicherung und hatte im Dezember 2007 einen Unfall beim Eislaufen wo ich mir die Supraspinatus-Sehne der linken Schulter riss. Es wurde aber durch Ultraschall nicht gleich entdeckt, bis ich im Mai 2008 nochmals stürzte und die Sehne riss komplett. Operiert wurde ich erst im August. Habe seither alle erdenklich mögliche an Heilgymnastik und Physiotherapie gemacht. Jedoch kann ich meinen Arm nur 30° seitlich, 30° rückwäts und nach vorne geht es etwas besser mit 60° vom Körper entfernt hochheben, habe immer noch Schmerzen besonders in der Nacht im Ruhestand und kann durch meine Einschränkung meinen Lieblingssport (mein Mann und ich tanzen auf einem hohen Niveau Standard und Latein) nicht mehr ausüben, weil ich keine Drehbewegungen machen kann. Kann keine Wäsche am Strick aufhängen, kann nicht Autofahren, kann mich nicht ordentlich föhnen usw.
Das war jetzt viel Information. Aber nun zu meiner Frage. Wie hoch kann die Gliedertaxenberechnung ausfallen?
Ich hatte am 16. Mai einen Termin bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für Unfallchirurgie. Der Arzt war sehr freundlich und hat sich wirklich viel Zeit für mein Anliegen genommen, aber er durfte mir nicht bekannt geben, wie hoch der prozentuelle Anteil der Gliedertaxe ausmacht.
Könnt ihr mir da ein bisschen weiterhelfen?