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Gleichstellungsantrag, BfA will persönliches Gespräch

Hallo Schmeichel,

prima, dass es so gut läuft.

Ob der Arbeitgeber über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung informiert wird, ist alleine Entscheidung des Arbeitnehmers. Es gibt dazu keine Verpflichtung.
Wenn du dich zum aktuellen Zeitpunkt entscheidest, das nicht anzugeben, dann steht dir immer noch frei, die Angabe irgendwann dann in der Zukunft zu machen, wenn du denkst, dass du die Unterstützung der SchwB-Vertretung brauchst.

Ja, im öD kann die Chance auf eine Arbeitsstelle mit der SchwB-Eigenschaft oder Gleichstellung steigen.
Ich hatte dich aber so verstanden, dass du bereits eine Zusage hast.

Beim ärztlichen Dienst musst du die konkreten Fragen zu Vorerkrankungen oder Untersuchungen der letzten x Jahre wahrheitsgemäß beantworten. Du musst aber nicht von dir aus alles erzählen. Dass nach SchwB gefragt wird, denke ich nicht. Und wenn doch, dann könntest du die Frage stellen, ob das angegeben werden muss. Das kannst du aber auch vorher nachlesen. Unerlaubte Fragen müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Nachtrag: Hier steht mit §, dass/warum die Frage nicht erlaubt ist Auskunftspflicht des Stellenbewerbers - HENSCHE Arbeitsrecht.

Du kannst dir jederzeit überlegen, die Gleichstellung anzugeben, ein Nachteil wird daraus nicht entstehen - dir nicht, evtl. dem öD wegen entgangener Ausgleichsgelder für SchwB. Eine Gleichstellung verbessert für den öD i.d.R. deine Aussichten, deshalb beantragt man ja vorher die Anerkennung.

LG
 
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