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Gleichstellung und höherer GdB

Kaki

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Feb. 2015
Beiträge
18
Ort
Brandenburg
Hallo,

ich kämpfe um einen höheren GdB. Ich habe unbefristet 30 v.H., es wurde mir ein Vergleich von 40 v.H. angeboten, dem habe ich widersprochen.
Die Klage beim SG läuft.

Jetzt ist meine Frage, kann die Sache bei Gericht beeinflusst werden durch die Tatsache das ich vom AA eine unbefristete Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX habe, oder hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun?

VG Kaki
 
Hallo Kaki,

genau das eine hat mit dem anderen nichts zutun , es gibt ein Sprichwort : besser die Taube auf dem Dach als den Spatz in der Hand. Wer hoch pokert, kann auch auf die Schnautze fallen, oder denkst Du das Sozialgericht ist auf deiner Seite ? In kleinen Schritten kämpft man sich voran, und so was kann Jahre dauern bis man ans Ziel kommt.
hier sieht man das Du ein Laie bist. Wenn man einen GdB von 50 möchte müssen auch die Gesundheitlichen Einschränkungen sich verschlechtert haben, das müssen Med- Gutachten auch belegen können.

gruß **************

Zur Info am 06.05.2015 habe ich im Forum Versorgungsamt / Integrationsamt diesen Bericht geschrieben, einfach nachschauen oder besser ich hänge es diesem schreiben an.
GdB 50
An alle wo damit sich beschäftigen!

Erstantrag 1990 mit Bewegungseinschränkungen im rechten Knie und rechten oberen Sprunggelenk Fazit: 30 Gdb

Verschlechterungsantrag 2004 Arbeits /Wegeunfall wegen LWK 1 Kompressionsfraktur mit Deckplatteneinbruch BG 20 Mde Fazit: 40 Gdb

Verschlechterungsantrag 2013 wegen Knie rechts ,starke schmerzen konnte nicht mehr richtig laufen. Fazit: abgelehnt Widerspruch hatte auch kein Erfolg.

Verschlechterungsantrag 2015 wegen Knie links starke schmerzen konnte auch hier nicht mehr richtig laufen und beugen. Fazit: Anerkannt 50 Gdb auf Dauer

Gutachtenergebnis vom Med-dienst: Knorpelschäden mit Bewegungseinschränkungen am linken und rechten Knie ,starke Gonathrose, Bewegungseinschränkung am rechten oberen Sprunggelenk
LWS- Syndrom

Gesamt Gdb 50 auf Dauer ohne Merkzeichen


gruß **************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo **************,
stimmt für 10% GDB hab ich selber 2 Jahre geklagt - jetzt 60% ohne Merkzeichen. Ich tue mir das auch nicht mehr an ob 10% mehr - gebracht hats mir nix ausser das ich jetzt Rentner bin auf Dauer.

Gruß
Uwe
 
Hallo **************,

vielen Dank für deine offene Antwort.
Ich weiß das ich einen langen weg vor mir habe, dass mit dem GdB ist schon 2 Jahre am laufen. Hatte gerade wieder ein Gutachten um meine Verschlechterung zu belegen. Das mit dem Sozialgericht stimmt schon, aber es hätte ja sein können, dass es doch irgend etwas bewirken kann.
Wo soll ich denn sonst meine Fragen stellen, wenn nicht bei euch die so viel Erfahrung haben.

Ich wünsche Dir noch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch in Jahr 2016, Gruß Kaki
 
Hallo Kaki,

Es geht auch anders, nur wenn man meint den Stein der Weisen gefunden zu haben muss dies nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

GdB Erstantrag 2013, nach Widerspruch GdB 50 unbefristet ab 2012 auf durchgemachte Kniegelenksentzuendung mit Belastungsstoerung, multiplen Arthralgien, Leichte Polyneuropathie, Belastungsstoerung der LWS.

2014 Erhöht auf 70 nach Verkehrsunfall, aktuell läuft ein Verfahren auf 100 mit Merkzeichen G.
 
Erst einmal wünsche ich dir, dass deine Klage erfolgreich ist. Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob sich der ganze Stress lohnt. Durch die Gleichstellung bist du doch jetzt schon besser geschützt. Welchen Vorteil hättest du denn durch die paar Prozent mehr, ausser einen kleinen steuerlichen Vorteil? Aus meiner Sicht muss man den Aufwand gegenüber den Vorteil abwiegen und mir persönlich wäre der Stress vor Gericht die ganze Sache nicht Wert. Allerdings hast du ja ggf. noch einen anderen Vorteil im Auge, den ich noch nicht erkannt habe.

Alles Gute!
 
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