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GEZ Gebührenbefreiung

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Forumnutzer


suche in diesem Forum Informationen zur Befreiung von GEZ Gebühren.

Ich habe einen Antrag bei der GEZ gestellt und diesem Antrag eine Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers (Erwerbsminderungsrente) bei gelegt.
Nun ist der Antrag zur Befreiung mit der Begründung n. §6 Abs.1 Nr.2 (Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kap. IV des SGB XII) abgelehnt worden. Der vorgelegte Nachweis bestätigt nicht die erforderlichen Voraussetzungen.:rolleyes:

Vielleicht gibt es hier Nutzer die mir helfen können.:)

Danke im Voraus für Eure Beiträge

Gruß

oerne
________________________________________________
Nütze die Zeit, denn nur wer auf gibt, hat schon verloren! (M_E)
 
re. Antwort

Hallo Oerni,

leider hat sich hier in dieser Richtung viel verändert, auch für Menschen mit Behinderung oder kleinem Einkommen.

Man hat kaum noch eine Chance davon befreit zu werden, höchstens Menschen mit erheblichen Behinderungen. Dieser Nachteil ist eingetreten durch die Zusammenlegung Sozialamt / Alg II. und Veränderungen im SGB ect.. Wenn Deine Rente + weitere Einkommen hast und diese den Grundbetrag von 345,- € im Monat übeschreiten bist Du raus. Hast Du jedoch im Behindertenausweiß eine GdB von 80 und höher hast Du hier die Voraussetzungen erfüllt das Einkommen ist dann nicht relevant. In einigen Fällen gibt es schon eine Befreiung ab 70 GdB, nur sehr selten und von allen Bundesländer unterschiedlich in der Auslegung gehändelt.

Hier eine Link für Dich zum Nachlesen; http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

In diesem Sinne, sam ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zusätzlich zum GdB ist auch noch das Merkmal rf notwendig. Das Merkmal rf wird nach den neuen Richtlinien nur noch erteilt, wenn bereits die Merkmale g und ag oder bl vorliegen. Die Richtlinien sind, dass es dem Behinderten nicht oder nur erschwert möglich ist an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Dann kann auch bei der Telekom der Sozialtarif beantragt werden. Spart immerhin 5,95€ im Monat.

Gruß

CHEVY
 
In einigen Rundfunkgebührenstaatsverträgen gibt es allgemeine Befreiungsklauseln für Härtefälle, die auf den Formular zu Befreiung nicht aufgedruckt sind.
mfg
JOS
 
re. Antwort

Hallo Jos,

was ist der Inhalt der Härteklausel und wann tritt diese ein, oder ab wann kommt diese ( Klausel ) zum tragen ( Personengruppen ) ?
In diesem Sinne, sam
 
Ich mache hier keine individuelle Rechtsberatung aber schaut mal in § 6 Abs. 3 http://www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf Dort steht mehr als auf dem Befreiungsformular.
Finanzielle Situation/ Behinderung/ etc. klappt eigentlich mit einer netten Begründung ganz gut.
Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt, ist aber auch Verwaltungsrecht.
mfg
JOS
 
re. Antwort

Hallo Jos,

klingt zwar gut lässt sich in der Praxis nicht oder nur sehr schwer umsetzen. Selbst in den Fällen wo die Menschen nur ein sehr geringes Einkommen haben zur freien Verfügung.

Als ich verunfallt bin hatte ich eine GdB von 70 und Buchstaben B, aG und habe die Befreiung nicht bekommen. Heute habe ich 100 GdB, Buchstaben B, aG und HI. Erst nachdem ich Rf im Behindertenausweiß hatte habe ich die Rundfunkbefreiung erhalten.

Ich hatte meinen Antrag trotzdem auf den Weg gebracht, da ich davon überzeugt war und schon durch die vorgabe Gesetzgebung / Behinderung, es wurde nicht anerkannt von der GEZ, erst als ich den Zusatz von Rf auch noch im Ausweiß hatte wurde meinem Antrag dann entsprochen.
In diesem Sinne, sam
 
Gebührenbefreiung

Hey,
ich muß Sam Recht geben, man muß erst beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag stellen. Ich habe ein ärztl. Attest beigelegt, daß es mir aufgrund meiner Erkrankung nicht möglich ist am Öffentlichen Leben teilzunehmen, d.h. du kannst nicht stundenlang im Kino, im Theater,in Konzerten sitzen od. stehen ohne davon gesundheitliche Propleme zu bekommen. Telefon,Radio und Fernsehen geben dir dann die Möglichkeit Kontakt nach Außen zu halten. Im Bundessozialhilfegesetz, Abschnitt- Hilfe in besonderen Lebenslagen-steht der § und die rechtliche Begründung.
Ich es hilft Dir:cool: :cool:
Gruß Buffy
 
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