• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

GEWONNEN, BG muß Unfallfolge anerkennen.

Chris1966

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Aug. 2017
Beiträge
435
Ort
NRW
Hallo Ihr Lieben

ich habe es geschafft.
Trotz der ungünstigten Voraussetzungen und erheblicher Widerstand seitens des BG Vertreters sind nun meine Unfallfolgen anerkannt. Er musste sogar der Behandlung zustimmen.
Zwar habe ich nun keine PTBS (die war nicht durchzubekommen dank des terifizierten DGNB Gutachters) in der Akte aber immerhin die leichte spezifische Phobie.

Alles andere wird nun die Zeit regeln.

Der BGler ist so aus dem Sitzungssaal abgerauscht das ich ihm die von mir mitgebrachte Zigarre nicht anbieten konnte. Naja nun rauche ich die selbst. Ist garkeine so schlechte Wahl gewesen die Zigarre, geht mal als Nichtraucher sowas kaufen.

Tausend Dank an Euch für Eure Unterstützung

Chris1966
 
Hallo Chriss1966,

ist das Urteil schon rechtskräftig, oder geht es noch weiter.

Mein positives Urteil vor dem Landgericht konnte ich in den Papierkorb werfen.

MFG Marima
 
Hallo Chriss1966,

Herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe, die BG geht nicht in Berufung oder war es schon das LSG?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Chris,
freu mich für dich!

Hoffe, es ist eine explizte Entscheidung!
Egal, auch wenn es nur ein Zwischenerfolg ist, es geht runter wie Beerenauslese :)

Drück die Daumen-
LG Aramis
 
Hallo Chris, Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg! Das macht Mut!
L.g.Trollin68
 
Es ist wohl ein Beschluß, BG erkennt diesen Schaden an (einschließlich Behandlung, MDE unter 10 %, keine AU) im Gegenzug habe ich meine Klage zurückgenommen.
Aufgrund der Gerichtsgutachten hätte ich die KLage verloren, also zweite Instanz.

Mehr wie Fünf Therapiesitzungen wollte der BGler mir nicht zugestehen. Ich habe dann aber den Faden verloren was da noch besprochen wurde.
Aber die Richterin und meine Rechtsanwältin haben da nicht locker gelassen. Ist ja auch egal, denn nun habe ich die Option des Verschlimmerungsantrages. Da nach wie vor eine PTBS im Raume steht oder auch eine andere weniger schlimme Traumafolge weiß ich schon wo ich meine fünf Sitzungen erahlten werden. Ein Schelm der da Böses denkt.

Leider hatte meine Begleiterin kurzfristig keine Möglichkeit mich zu begleiten. Aber meine Rechtsanwältin brachte zwei Praktikantinnen mit, die natürlich dabei sein durften. Da die vorherige Verhandlung fast 30 min überzog und dieser Kläger in seinem BG Frust den Saal nicht verlassen wollte (man der ist so blöde gewesen und hat seinen Fall vor dem Sitzungsaal mit der BGlerin noch besprochen) konnten wir vier vor der Verhandlung noch Stress mit lockeren Gesprächen abbauen. Einschießlich der Sache mit dem Rumgeschnüffel in meinem Privatleben. Der Verursacher dieser LAchnummer saß eine Bank neben uns.
Sicher war es für mich auch von Vorteil das sich meine Klage nur auf die Anerkennung des Schadens belief. Das verwirrte die richerin ein wenig, alle anderen Klagen belaufen sich ja auf MDE Anerkennung und somit auch ums Geld.
Okay Geld wäre noch besser gewesen. Aber man muß sich auch schon mal mit Kleinigkeiten zufrieden geben. Im Vollbeweis war nun mal gestern nichts zu holen.

Gruß
Chris1966

Ach erwähnte ich schon das der BG noch 1/10 der Osten aufgebrummt bekam?. Man war der BGler da sauer drüber. Aber er hatte keine Chance. Die Damen waren der Überzeugung das muß jetzt noch so sein.

Tschakka
 
hallo chriss1966,

also, meiner Meinung nach ist es wohl ein Vergleich.
Ob darüber ein Gerichtsbeschluss ergeht keine Ahnung.

Natürlich kann jeder selber für sich entscheiden,
ob überhaupt und wenn ja welchen Vergleich er in seinem Fall akzeptieren kann oder nicht.

Lg. Rolandi
 
hallo chriss,

also meiner Meinung nach:

ist es für mich selbst fraglich,
ob die BG deinen Vergleich tatsächlich als Verlieren betrachtet?

Lg. Rolandi
 
Hallo Chris,

es freut mich für Dich.

Aber solange Du beim SG bist, kann die BG noch in Revision gehen.

Und ein Vergleich bedeutet kein Urteil, auf welches sich auch andere UO berufen können.

Vergleiche werden nicht veröffentlicht. Wenn es "haarig" für Unfallversicherungsträger wird, egal ob BG oder Haftpflicht, lassen Sie sich gerne auf einen Vergleich ein.

Warum? Nicht öffentlich - andere UO können sich somit auf kein Urteil berufen. Dies ist dann die Vermeidungstaktik!

Viele Grüße

Kasandra
 
Top