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Gibt es Katasterwerte für die BK-2108 und wo bekommt man die her?

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2019
Beiträge
513
Hallo,

mittlerweile habe ich das Gutachten beim Gutachter hinter mir, das war ja im Dez. 2020 und es ist zu meinen Gunsten ausgefallen. Der Gutachter hat ein MdE von 20 % festgestellt, aber das war ja noch nicht das endgültige Gutachten, weil er noch einige Untersuchungen empfohlen hatte. Die sollte ich noch machen und dann wollte er dann die Befunde haben und dann das Gutachten korrigieren und zu Abschluss bringen.
Die BG hat es bis heute nicht geschafft dem Gutachter die Befunde der noch fehlenden Untersuchungen zu senden. Nun hatte die BG das Gutachten angezweifelt und solange das zu beeinflussen . Die Ermittlungen und Berechnungen der Belastung des PD/TAD wurden mehrmals geändert, sodass nur noch ein Wert von 3, 92 MNh berechnet wurde. In dem Anamnese-Bericht BK 2108 wurden Standardwerte nach Kataster angenommen. In den Details der einzelnen Arbeitsschichten, pro Firma, wurde folgendes angegeben:
" Stahlbau, ca Mitte 70er Jahre bis Ende 80er Jahre(Tagesdosis: 2,4 kNh)
Herstellen von Bauteilen für den Hallenbau, Vormontage und Teiletrasport, üblicherweise sind 100 statt 220/230 Schichten anzusetzen. : extr. Rumpfbeuge: 5 min/Tag.


In einer anderen Firma wurde folgendes dazu geschrieben:

" ..... Stahlbau, ab ca. Anfang der 90er Jahre(Tagesdosis: 1,9 kNh)
Herstellen von Bauteilen für den Hallenbau, Vormontage und Teiletrasport, üblicherweise sind 50 statt 220/230 Schichten anzusetzen. : extr. Rumpfbeuge: 5 min/Tag. "


Den Standardwert der Tagesdosis von 2,4 kNh bzw. 1,9 kNh hat der PD/TAD dann angenommen, in der Berechnung der Zeitraumdosis, entsprechend der Firmenzugehörigkeit.
Nun muss es ja ein Kataster geben, wo die Werte enthalten sind, gibt es sowas und wie kommt man da ran? Kann da einer von Euch helfen.

Auch komme ich mit der B2- Konstellationsberechnung nicht klar. Wer kann mir da helfen?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
es gibt keine Standardwerte für die Tagesdosis. Jeder Tag muss einzeln und bei gleichen Tätigkeiten auch zusammengefasst berechnet werden.

Dazu gibt es das MDD Teil 2.

Bei 3 MNh sieht es aber eher duster aus. Es sollten schon 12,5 MNh sein.

Für die Berechnung der B2 Konstellation gibt es auch eine Veröffentlichung. Ist aber etwas kompliziert.

Wurde aber hier auch schon diskutiert.

Eventuell als private Anfrage.

Gruß und Erfolg.
 
Hallo Karl,
es gibt keine Standardwerte für die Tagesdosis. Jeder Tag muss einzeln und bei gleichen Tätigkeiten auch zusammengefasst berechnet werden.

Dazu gibt es das MDD Teil 2.

Bei 3 MNh sieht es aber eher duster aus. Es sollten schon 12,5 MNh sein.

Für die Berechnung der B2 Konstellation gibt es auch eine Veröffentlichung. Ist aber etwas kompliziert.

Wurde aber hier auch schon diskutiert.

Eventuell als private Anfrage.

Gruß und Erfolg.
Hallo slahan,

ich meinte, die haben den Katasterwert genommen und der war bzw. ist Standard. Der PD hat auch erst garnicht was berechnet. Auch hat er auch nur 100 Schichten angenommen, statt´s 220/230.

Wo kann ich den Teil 2 des MDD herbekommen?

Die Veröffentlichung der B2 Konstellation habe ich schon gefunden, komme bloß nicht so richtig klar damit. Darum hatte ich gefragt, ob einer mir das erklären könnte und wie das funktioniert.

Gruß Karl
 
Hallo Karl ,

Die 100 Tage müssen begründet werden. Wenn du jeden Tag vergleichbares gemacht hast, 220 Tage.

Teil 2 habe ich in Netz leider nicht gefunden.

In privaten Nachricht kann ich dir eine Kopie schicken. Und auch paar Hinweise zur B2.

Gruß
 
Die 100 Tage müssen begründet werden. Wenn du jeden Tag vergleichbares gemacht hast, 220 Tage.
Natürlich hat man im Stahlbau täglich was anderes gemacht.

Aber irgendwo müssen ja die Katasterdaten stehen.
Habe nochmals nachgeschaut, da wurde nichts berechnet. Die haben eine Tagesdosis von Bspw. 2,4 kNh angenommen und dann mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit genommen. Dann kam ein Wert von xxxxx heraus. Das dann zusammengerechnet, aller Firmen, als Gesamtdosis für die Jahre. Die erste Ermittlung/Berechnung des TAD im Jahr 2020 ergab einen Wert von 16,5 MNh. Dann kam das Gutachten und danach wurde auf einmal wieder neu berechnet, dann kam auf einmal ein Wert von 9,25 MNh heraus, das war 2021. Dann wurde die Anerkennung nicht anerkannt, weil dieses aus Technischer Sicht nicht erfüllt wurde. Dann bin ich in Widerspruch gegangen und nun Präsentiert mit die BG, speziell der TAD eine erneute Berechnung und da war der Wert auf einmal nur noch 3,25 MNh.

Gruß
 
Hallo @Karl54, Hallo @slahan,

Grundsätzlich wäre die Frage, um welche Lasten es sich bei den Ausführenden Tätigkeiten gehandelt hat. Den das MDD wäre nur bei den zulässigen und in diesem Rahmen gehändelten Lasten, sind Lasten darüber, so ist ein Dosismodell nicht anwendbar. Bin auch selbst betroffen mit der BK2108. In der Tabelle 2 sind Lasten angegeben, die zu einem erhöhtem Risiko führen. überall in den Merkblättern spricht man dabei von Schweren Lasten. Wenn nun darüber Lasten liegen, sind das keine schweren lasten mehr sondern schwerste Lasten. Liegen die Gewichte also darüber, so ist ein Dosismodell nicht anwendbar,

Konsensempfehlungen - Medizinischen Beurteilungskriterien zu bandscheibenbedingten Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule (II), wird weiter ausgeführt.

3.3.3 Richtwerte für die Häufigkeit von Hebe- und Tragevorgängen heißt es, „Lasten mit Gewichten oberhalb der Maximallasten (15 kg bei Männern und 8 kg bei Frauen) sollten nicht oder allen falls in Ausnahmefällen gehandhabt werden“. „Für die Bewertung von
Handhabungsvorgängen mit Lastgewichten im „Zwischenbereich“ eignet sich dann ein Dosismodell.

Es wird wie gesagt immer von schweren Lasten gesprochen und das bei den Gewichten in der Tabelle. Es muss also geguckt werden, ob die Lasten darüber lagen, dann sind solche Berechnungen nicht mehr akzeptabel. So steht es zu mindestens in der Konsensempfehlung. Ich denke, darauf achtet man üblicherweise nicht, mir ist das auch erst aufgefallen. Lastengewichte haben ja überall einen Sinn, Zuladen bei Fahrzeugen, Anhänger, etc. bei Ständiger Überlastung, also über die bereits Risikoreichen schweren Lasten, (Schutzbestimmungen) wird ein Material bei wesentlich schwereren Lasten gewiss schnell ermüden und auch nachgeben. Dabei ist die Gesamtdosis irrelevant. den Einzelne schwerste Lasten gefährden die Gesundheit weit früher.

In der Literatur Deutsche Handwerkszeitung äußert sich Dr. Falk Liebers, Facharzt für Arbeitsmedizin und Mitarbeiter bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Heben und Tragen von Lasten "Wir gehen davon aus, dass ab einem Gewicht von 25 Kilogramm bei Frauen und 40 Kilogramm bei Männern bereits beim einmaligen Heben eine Gefährdung der Gesundheit vorliegen kann"

Weiß nicht, ob mein Ansatz euch weiterhilft. Der Gutachter müsste in einer Persönlichen Begutachtung prüfen, ob diese Einwirkungen auf den Körper zu diesen Gesundheitsschaden geführt haben.

Vg beutlers
 
Hallo,

ja gut, habe da auch einmal geschaut, konnte aber nichts finden, was mir weiterhilft. Da habe ich keine konkreten Daten finden können. Glaube da hat man als Betroffener keinen Zugriff, so habe ich das gesehen. Wie kommt man sonst an die Daten?

Gruß Karl
 
Ich habe nochmals nachgeschaut und es wurde mit einer IFA-Anamnese-Software berechnet bzw. erstellt. Trotzdem weichen alle Berechnungen seitdem 15.08.2020 ab, diese war die erste Berechnung, dann erfolgt am 21.06.2021 eine erneute Berechnung statt und schließlich jetzt am 16.09.2022 erfolgte wieder eine. Alle beide Berechnungen verringerten sich, seit der ersten vom 15.08.2020.
 
Hallo Karl,
für deine Berechnung kann es in der Datenbank keine konkreten Werte geben. Deine Belastungen sind einmalig.
In der Datenbank sind Werte von vergleichbaren Tätigkeiten.
Vergleich doch einmal die unterschiedlichen Berechnungen. Dann müsste man doch sehen, woher die Abweichungen kommen.
Gruß
 
Hallo slahan,

werde ich machen. Jedenfalls habe ich jetzt festgestellt, das die erste Berechnung vom 15.08.2020 schon abweicht von der zweiten und auch von der dritten. Wie gesagt, als das Gutachten zu meinen Gunsten ausgefallen ist, wurde neu berechnet, dann kam wieder ein anderer Wert raus. Jetzt wo ich in Widerspruch gegangen bin, kam noch ein niedriger Wert raus.
Auch wurde auf einmal die Werte von des 1. Lehrjahres weckgelassen, und auch die Werte komplett von der letzten Firma.
Dann wurde nur noch berechnet, wo die erste Behandlung war, beim Hausarzt wegen Hexenschuss. Da haben die dann das angenommen, als erste Behandlung für Rückenschmerzen in der LWS. Nach der ersten Behandlung 12/2000 wurde dann nichts mehr berechnet. Hatte aber trotzdem die selbe Arbeit gemacht, mit Belastungen und Beschwerden, war auch öfters Krankgeschrieben usw. Wurde nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung zur Betriebsärztin geschickt etc. Bei der ehem. Betriebsärztin lag nie eine Krankenakte vor. Das hat mir auch die ehem. Betriebsärztin bestätigt.

Hatte Dir was in PN geschrieben.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

die komischen Berechnungen liegen wahrscheinlich daran begründet, dass die BG bis zum Zeitpunkt der 1. Diagnose rechnet. Alles was danach kommt, wird nicht berücksichtigt.

Antworte morgen auf deine Email.

Gruß
 
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