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Glaubwürdigkeitsgutachten Zeuge/Nebenkläger

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

ich bin Z*eugin u. N*ebenklägerin/Strafgericht. In 1. Instanz ist der Täter verurteilt worden. Täter u. Staatsanwalt sind in B*erufung gegangen.

In der Berufungsverhandl. hat der Täter-anwalt beim Richter ein *Glaubwürdigkeits-GA von mir beantragt. Die Richterin hat signalisiert dem stattzugeben.

Ich bin weder minderjährig, noch habe ich eine Geisteskrankheit (Neurose, Persönlichk.störung, usw.), daher verstehe ich das nicht.

Gibt es irgendein Mittel, dieses Gutachten zu umgehen, abzulehnen?

Es ist noch ein weiterer Z*euge vorhanden, der gegen den Täter ausgesagt hat, von diesem wurde kein Glaubwürdigk.GA beantragt.

Vielen Dank für Infos
Marcela
 
Hallo marcela,

ganz einfach: Du musst dem nicht zustimmen/nicht mitwirken.

Da muss sich erstmal die Richterin aufgrund ihrer Hinweis- und Prozessförderungspflichten darüber erklären, weshalb sich nicht über die notwendige Sachkunde verfügt, Deine Aussage bewerten zu können.

BGH, Beschluss vom 8.1.2013 - 1 StR 602/12.


Gruß
tamatm
 
Hallo TamTam und @,

die Richterin möchte mich begu*ach*en lassen. Ausgerechnet von einem mir bekannten Schlech*achter der 700 KM weit von mir entfernt ist. :confused:

Ich habe meine RAín gebeten, dagegen vorzugehen (lange Fahrt, akzeptiere nur weibl. Gutachterin), u.a. habe ich ihr o.g. Urteil mitgeteilt.

Sie meinte, so einfach wäre das nicht, sollte ich mich nicht begutachten lassen, gibt es kein Urteil? Hä? Das verstehe ich nicht?

Meine RA ist wahrscheinlich verstorben o. hat keine Lust mehr mich zu vertreten,... Sie meldet sich einfach nicht mehr bzw. läßt sich verleugnen

Wer weiß Rat?

Vielen Dank vorab u. Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

lass Dich nicht verunsichern - weder von der Richterin noch von Deiner Rechtsanwältin.

Der BGH hat ganz klar gesagt, ohne Deine Einwilligung geht gar nichts:

Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift – entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 – zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 – 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 – 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 – 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).

Was wird Dir als Zeugin den vorgeworfen? Wahrnehmungsströrungen, Beeinträchtigung der Aussagefähigkeit o.ä?

Gruß
tamtam
 
Was wird Dir als Zeugin den vorgeworfen? Wahrnehmungsströrungen, Beeinträchtigung der Aussagefähigkeit o.ä?


Hallo Tamtam,

nichts dergleichen! Deswg. wundert mich das alles ja so. Der 2. Belastungs Zeuge muß sich keiner Begutachtung unterziehen.

Selbst wennn das GA für mich schlecht ausfallen sollte, es ist ja noch der andere Zeuge vorhanden,... wie wollen sie seine Zeugenaussage anfechten bzw. ihn als unglaubwürdig hinstellen?

Wir finden das alles sehr suspekt. :confused:

Danke für deine Hilfe!

Grüße
Marcela
 
hallo marcela,

ist eine Schwerbehinderung bei dem 2. Belastungs-Zeugen anerkannt?

Lg. Rolandi
 
Hallo,

ja, GdB = 90 % nur auf körperl. Erkrankung/Behinderung.

Grüße
Marcela
 
Hallo marcela,

und du selbst im Vergleich zu dem 2. Belastungs-Zeugen?

Also % usw. brauchst du nicht nennen.

Womöglich kann dies deine Frage beantworten,
warum du und nicht der 2 Belastungs-Zeuge - muss aber nicht zutreffend sein.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

@Marcela
Wieso gehst du nicht vor, wie in Beitrag #2 von tamtam genannt? Das habe ich noch nicht verstanden.

@Rolandi
Was soll das Ratespiel? Bitte schreib doch mal, was du meinst.
Der 1. Zeuge hat GdB 90 (soweit ichs verstanden habe).
Der 2. Zeuge (Marcela) hat entweder anderen oder keinen oder auch GdB 90.
Was folgt daraus, wenn 2. Zeuge
a) geringeren GdB hat
b) keinen GdB hat
c) identischen GdB hat?

Liebe Grüße @all
HWS-Schaden
 
Hallo,

ich bin durch meine RAín total verunsichert worden. :confused:

Als ich ihr das Urteil von tamtam mitteilte, fiel sie fast vom Stuhl u. meinte, so einfach ist das alles nicht, ich muß mich begutachten lassen, ansonsten kann die Richterin kein Urteil fällen. :eek:

Ich glaube diese RA war wieder ein Griff ins Kloo - ich nehme tamtam mit ;-)

Grüße
Marcela

PS: ich habe auch einen GdB
 
Hallo Marcela,

wichtig ist doch erstmal die Fragestellung des Richters an den Gutachter!

Diese Fragestellung brauchst Du. Erst dann wird deutlich worauf der Richter abziehlt.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo marcela,

ich würde den Rat von tamtam an deiner Stelle in die Tat umsetzen unabhängig von deiner noch RAin.
Du musst selbst entscheiden und dabei auf evtl. Fristen achten.


hallo hws-schaden,

der 2 Zeuge hat eine Schwerbehindung rein körperlich.

Evtl. kann es möglich sein, dass marcela nicht nur eine Schwerbehinderung auf rein körperlich anerkannt erhalten hat.

lg. rolandi
 
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