Hallo,
ich bin Z*eugin u. N*ebenklägerin/Strafgericht. In 1. Instanz ist der Täter verurteilt worden. Täter u. Staatsanwalt sind in B*erufung gegangen.
In der Berufungsverhandl. hat der Täter-anwalt beim Richter ein *Glaubwürdigkeits-GA von mir beantragt. Die Richterin hat signalisiert dem stattzugeben.
Ich bin weder minderjährig, noch habe ich eine Geisteskrankheit (Neurose, Persönlichk.störung, usw.), daher verstehe ich das nicht.
Gibt es irgendein Mittel, dieses Gutachten zu umgehen, abzulehnen?
Es ist noch ein weiterer Z*euge vorhanden, der gegen den Täter ausgesagt hat, von diesem wurde kein Glaubwürdigk.GA beantragt.
Vielen Dank für Infos
Marcela
ich bin Z*eugin u. N*ebenklägerin/Strafgericht. In 1. Instanz ist der Täter verurteilt worden. Täter u. Staatsanwalt sind in B*erufung gegangen.
In der Berufungsverhandl. hat der Täter-anwalt beim Richter ein *Glaubwürdigkeits-GA von mir beantragt. Die Richterin hat signalisiert dem stattzugeben.
Ich bin weder minderjährig, noch habe ich eine Geisteskrankheit (Neurose, Persönlichk.störung, usw.), daher verstehe ich das nicht.
Gibt es irgendein Mittel, dieses Gutachten zu umgehen, abzulehnen?
Es ist noch ein weiterer Z*euge vorhanden, der gegen den Täter ausgesagt hat, von diesem wurde kein Glaubwürdigk.GA beantragt.
Vielen Dank für Infos
Marcela