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Gleichstellung

Snow

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Jan. 2009
Beiträge
10
Hallo erstmal,

hab da mal ne Frage,bin nach einem Arbeitsunfall vom Versorgungsamt auf 30% eingestuft worden.Die Urkunde hab ich beim Finanamt abgegeben.Nun hab ich gehört das mann sich Gleichstellen lassen Kann ( Kündigungsschutz ). Kennt sich da jemand aus ?

Gruss :)
 
Hallo Snow,
je, dazu mußt Du einen Antarg bei der Arge stellen. Dann wirst Du einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
Du stellst einen formlosen Antrag an die Arge.
Hier mal ein paar Beiträge dazu.
Du hast Dann die Rechte eines Schwerbehinderten außer Urlaubsanspruch und bestimmte steuerliche Vergübnstigungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,
so einfach wie du es hier beschreibst ist es aber nicht.Es muß ein grund vorliegen z.b. eine Ankündigung zur einer Kündigung darauf kannst du dich sofern du ein GDB vom Versorgungsamt von mindestens 30 % hast von der Agentur für Arbeit ( Arbeitsamt ) Gleich stellen lassen. Die überprüft ob man wegen seiner Behinderung seine Arbeit bei einer Sozialauswahl ( Betriebsbedingter Kündigung ) gegen einem nicht Behinderten Kollegen verliert.

gruß **************
 
Hallo **************,

meine Erfahrungen als Schwerbehindertenvertreter in einem großen Konzern sprechen da eine andere Sprache. Bei uns besteht keine Angst vor Kündigung und trotzdem habe ich es bisher noch nicht erlebt, dass einem Antrag auf Gleichstellung widersprochen wurde.
In einem solchen Fall würden wir als Schwerbehindertenvertretung auch jede Unterstützung im Widerspruchsverfahren geben.

Wer heute behauptet ( und dies müßte die Arge ja) der Arbeitsplatz wäre sicher, dem würde ich die Zahlen aus dem eigenen Haus um die Ohren hauen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

das ist eine Anlage zum Antrag auf Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit!

INFORMATIONEN ZUR INTEGRATION SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN IN DAS ARBEITSLEBEN

Ihre Agentur für Arbeit möchte Sie über verschiedene Aspekte des Schwerbehindertenrechtes informieren.

Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen gem. § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.

Voraussetzungen, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu sichern:
Zum Beispiel:
- Wiederholte / häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten
- verminderte Arbeitsleistung, auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz
- dauernde verminderte Belastbarkeit
- Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit
- auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter
- eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung

Allgemeiner Stellenabbau begründet keine Gleichstellung!

Voraussetzungen, um die Erlangung eines Arbeitsplatzes zu unterstützen:
- Konkrete Wettbewerbsnachteile gegenüber nichtbehinderten Mitbewerbern um einen Arbeitsplatz
- Die Gleichstellung sollte bei Vorliegen eines konkreten Stellenangebotes erfolgen.

Wichtig bei Sicherung und Erlangung eines Arbeitsplatzes:
- Antragstellung bei der Agentur für Arbeit des Wohnsitzes
- Nachweis der Behinderung durch Bescheid des Versorgungsamtes
- Geeigneter Arbeitsplatz - Geeignet ist ein Arbeitsplatz, wenn der behinderte Mensch unter Berücksichtigung von Art und Schwere seiner Behinderung die Tätigkeit auf diesem Arbeitsplatz auf Dauer ausüben kann. Geringfügige behinderungsbedingte Beeinträchtigungen / Einschränkungen der Aktionsfähigkeit am Arbeitsplatz schließen die Eignung des Arbeitsplatzes nicht aus.
- Ein behindertengerechter Arbeitsplatz kann mit technischen Hilfsmitteln und finanzieller Förderung eingerichtet werden.
Die Gleichstellung wird mit dem Tag, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht, wirksam (d. h. der besondere Kündigungsschutz tritt bereits ab Antragstellung ein). Die Gleichstellung kann auf unbestimmte Zeit oder befristet ausgesprochen werden.

Ein Gleichstellungsantrag nach erfolgter Kündigung ist wirkungslos.

Gruß Honda
 
Hallo Seenixe,
ich schreibe aus eigener Erfahrung trotz meiner Gleichstellung die ich vor der beabsichtigten Betriebsbedingten Kündigung erhalten habe, hat die Schwerbehindertenvertretung (Betriebsratsvorsitzende ist selbst Schwerbehindert ) meiner Kündigung zugestimmt. IGM - Verwaltungsstelle samt Betriebsrat haben mir nicht geholfen nach dem Motto mein Name ist Hase ich weiß von nichts. Ich habe mir eine private Anwaltskanzlei genommen. Lange Rede kurzer Sinn das Integrationsamt konnte mir auch nicht helfen und verwies mich zum Arbeitsgericht. Und zum guten schluss mein Arbeitgeber bot mir nach der gütlichen Einigung vor dem Arbeitsgericht wieder eine Arbeit an.
Das zum Thema Unterstützung von der Schwerbehindertenvertretung und der IG- Metall Verwaltungsstelle war 18 Jahre zahlendes IGM Mitglied. Meine Erfahrung in dieser Zeit Helf dir selbst sonst bist du verloren wenn du auf solche Personen vertraust.


gruß **************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo **************,
Ich kann Deinen Frust nachvollziehen. Besonders wenn der BR-Vorsitzende auch schwerbehindert ist und dann keine Unterstützung gibt. Das Integrationsamt hat die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegeneinander abzuwiegen und die Zahlen sagen, dass ca. 60 % aller Kündigungsbegehren von Arbeitgebern zugestimmt wird.
Unter anderem wegen solcher negativen Erfahrungen im Umgang mit Verwaltungen, Behörden und in Deinem speziellen Fall auch noch Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaften gibt es dieses Forum.

Allerdings hat Deine Schilderung wenig mit dem Ausgangspunkt unserer Diskussion - Antrag auf Gleichstellung - zu tun.

Gruß von der Seenixe
 
Ich schreibe auch aus eigener Erfahrung ! :(

Zunächst einmal muß man den SB beim Arbeitsamt davon überzeugen, daß es richtig ist, daß man gleichgestellt wird.

Mir wurden als allererstes sämtliche Nachteile aufgezählt, die das für mich haben könnte. So unter dem Motto "Heuzutage stellt keiner mehr Schwerbehinderte ein. Und wenn Sie erstmal gleichgestellt sind, kommen Sie da nicht mehr raus, bedenken Sie das !"

Ich war bereits (wg. Krankheit/Arbeitsunfall !) gekündigt und arbeitslos. Ich hatte bereits einen evtl. Arbeitgeber, der mich eingestellt hätte, wenn ich denn gleichgestellt gewesen wäre. Da ich das aber zu dem Zeitpunkt nicht war, und der Antrag dann locker ein paar Wochen beim Amt gedauert hat, wurde es mit dem Job nix ! :(

Man sollte dem Arbeitsamt die "Verhinderungs-Medaille" verleihen !

Ich wünsche Dir jedoch viel Erfolg und eine bessere Behandlung !
 
Die Erfahrungen in Sachen "Gleichstellung" scheinen ja recht breit gefächert zu sein.:D

Da kann ich aber noch einen drauf setzten:

Ich habe 2005 mit meinen krankheitsbedingten 40% GdB einmal versucht, mich gleichstellen zu lassen. Der Unmut fing bei meinem Versuch an, mit dem Arbeitsamt überhaupt Kontakt aufzunehmen. Ich wollte mich zuvor nämlich erst einmal lediglich informieren. Insbesondere hatte ich Fragen zur Mitwirkung des ArbeitGEBERS, denn wie ich schon wusste muss dieser beim Antrag auf Gleichstellung bei bestehendem Arbeitsverhältnis mitwirken - was in bestimmten Fällen allerdings durchaus brisant sein kann, wenn man dem Chef z.B. zuvor seine GdB's nicht auf die Nase gebunden hat!

Die Mitwirkung des Arbeitgebers ist auch offensichtlich DER entscheidende Punkt beim Antrag auf Gleichstellung, was immer wieder gerne (auch in diesem Thread hier!) vergessen wird.

Wie dem auch sei... Bei meinen Bemühungen zur Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt (ich nenne es ganz bewusst beim alten Namen und vermeide die gestelzte neumodische Bezeichnung) habe ich über mehrere Tage versucht, dort anzurufen. Es hat niemand abgenommen. Die Einrichtung einer besetzten Telefonzentrale schien dort wohl unbekannt zu sein... Schliesslich habe ich es per Email versucht. Ich habe darin lediglich allgemein nach dem Prozedere eines Gleichstellungsantrages gefragt. Wieder zunächst keinerlei Antwort. Wochen später klingelte mein Handy - ich war gerade mitten auf der Arbeit und stand buchstäblich im Dreck - und eine unfreundliche Dame pampte mich an, was denn jetzt mit meinem Antrag auf Gleichstellung wäre, und erzählte etwas von mangelnder Mitwirkung meinerseits. Auch hätte man mich bereits mehrfach erfolglos versucht anzurufen (ach ja?:rolleyes: Anscheinend sind die Leute in diesem Arbeitsamt nicht nur unfähig Anrufe entgegen zu nehmen, sondern haben auch Probleme mit dem Raustelefonieren... Aber immerhin hatte es die unfreundliche Dame am anderen Ende der Leitung ja nun doch geschafft:D).

Ich versuchte klar zu stellen, dass ich doch noch gar keinen Antrag gestellt hatte, sondern nur per Email Fragen zum Prozedere gestellt habe. Am anderen Ende der Leitung pampte es weiter: "Es gibt keine Anfragen, wir bearbeiten soetwas grundsätzlich sofort als Antrag zur Gleichstellung! Und wenn wir nicht fristgerecht die fehlenden Angaben von ihnen bekommen, dann wird der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt!" Na gut - einerseits wusste ich nun, dass ich bereits seit Wochen erhöhten Kündigungsschutz genoss, eben wegen des laufenden Verfahrens, was ich irgendwie unvermutet mit meiner Email angestossen hatte. Aber nun verlangte man ziemlich unwirsch nach der Adresse meines Arbeitgebers, den ich aber zu diesem Zeitpunkt noch aus gewissen Gründen heraushalten wollte. Zusätzlich nölte die gute Frau noch herum, dass solche Anträge sowieso zu 90% abgelehnt würden, also kaum eine Chance hätten. Ausserdem schützen selbst 100% GdB nicht vor Kündigung. Allenfalls hätte soetwas "aufschiebende Wirkung".

Ende vom Lied:
Da es weiterhin Gründe gab, den Arbeitgeber lieber herauszuhalten, habe ich das Antragsverfahren noch so lange wie möglich schweben lassen (man will ja doch noch wenigstens ein paar Wochen erhöhten Kündigungsschutz geniessen) und dann den Antrag schriftlich (Papier!) zurück gezogen. So kann ich ihn nun bei Bedarf wieder erneut stellen - dann aber VORSÄTZLICH!:D

Mir ist allerdings immer noch rätselhaft, wie man unwissentlich mit einer unverbindlichen Email offiziell einen Antrag stellen kann. Das ist ja so, als wenn ich in einem Autohaus einen Autoverkäufer nach der Ausstattung eines Ferraris frage, und ein paar Wochen flattert mir eine Mahnung über 150.000,-EUR ins Haus - und dann erst erfahre, dass der rote Flitzer vor meiner Türe, den ich schon abschleppen lassen wollte, mir gehört.:D


Troubadix
 
Hallo Seenixe,
ich schreibe aus eigener Erfahrung trotz meiner Gleichstellung die ich vor der beabsichtigten Betriebsbedingten Kündigung erhalten habe, hat die Schwerbehindertenvertretung (Betriebsratsvorsitzende ist selbst Schwerbehindert ) meiner Kündigung zugestimmt. IGM - Verwaltungsstelle samt Betriebsrat haben mir nicht geholfen nach dem Motto mein Name ist Hase ich weiß von nichts. Ich habe mir eine private Anwaltskanzlei genommen. Lange Rede kurzer Sinn das Integrationsamt konnte mir auch nicht helfen und verwies mich zum Arbeitsgericht. Und zum guten schluss mein Arbeitgeber bot mir nach der gütlichen Einigung vor dem Arbeitsgericht wieder eine Arbeit an.
Das zum Thema Unterstützung von der Schwerbehindertenvertretung und der IG- Metall Verwaltungsstelle war 18 Jahre zahlendes IGM Mitglied. Meine Erfahrung in dieser Zeit Helf dir selbst sonst bist du verloren wenn du auf solche Personen vertraust.


gruß **************

So ähnlich habe ich es auch in anderen Zusammenhängen erlebt. Ohne das jetzt verallgemeinern zu wollen: In Betriebsräten und Gewerkschaften scheinen leider auch öfters Leute mit "Profilierungsneurosen" zu sitzen. Das sind eher Politiker, wie viel schwafeln und den Leuten Honig ums Maul zu schmieren verstehen (man will ja wieder gewählt werden), aber wenns WIRKLICH drauf an kommt, steht man allzuoft alleine im Regen.

Ich bin ja eigentlich auch nur Gewerkschaftsmitglied, weil mein Chef (!) es so will! Komisch? Eigentlich nicht! Reingehen musste ich quasi, denn sonst hätte ich Lohneinbußen hinzunehmen. Warum? Cheffe ist nebenher auch Chef in der hiesigen Gewerkschaftsvertretung. In meinem Fach gibt es allerdings mehrere konkurrierende Gewerkschaften, und da mutmasse ich mal, dass es meinem Chef sehr recht ist, wenn ich in "seiner" Gewerkschaft bin, und nicht bei der Konkurrenz. So hat er mich immerhin "unter Kontrolle". Ich weis nicht, ob das anfangs alles wirklich so "arglistig" gedacht und geplant war, aber es könnte demnächst darauf hinauslaufen, dass mein Chef eigentlich gegen sich selbst prozessieren müsste, wenn er mich nämlich in der Firma nicht mehr gebrauchen kann, und ich Kündigungsschutzklage einreichen müsste. Wenigstens habe ich aber noch eine private Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz.


Troubadix
 
@ Troubadix:
Ja, ja, das Gefühl kenne ich ! :rolleyes:

Auch ich habe mich telefonisch beim Arbeitsamt informiert und mir wurde gesagt, daß dies als Antrag gewertet wird !

Ich habe aber dann diesen ersten Antrag zurückgezogen, als ich erfahren habe, daß mein (damaliger) Arbeitgeber dazu Stellung nehmen sollte. Macht sich irgendwie nicht so gut, wenn man unter Bossing leidet und dieses Ar........ dann auch noch Wind von der eigenen "Unzulänglichkeit" bekommt !
Die SB sahen mich etwas verständnislos an - glaubten mir offensichtlich nicht.

Schade, daß sie dann nicht mitbekommen haben, wie "schön" die Sache zwischen mir und meinem Ex-Arbeitgeber weiterging. Kennt Ihr den Film "Rosenkrieg" ? :D

Beim 2. Antrag war eigentlich nur meine Hartnäckigkeit gefragt.

Aber ob mir die Gleichstellung in meiner jetzigen Situation hilft, weiß ich nicht genau !

Ich möchte meinen jetzigen Chef auf keinen Fall "in die Pfanne hauen". Ich weiß, daß ihm mit einer dauernd kranken Mitarbeiterin überhaupt nicht gedient ist (kleiner Betrieb !) Und: ER hat sich nämlich bisher als sehr nett, verständnisvoll und kooperativ gezeigt, weiß allerdings auch noch nicht, daß ich gleichgestellt bin. Oops !
Was tun sprach Zeus ? :confused:
 
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