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Gleiche Berufskrankheit, 2 verschiedene Verfahren

Bettele

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
28 Dez. 2014
Beiträge
117
Ort
Nähe Schwarzwald
Hallo zusammen,
kleiner Zwischenbericht:
(Um alles besser zu verstehen,solltet ihr meinen Beitrag "Pflichten einer BG lesen"
während meine Berufung wegen Anerkennung einer Bk 2102 und 2112 beim Lsg. anhängig ist, hat die BG. die Bk 2112 als Wie- Bk für mein etwas weniger geschädigtes Knie nach 10 Jahren Verfahrensdauer anerkannt. Allerdings ohne Rentenzahlung trotz Kellgren lll. Meinen schlimmeren rechten Knie dies verweigert, weil angeblich ein Vorschaden war, beim Fussballspielen vor über 43 Jahren im zarten Alter von 18 Jahren. ( Nur das Knie verdreht).
Das lasse ich mir nicht gefallen, denn die Bk 2112 verläuft in der Regel nicht einseitig.
Auch kann es nicht sein, dass das Sg über mein linkes Knie entscheidet, das Lsg über das Rechte.
Ich wollte dies bei der Berufung beim LSG einfließen lassen, doch die, und auch mein Rechtsanwalt meinen (klar das er das sagt, er bekommt da mehr Geld), das ist ein anderes Verfahren, dass muss zuerst das SG entscheiden.
Ich verstehe das überhaupt nicht, Bk 2112 und Wie- Bk unterscheiden sich medizinisch überhaupt nicht, nur juristisch durch die Stichtagsregelung.
Deswegen werden verschiedene Verfahren gemacht. Ich glaube das ist juristisch nicht konform. Da ist mir auch klar,warum die Sozialgerichte nicht nachkommen.
Ich habe nun die Angst, wenn dieses Verfahren auch wieder 10 Jahre dauert,
dass ich das Ganze nicht mehr erlebe.
Kann ich wegen dieser Gründe, das Lsg zwingen in der Sache, wegen der Wie- BK, zu entscheiden? Wer kennt sich da aus.
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.
Bettele
 
Hallo Bettelle
Nein Sie können die LSG nicht zweigen weil Gesetzgeber so will. Das sind zwei verschieden Tätigkeit wie sie aus Merkblätter entnehme kannst. Nur Sie haben Möglichkeit von Anfang an die Anträge so Beantragen das Gericht feststellt welche Meniskustätigkeit die Meniskusschäden verursacht hat und welche kniende Tätigkeit in sinne BK Nr.2112 Gonarthrose verursacht hatte dem endsprächen auch einzeln die MdE. Allgemeine was Sie geschrieben haben, das Sie Recht haben weil noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen welche Kniende Tätigkeit welche Schaden an Knie Verursacht hat. Ich habe zwei Urteile für Sie ferner keine Gesamt-MdE zu bilden, vielmehr ist die MdE für jeden Arbeitsunfall gesondert festzustellen (vgl. BSG vom 24.06.1966 - 2 RU 53/62 -; vom 14.11.1984 - 9b RU 58/83 - und vom 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R - BSG SozR 4-2700 §.[FONT=&quot]BSG Urteil vom 12.2.1998 B 8 KN 3/96 U R und [/FONT][FONT=&quot]Hessischen Landessozialgericht vom 18.11.2011 – L 9 U 66/07[/FONT]
[FONT=&quot]Grüße Drago[/FONT]
 
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