Es wird jetzt richtig spannend
Hallo,
Türkische Zeitung hat das deutsche Verfassungsgericht bemüht, wegen der Zuteilung von türkischen Presseleuten im NSU Prozess.
Obwohl bereits unser Außenminister seinen türkischen Kollegen auf Grund dessen Beeinflussungsversuch schon aufgeklärt hat, dass die Gerichte in Deutschland unabhängig arbeiten, -> soll wohl heißen, dass deutsche Gerichte in Strafprozessen zumindest sich noch von niemanden in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen (gesetzliche Pflicht) weder durch Bakschisch-Gebräuchen noch von Pressedruck, auch nicht politischen Aufwieglern, ...., wird es einfach nicht akzeptiert, dass in Deutschland auf Druck, egal welchen, kein Recht gebeugt wird.
Nun wird es spannend, wie das Verfassungsgericht das Gesetz bezüglich der Unabhängigkeit unserer Gewalten erklärt.
„Auch "Hürriyet" prüft eine Klage
Erel verwies auf das Grundgesetz und forderte gleiche Grundrechte: "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Die Presse- und die Informationsfreiheit müssten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten. Auch die türkische Tageszeitung "Hürriyet" prüft eine Klage. "Unsere Anwälte arbeiten daran", sagte der Chefredakteur der Europaausgabe, Celal Özcan, hr-online. Er hoffe aber, dass das Gericht in München seine Entscheidung im Laufe dieser Woche noch einmal überdenkt und korrigiert.“ Aus hr-online.de
"Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“
, allein diese Forderung lässt eine Spaltung der Bürger in Deutschland erkennen, obwohl in Deutschland für alle Bürger das gleiche Recht gilt, egal welcher ethnischen Herkunft.
An Hierarchie gewöhnte Kulturen vergessen, dass nicht "gleich" ist, wenn man sich als bevorrechtigt - als türkischstämmig - ausgibt, sondern "gleich" ist in der Demokratie, wenn es im Wettbewerb um gleiche Chancen geht. Wenn die
Platzvergabe nach der Reihe der Anmeldung erfolgt, so ist das ein total neutraler Vorgang (neutraler Bewerbungsvorgang), der keinen einzigen Bewerber benachteiligt, weil er nichts anderes berücksichtigt als die Reihe - eine gleichere, Chancenverteilung ist nicht machbar, weil dies neutral (ohne Merkmal/subjektive Bevorzugung) und objektiv (Platz in der Reihe) erfolgt. Das kann man nicht beugen, indem man mit ethnischer Herkunft plädiert. Denn genau dieses Merkmal "türkischstämmig" ist Bevorzugung und will Sonderrecht. Eine hierarchische Bevorzugung darf es nicht geben. "
Der Reihe nach" schließt eine Hierarchie aus. In anderen Bereichen geht es "nach Notendurchschnitt" und auch nicht nach Geschlecht oder ethnischer Herkunft. Das keine subjektiv hierarchische Einflussnahme erfolgt, beaufsichtigt unser Verfassungsgericht.
Es ist spannend.
Gruß Ariel