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Glaubwürdigkeitsgutachten Zeuge/Nebenkläger

hallo hws-schaden,

mehr an Meinung habe ich leider dazu nicht.

Lg. Rolandi
 
Hallo Marcela,

warst Du nach Deinem Erlebnis beim Psychologen bzw. bist ggf. immer noch in psychologischer Behandlung?

Versuche Trick 17 mit Falle. Lass Dir ein Attest vom Psychologen geben, dass dieses GA in dem Sinne gesundheitsschädlich für Dich ist, bzw. weitere Wunden wieder aufreißen wird.

Er, der Psychologe kann ja noch ein Kurz-GA anfertigen, worin er so manches für Dich bestätigt.

Und noch ein Hinweis, setz Dich hin und lies Urteile von Fällen welche ähnlich wie Deiner gelagert sind. Ja, es macht viel Mühe und erfordert sehr viel Zeit, aber da musst Du dann leider durch.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo @,

vielen Dank allen für die Beiträge, die sehr interessante Aspekte enthalten, die mich etwas beruhigen u. weiterhelfen.

Liebe Kassandra, wieder mal von Dir - eine sehr gute Idee/wertvoller Beitrag - mir ein Attest geben zu lassen - zumal ich demnächst stationär in eine Traumaklinik komme,... (hoffentlich ist der Kliniktermin vor dem Gerichtstermin)

Mir stinkt es gewaltig, dass ich eine RA als Opferbeistand u. Nebenklage habe, die weder wichtige Unterlagen ans Gericht weiterleitet, noch sonst wie für mich da ist. Diese Trulla forderte eine hohe Summe im Vorfeld, ansonsten könne sie für mich nicht tätig werden - jetzt hat sie das Geld u. ist untätig. :eek:

Umsomehr danke ich den lieben Usern von diesem Forum für die Hilfe! :)

Grüße
Marcela
 
Hallo,

die Berufung wurde von der Richterin zurückgewiesen. Das Strafmaß der 1. Instanz bleibt.

Von mir wurde ein Gutachten nach Aktenlage (bezügl. der Glaubwürdigkeit) in Auftrag gegeben.

Nachdem der Gutachter - eine (angebliche) Koriphäe :eek: aber bis Anfang 2018 ausgebucht ist u. man nicht solange warten könne, hat man die Berufung abgewiesen.

Grüße
Marcela

TamTam u. @ Danke für Eure Unterstützung
 
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