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gliedertaxe bei OSG Fraktur

Blonder_Bond

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Mai 2008
Beiträge
6
Hallo Alle,

kurz Hergang: Skiunfall, bimall. Fraktur
Gutachten sagt : 1/10 BEINWERT

Frage: laut Gliedertaxe Beinwert = 70%

also 1/10 davon

also bei 210.000 .- vollinvali. 70% davon
wären 147.000
davon 1/10 14.700.-

ist das so richtig, oder wird nach " Fußwert (40%) berechnet?


frage deshalb, weil ich laut Versicherung einen Vorschuss bekommen habe
in Höhe von 1/20 Beinwert 1.145 ,- euro?kann das sein?

vielen lieben Dank für eure Antworten

Robert
 
...ich glaube das kann sein, zumindest scheint mir deine Rechenweise schlüssig... :confused:Ich bin gespannt, warte auch auf meinen Schrieb von der Versicherung mit Bewertung....
 
Hallo Robert!

1/10 Beinwert (also 10% von 70%) sind 7% Invalidität auf den Körper bezogen.

Rechne die Entschädigung nicht von der Voll-, sondern von der Grundversicherungssumme. I.d.R. kommt die Progression (Vervielfachung) der Versicherungssumme erst bei höheren Invaliditätsgraden zum Tragen.

Wenn Du nun den Vorschluß auf 1/20 Bein (3,5%) i.H. 1145,00 erhalten hast, läßt dies auf eine Versicherungssumme von rd. 32.714 Euro schließen. Solltest Du in Deinen Unterlagen finden.

Je nach Bedingungen gewähren die Versicherer die progressive Staffelung ab 20/25/....75/90% Invalidität, die "kleinen Schäden" werden meist nur aus der Grundversicherungssumme entschädigt.

Gruß

Frie
 
Hallo Robert,

wie Sperling schon schrieb, nur von der Summe der Grundversicherung ausgehen.

Ich hatte bei der OSG-Fraktur anfangs 1/2 dann 1/3.

1/3 von 70 % (ganzes Bein) = 23,33 %.

Die Progression greift aber erst ab einem bestimmten Prozentsatz, meist mit dem Prozent, was über 25 % ist. Ab welchem Prozentsatz die Progression greift, steht in deinem Versicherungsvertag.

Gruß Jens
 
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