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gleichstellungsantrag

Sille 67

Nutzer
Registriert seit
1 März 2008
Beiträge
8
Hallo,

aufgrund meines Unfalls im April 2006 habe ich viele Ärzte kennengelernt etc.
Seit 08/07 habe ich 30 GdB vom Versorungsamt erhalten. Habe ein Schleudertrauma erlitten mit täglichen Kopfschmerzen.
Seit 09/07 bin ich arbeitslos und habe viele Bewerbungen geschrieben. Leider immer ohne Erfolg. (Da ich ja das Schreiben vom Versorgungsamt beilegen muss). Heute 05.03.08 habe ich beim Arbeitsamt angerufen und gesagt ich möchte einen Gleichstellungsantrag stellen.

Nu mal meine Frage: Stimmt es das das erst alles genau überprüft werden muss und wie lange dauert so ein Antrag?

Vielen Dank für alle die mir antworten.

Gruss Silke
 
Hallo Silke,

warum mußt Du das Schreiben des Versorgungsamtes jeder Bewerbung beilegen? Dafür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage.
Schade ist, dass Du nicht gleich nach Erhalt des Bescheides an das Arbeitsamt herangetreten bist. Dann wäre die Hürde der Entlassung 9/07 höher gewesen.
Ja, das Arbeitsamt hat einen eigenen medizinischen Dienst, der sich sicher die Unterlagen erneut anschauen muß, da seit der Feststellung bereits 6 Monate vergangen sind. Ansonsten sind sie gehalten, die Ergebnisse anderer Behörden zur Einsparung von Kosten zu verwerten und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Eigentlich sollte so eine Überprüfung nach ca.6 Wochen abgeschlossen sein.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für die Antwort

Hallo Seenixe,

das Schreiben vom Vorsorgungsamt muss beigelegt werden, steht in den Unterlagen des Versorgungsamts.

Schade das ich das nicht wußte beim Arbeitsamt. Allerdings habe ich denen auch den Bescheid zugesandt, nachdem ich ihn erhalten habe. Doch scheinbar wissen die nicht, was damit anzufangen war.

Na ja, nun muss ich wohl mal wieder abwarten.

Danke für Deine schnelle Antwort.
 
Hallo, kommt immer auf den SB an, meine Gleichstellung hat 18 Wochen gedauert und es mussten zwei Gutachten, Körper und Arbeitsplatz erstellt werden.

Gruß
Gerd


PS: Muß bei Bewerbungen nicht beigelegt werden, nur wenn man gefragt wird muss man wahrheitsgemäß antworten.
 
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