Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo Kasandra,
falls Chris tatsächlich einen Vergleich vor dem SG geschlossen hat, dann ist der Rechtsstreit auch für die BG erledigt und sie kann nicht in Berufung (Du schriebst in Revision) gehen. Dieser Rechtsweg ist bei einem geschlossenen Vergleich für beide Seiten ausgeschlossen.
Herzliche Grüße vom Grüße vom RekoBär
falls Chris tatsächlich einen Vergleich vor dem SG geschlossen hat, dann ist der Rechtsstreit auch für die BG erledigt und sie kann nicht in Berufung (Du schriebst in Revision) gehen. Dieser Rechtsweg ist bei einem geschlossenen Vergleich für beide Seiten ausgeschlossen.
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