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Gleichstellung

Wenigstens ist dieses Thema "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" bei der hiesigen "Bundesagentur für Arbeit" für mich durch. Das Versorgungsamt hat mir nun nach einem Verschlimmerungsantrag 60% GbB zuerkannt.


Troubadix
 
@moni68

Hast Du die Gleichstellung schon genehmigt bekommen? Wenn ja, wie lange hat es bei Dir gedauert? Ich warte jetzt schon 3 Monate :(.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne,

da würde ich aber mal nachfragen! Bei mir hat das Ganze etwa 8 Wochen gedauert!

Gruß
Gertrud :)
 
Hallo,

bei mir waren es 6 Monate und ein Kollege wartet schon 12 Monate.

Kommt immmer auf Arbeitsamt an.

Gruß
Gerd
 
och nee!
Ich hatte bei der Bearbeiterin schon nachgefragt. Die sagte es läge noch beim Arbeitgeberservice? Wenn da ein Beschluss da wäre, dann würde der Bescheid erteilt. Das dauert ja bald länger wie beim Versorgungsamt! Ich finde das total doof. Zwar habe ich Kündigungsschutz, wie sieht es jedoch aus, wenn ich nen Arbeitsplatz bekommen könnte und keine Gleichstellung habe :(

Viele Grüße

Abendsonne
 
Bei mir hat's nur einen Monat gedauert bis der Antrag abgelehnt wurde.Als ich den Antrag gestellt habe, meinte der SB, ich würde alle Voraussetzungen für eine Gleichstellung erfüllen.Im Bescheid hieß es dann, dass bei mir die Voraussetzungen nicht gegeben seien.:rolleyes:

Der zuständige SB ist natürlich nicht mehr da und alle anderen geben sich ahnungslos.Jedenfalls habe ich umgehend Widerspruch eingelegt und das dauert ewig, bis sich der Widerspruchsausschuß der ARGE-Regionaldirektion wieder mal trifft.Mir wurde auf Nachfrage gesagt, dass mein Fall bei der nächsten Sitzung evtl. gar nicht behandelt werden kann, weil noch so viele alte Anträge bearbeitet werden müssen.

Ich will gar nicht wissen, was sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei ihrer Stellungnahme aus den Fingern gesaugt haben, mit der Realität kann es jedenfalls nicht viel zu tun haben.
 
Hallo,

hast Du mal an Akteneinsicht gedacht?
Ist auch bei der Arge zulässig ;-)
ich meine mal nur so, weil es Dich ja interessiert.

Gruß von der Seenixe
 
Kann ich durch Akteneinsicht die Stellungnahme von Arbeitgeber/Betriebsrat/Schwerbehindertenvertretung/ einsehen?Das war mir nicht bekannt.
Ist das jetzt im laufenden Widerspruchsverfahren überhaupt möglich und wie ist ein Antrag auf Akteneinsicht bei der ARGE zu formulieren?:confused:
 
mh,
mich würde das mit der Akteneinsicht auch interessieren. Bei der BG funktioniert es gut. Ich habe zwar meine gesamte Akte "noch" nicht eingesehen, jedoch habe ich ohne Probleme die gewünschten Dokumente bekommen.

Ich weiß nur nicht ob das schon ratsam ist, da ich noch gar keinen Bescheid habe.
Auch könnte ich sogar schriftlich nachweisen, dass mein Arbeitsplatz in Gefahr ist.
Was die SB vom AA mir nur gesagt hat ist, ich hätte doch Kündigungsschutz....
Das reicht mir nicht. Eine Bekannte von mir hat beim selben AA gerade einmal 3 Wochen gewartet. Die Ferien sind ja auch schon vorbei...

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo,

auch für die Arge gilt:

SGB X

§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffende Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis
zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über die gesundheutlichen Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen
unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, daß der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheimgehalten werden müssen.

(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Akteneinsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt gestatten.

(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.


Hier ein Links zur elektronischen Akteneinsicht

http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=5lbm1.c.79057.de&template=allgemeintb11_lda
http://recht-freundlich.de/download/E-Mail-Archivierung_oeff_Hand_2006-03-30.pdf

und hier:

Jeder – unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität – hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Dieses Recht ergibt sich aus §§ 19, 19a, 33, 34 BDSG.

und hier noch die Informationsfreiheit dazu:

§ 3
[Informationsrecht]
(1) Jede/r hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten öffentlichen Stellen nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Die Rechte nach Satz 1 können auch von juristischen Personen geltend gemacht werden.
(2) Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen.

Es gibt generell Hand- und elektronische Akten:

- nach A2LL-Leistung = Leistungsabteilung
- nach VerBis = Vermittlungsabteilung

In der elektronischen Akte für Leistungen findet man auch die Horizontalberechnungen für die Leistungen die wesentlich übersichtlicher und verständlicher sind als die Ausdrucke, die der/die Betroffene/Leistungsempfänger bekommt.

Und dann ist es möglich, dass bei der Widerspruchsstelle Einzelheiten hervorgehen, die sonst nicht ersichtlich sind. Manche erstellen nur Kopien zur weiteren Leistungsermittlung. Also unbedingt danach fragen.

Es könnte sein, dass u. U. auch noch eine zusätzliche Akte für einen Fallmanager existiert, da sollte man auf jeden Fall nachfragen und es sich schriftlich geben lassen, falls eine solche Akte nicht existiert.

Daher bitte bei Antrag auf Akteneinsicht darauf achten, was man möchte, ob es etwas aus der Leistung oder aus der Vermittlung ist. Das wird getrennt. Am besten aber ist, man lässt sich beides vorlegen.

Daher darauf achten, wo und bei wem man Akteneinsicht anfordert, ggf. bei beiden Stellen anfordern.

Es wird teilweise auch darauf verwiesen, dass die Handakte schon die Ausdrucke der elektronischen Akte enthält. Dies ist teilweise auch der Fall, doch es bedarf einer Unterschrift durch den SB oder FM, dass die Ausdrucke vollständig der elektronischen Akte entsprechen.


Gruß von der Seenixe
 
@moni68
Hast Du die Gleichstellung schon genehmigt bekommen? Wenn ja, wie lange hat es bei Dir gedauert? Ich warte jetzt schon 3 Monate :(.

Bei mir hat's ca. 8 Wochen gedauert.

Wie ich jetzt feststellen mußte, habe ich aber keine Gleichstellung bekommen, sondern nur eine "Zusage über die Gleichstellung" und die war auch noch befristet (bis November 2009).

Ich war zum Zeitpunkt der antragstellung bereits arbeitslos, hatte aber einen neuen Job in Aussicht, der evtl. etwas geworden wäre, wenn ich denn gleichgestellt gewesen wäre. Aufgrund der 8 Wochen Bearbeitungszeit klappte das dann ja nicht. Ich habe dann diese Zusage bekommen. Inhalt: sollte ich einen neuen Job nur deshalb bekommen können, weil ich einem Schwerbehinderten gleichgestellt bin, werde ich dann (quasi bei Bedarf) gleichgestellt ! Dies alles gilt nur bis November 2009.

Da ich jetzt aber schon wieder einen Termin zur OP Anfang November habe, läuft diese Zusicherung quasi ungenutzt aus. Eine Verlängerung ist nicht möglich, ich muß also erneut eine Gleichstellung beantragen. Dies allerdings erst, wenn ich (wirklich) arbeitslos bin und nicht noch krankgeschrieben !

Deutschland, Deine Behörden machen mich wahnsinnig ! :(

Zwischenzeitlich läuft die Klage (schon seit letztem Sommer !) vor dem SozG wg. meiner Schwerbehinderteneigenschaft. Ich möchte die 50 % erlangen, aber trotz aller möglichen Atteste, Diagnosen usw. wollte das Versorgungsamt bisher nicht. Habe bisher noch nix, aber auch gar nix, vom SozG gehört. Bin mal gespannt, wie lange sich das Verfahren noch so hinzieht ! Mein Anwalt meinte nur: in der Ruhe liegt die Kraft ! Ts ! :rolleyes:
 
Hallo Moni,

danke für Deine Antwort. Bis heute habe ich immer noch nichts erhalten. Ich bin zwar noch AU aber ist trotzdem zum k...!
Die RA's sind auch nicht die Leidtragenden. Die haben Zeit. Nur die Geschädigten nicht. Wie bei Dir war eben die Gleichstellung das Zünglein an der Waage.
Ich brauche einen leidensgerechten Arbeitsplatz und bin ja (noch) nicht arbeitslos.
Jedoch müsste ich bei internen Ausschreibungen dann berücksichtigt werden, oder?

Viele Grüße

Abendsonne
 
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