Die Erfahrungen in Sachen "Gleichstellung" scheinen ja recht breit gefächert zu sein.
Da kann ich aber noch einen drauf setzten:
Ich habe 2005 mit meinen krankheitsbedingten 40% GdB einmal versucht, mich gleichstellen zu lassen. Der Unmut fing bei meinem Versuch an, mit dem Arbeitsamt überhaupt Kontakt aufzunehmen. Ich wollte mich zuvor nämlich erst einmal lediglich informieren. Insbesondere hatte ich Fragen zur Mitwirkung des ArbeitGEBERS, denn wie ich schon wusste muss dieser beim Antrag auf Gleichstellung bei bestehendem Arbeitsverhältnis mitwirken - was in bestimmten Fällen allerdings durchaus brisant sein kann, wenn man dem Chef z.B. zuvor seine GdB's nicht auf die Nase gebunden hat!
Die Mitwirkung des Arbeitgebers ist auch offensichtlich DER entscheidende Punkt beim Antrag auf Gleichstellung, was immer wieder gerne (auch in diesem Thread hier!) vergessen wird.
Wie dem auch sei... Bei meinen Bemühungen zur Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt (ich nenne es ganz bewusst beim alten Namen und vermeide die gestelzte neumodische Bezeichnung) habe ich über mehrere Tage versucht, dort anzurufen. Es hat niemand abgenommen. Die Einrichtung einer besetzten Telefonzentrale schien dort wohl unbekannt zu sein... Schliesslich habe ich es per Email versucht. Ich habe darin lediglich allgemein nach dem Prozedere eines Gleichstellungsantrages gefragt. Wieder zunächst keinerlei Antwort. Wochen später klingelte mein Handy - ich war gerade mitten auf der Arbeit und stand buchstäblich im Dreck - und eine unfreundliche Dame pampte mich an, was denn jetzt mit meinem Antrag auf Gleichstellung wäre, und erzählte etwas von mangelnder Mitwirkung meinerseits. Auch hätte man mich bereits mehrfach erfolglos versucht anzurufen (ach ja?
Anscheinend sind die Leute in diesem Arbeitsamt nicht nur unfähig Anrufe entgegen zu nehmen, sondern haben auch Probleme mit dem Raustelefonieren... Aber immerhin hatte es die unfreundliche Dame am anderen Ende der Leitung ja nun doch geschafft
).
Ich versuchte klar zu stellen, dass ich doch noch gar keinen Antrag gestellt hatte, sondern nur per Email Fragen zum Prozedere gestellt habe. Am anderen Ende der Leitung pampte es weiter: "Es gibt keine Anfragen, wir bearbeiten soetwas grundsätzlich sofort als Antrag zur Gleichstellung! Und wenn wir nicht fristgerecht die fehlenden Angaben von ihnen bekommen, dann wird der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt!" Na gut - einerseits wusste ich nun, dass ich bereits seit Wochen erhöhten Kündigungsschutz genoss, eben wegen des laufenden Verfahrens, was ich irgendwie unvermutet mit meiner Email angestossen hatte. Aber nun verlangte man ziemlich unwirsch nach der Adresse meines Arbeitgebers, den ich aber zu diesem Zeitpunkt noch aus gewissen Gründen heraushalten wollte. Zusätzlich nölte die gute Frau noch herum, dass solche Anträge sowieso zu 90% abgelehnt würden, also kaum eine Chance hätten. Ausserdem schützen selbst 100% GdB nicht vor Kündigung. Allenfalls hätte soetwas "aufschiebende Wirkung".
Ende vom Lied:
Da es weiterhin Gründe gab, den Arbeitgeber lieber herauszuhalten, habe ich das Antragsverfahren noch so lange wie möglich schweben lassen (man will ja doch noch wenigstens ein paar Wochen erhöhten Kündigungsschutz geniessen) und dann den Antrag schriftlich (Papier!) zurück gezogen. So kann ich ihn nun bei Bedarf wieder erneut stellen - dann aber VORSÄTZLICH!
Mir ist allerdings immer noch rätselhaft, wie man unwissentlich mit einer unverbindlichen Email offiziell einen Antrag stellen kann. Das ist ja so, als wenn ich in einem Autohaus einen Autoverkäufer nach der Ausstattung eines Ferraris frage, und ein paar Wochen flattert mir eine Mahnung über 150.000,-EUR ins Haus - und dann erst erfahre, dass der rote Flitzer vor meiner Türe, den ich schon abschleppen lassen wollte, mir gehört.
Troubadix