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GEWONNEN, BG muß Unfallfolge anerkennen.

Hallo Kasandra,

falls Chris tatsächlich einen Vergleich vor dem SG geschlossen hat, dann ist der Rechtsstreit auch für die BG erledigt und sie kann nicht in Berufung (Du schriebst in Revision) gehen. Dieser Rechtsweg ist bei einem geschlossenen Vergleich für beide Seiten ausgeschlossen.

Herzliche Grüße vom Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

meist schließen gerade BG´en einen Vergleich immer unter Vorbehalt ab. Dies bedeutet dann vielleicht noch einmal 14 Tage Bedenkzeit. Man hat also nicht sofort die Gewissheit, dass der abgeschlossene Vergleich auch rechtskräftig ist.
Ein Vergleich ist aber immer wieder ein Vermittlungsergebnis und das Gericht bleibt meist auch in einem folgenden Urteil bei diesem Ergebnis, hat dann aber mehr zu tun, weil sie das Urteil begründen muß. Der Vergleich wird einfach nur protokoliert.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo an Alle

es wird wohl ein Vergleich sein. Er ist noch nicht eingetrudelt.
Mir wurde seitens der BG die Unfallfolge anerkannt die bereits im Widerspruchsverfahren unter den Tisch gekehrt wurde. Diese wurde durch den BG Gutachter festgestellt (MDE unter 10%, ist aber natürlich behandlungsbedürftig). Okay es wir nun nicht öffentlich aber wer streite sich schon um eine Anereknnung unter 10% ?
Letztendlich konnte der BGler dies nicht vom Tisch weisen. Anderseits gaben die Gerichtsgutachten aber nicht mehr her. Das psychiatrische Gutachten (eigentlich sollte es ein neurologisch-psychiatrisches sein!) ist von einem DGNB Gutachter verfasst. Schade Das ich sie Sache mit der gutachter Liste im Vorfeld nicht richtig verstand. Sonst hätte ich im Vorfeld diesen Sachverständigen als befangen abgelehnt.

Selbstverständlich ist die Sache für mich so nicht erledigt. Ich lasse jetzt meinen festgestellten psychichen Schaden in der richtigen Praxis behandeln. Meine Rechtsanwältin ist begeistert von dieser Idee. Mehr schreibe ich aber hier nicht dazu. Anderseits gibt es ja auch noch die Behandlung beim Schmerztherapeuten. Und diese kann im Vollbeweis (hoffe ich) geführt werden. ALs PKHler kann ich dann ja nochmals vor Gericht ziehen.

Für mich ist das ein Erfolg. Immerhin kann ich in diesem Teil gesunden. Und gestärkt in den nächsten Teil schreiten. Und wenn dieser nächste Teil dann nur ein Zivilprozeß gegen den Unfallverursacher ist. Dort benötige ich nur die Teilursache.

Viele Grüße,
Chris1966
 
Hallo Chris1966,

du klagst im Zivilprozess nicht gegen den Unfallverursacher, sondern gegen seine Versicherung, der Unfallverursacher kann aber als Zeuge geladen werden.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

meistens werden beide (Versicherung und Unfallverursacher) im Zivilprozess verklagt. Dann steht in der Klageschrift "der Beklagte zu 1. und der Beklagte zu 2.". Man kann übrigens auch direkt den Unfallverursacher verklagen ohne seine Haftpflichtversicherung ins Boot zu holen. Die Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich nur der Drittschuldner.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

danke für den Hinweis, ich bin von einem Direktanspruch § 115 VVG ausgegangen.

Leider habe ich in meinem Regressverfahren keinen Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung. Aus irgendeinem Grund muss ich meinen Rechtsanwalt direkt verklagen, obwohl es sich um eine Pflichtversicherung handelt.

MFG Marima
 
Hallo Chris,
das freut mich für dich.
Auch ich habe "gewonnen" Ein Teil ist als Unfallfolge anerkannt worden. Aber ein sehr wichtiger Teil! Nur durch den Verband, der den Anwalt stellte habe ich doch erheblich zu wenig erreicht. Das man selbst, der Geschädigte, am meisten dafür tun muss um Recht zu bekommen, verstehe ich nicht. Unfallopfer, denen es viel schlechter ergeht als mir, müssen sich doch auf solche Anwälte verlassen können. Jedenfalls, ich habe mehr für mein Recht gekämpft als er. Jetzt gilt es Geld einzuforden von 8 Jahren Arzneimittel und mehr. Ob die BG sich wohl wieder Quer stellt?
Ich freue mich aber hier nach so langer Zeit wieder gelandet zu sein. Aber es hat sich zu sehr verändert, dass muss ich erst mal sacken lassen.
Viele Grüße an euch
Tetsche
 
Hallo ihr Lieben

die Abschrift des Sitzungsprotokolls ist gerade eingetrudelt.
Ich zitiere mal:

Nach weiterer Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses schließen die Beteiligten zur vollständigen Erledigung des Rechtsstreits folgenden Vergleich
1. Die Beklagte (BGHW) erkennt die von Dr Bergmann im Rahmen des Gerichtsverfahrens diagostierte isolierte Phobie beim Autofahren als Folge des Autounfalles vom 18.11.2014 mit einer MDE von unter 10% an.
2. Die Klägerin nimmt die Klage im Übrigen zurück.
3. Die Beklagte trägt die außergerichtlichten Kosten der Klägerin dem Grunde nach zu 10%.


Dr Bergmann, Aachen, (zertifiziert durch den DGNB) hat blöderweise das Ergebnis des BG Gutachters Dr Karwasz ebenfalls DGNB und CPU, Castrop-Rauxel, übernommen. Fast wortwörtlich. Da hat er wohl nicht aufgepasst. Das gibt jetzt sicher Mecker von Prof. Dr Tegenthoff. Dr Bergmann gibt neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender Der KV Nordrhein (er ist nur noch Teilzeitarzt) auch Seminareinheiten im Zertifizierungskurs des DGNB.

Ich werde meine isolierte Phobie nun in einer Praxis behandeln lassen die in keinsterweise mit dem DGNB in Verbindung gebracht werden kann. Aus taktischen Gründen äußere ich mich dazu nicht hier öffentlich.

Mittlerweile gilt bei uns in der Familie bzw Freudeskreis nur noch der Spruch, Mafia ist ein nichts im Vergleich zu BGHW.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Chris,

Glückwunsch auch von mir zum Anerkenntnis der Unfallfolge,
und auch wenn die die Mde% nicht erhöht wurde,
so ist Deine BG in der Pflicht für die Behandlungen zu zahlen.
Das ist erst mal wichtig.

Gruß
nightwalker
 
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