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Gewaltenteilung?

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Angeblich sollten Gerichte die Herren des Verfahrens sein
So sagt es das Gesetz!

Wie "unabhängig" Gerichte in unserem System der Gewaltenteilung wirklich sind, das kann man heute an dem Versuch der Beeinflussung des Gerichts im Fall des NSU-Prozesses nachvollziehen.

Was Kräfte, die sich in unserer Demokratie Macht aneignen mit Drohung, Erpressung und anderen Beeinflussungen (Beleidigtsein), das sollte man aufmerksam zur Kenntnis nehmen.
Irgendwann ist immer der Anfang!

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

wie kann eine Gewaltenteilung bestehen, solange (parteigebundene) Bundesminister die namentlichen Vorschläge für künftige Bundesrichter machen bzw der Auswahl des Richterwahlausschusses erst zustimmen müssen, bevor eine Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgt :confused:

Interessante Kritik bei Wikipedia zum Thema Richterwahlausschuss:
Das Richterwahlverfahren wird immer wieder kritisiert, insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens bemängelt und dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spiele. Dementsprechend forderten z. B. die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Böckenförde spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“.

Weiter wird die Unabhängigkeit von der Exekutive diskutiert: „… In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat …“[1]

Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB) forderte am 27. April 2007[2] der Justiz die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt.

Auch die Neue Richtervereinigung[3] setzt sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein.

Diese Forderung ist mehr als 50 Jahre alt. Schon der 40. Deutsche Juristentag 1953[4] hat diese Verwirklichung des Grundgesetzes angemahnt:
„Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.“

Auch im Wikipedia-Artikel zur Gewaltenteilung ist entsprechendes zu lesen:
Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt:
„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht. Der Grundgesetz-Satz heißt deshalb nicht „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sondern „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Die Begründer des Grundgesetzes haben damit festgelegt, dass das Volk der Souverän ist, der durch Wahlen und Abstimmungen seine Gesamtgewalt auftrennt in „besondere Organe der Gesetzgebung“, also Bundestag und Länderparlamente, „der vollziehenden Gewalt“, also Regierung und Verwaltung, und „der Rechtsprechung“, also alle Gerichte.

Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[15]
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“

(...)

Kritiker behaupten außerdem, dass Lobby- und Interessengruppen wie z. B. die Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände (z. B. Gesamtmetall) die fünfte Macht im Lande seien. Sie beeinflussen durch ihre Macht die Abstimmungen im Bundestag. 2006 waren beim Bundestag 1952 Lobbyverbände eingetragen, 1995 waren es noch 1538. So stehen jedem Abgeordneten des Bundestages ca. 2,5 Lobbyisten gegenüber.

Gruß aus der BRD
Joker
 
Hallo,
ich sehe keinen Sinn im Eingangsposting, denn so wie man aus der Presse entnehmen kann, lies sich das Gericht nicht beeinflussen, was auch gut so ist:

In den Streit über die Vergabe der Presseplätze hat sich nun auch die Bundesregierung eingeschaltet und vom Gericht bessere Arbeitsmöglichkeiten für türkische Journalisten gefordert. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), rief die Verantwortlichen auf, ihre Entscheidung zu überdenken.

Ein wohl vergeblicher Aufruf. Aus Justizkreisen ist zu hören, dass der Senat an dem Vergabeprozedere festhalten wird. Lange im Vorfeld sei beraten worden, wie die Auswahlpraxis ablaufen werde. Nun gebe es kein Zurück.

Es werde keine Verlegung in einen anderen Sitzungssaal geben, sagte Margarete Nötzel, Richterin und Leiterin der Justizpressestelle am OLG München. Aus drei Gründen: Erstens weil der Senat den Saal 101 für das Verfahren gewählt habe, zweitens weil dieser "aufwendig umgebaut und modernisiert" worden sei und drittens, weil es der größte Gerichtssaal in Bayern sei, der den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen entspreche. Stahlbewehrte Wände gegen Angriffe von außen, ausreichend Schutz für die Angeklagten, genügend Platz für Justiz- und Sicherheitsbeamte. Hinzu komme die Infrastruktur: Haftzellen für die Angeklagten, Aufenthaltsräume für die Prozessbeteiligten.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/just...rozess-olg-muenchen-bleibt-hart-a-891365.html

Somit hat sich die Justiz in keiner Weise beeinflussen lassen, und wer sich bei so viel Medienintresse zu spät anmeldet, der ist selbst schuld.

Wenn allerdings jetzt das Gericht einknickt, dann geschieht dies nur wegen diesem Medienrummel. Damit werden wir wieder ein Stück mehr Bananenrepublik, wo sich Gerichte von den Medien beeinflussen lassen.

So nebenbei würde das Thema wohl besser ins Unfallopfer-Cafe aufgehoben sein. Denn dies hat nichts mit dem UO Forum zu tun.
 
Die Meinungsbildende Macht der Presse

Hallo Joker,

Danke für die bestätigenden Zitate:
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Böckenförde spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“
Aussage aus erstem Mund!

wie kann eine Gewaltenteilung bestehen, solange (parteigebundene) Bundesminister die namentlichen Vorschläge für künftige Bundesrichter machen bzw der Auswahl des Richterwahlausschusses erst zustimmen müssen, bevor eine Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgt :confused:
Wer flüstert dann die Vorschläge für künftige Bundesrichter?
Flüsterbande:
So stehen jedem Abgeordneten des Bundestages ca. 2,5 Lobbyisten gegenüber
Ergebnis: Einer funktionierenden Demokratie bedingendes System der Gewaltenteilung (jeweilige Unabhängigkeitsgewährung) ist bei uns nur auf dem Papier.
Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat …“[1]
Es regieren 1. „Parteipatronage" und 2. die Presse, vor allem der Pressedruck aus dem Ausland.
Warum beugt sich die Deutsche Innenpolitik immer noch vor der Macht der ausländischen Presse? Dagegen die Vertreter des Staaten, die Kanzlerin Merkel besuchen und umgekehrt immer betonen, sie verbieten sich Einmischungen in ihr Land.

Wie kann man dem Ausland besser gefallen wollen als den eigenen Gesetzen zu dienen? Ausländische Presse leben in ganz anderen System und dazu noch Nationalstolz als wir, also ist deren Maßstab die hiesigen Abläufe zu beobachten ein ganz anderer. Man wird immer nur was Schlechtes/Negatives an deutschen Gerichten finden, und da ist es umso schlimmer, wenn sie sich nicht unabhängig zeigen. Es kommt also, wie meist, zu einer verdrehten Darstellung in den Pressemedien im Ausland und somit zu einem verzerrten Bild über Vorgänge in Deutschland (siehe Zypern/Griechenlandkrise).


Die Rolle der Meinungsbildenden Macht (Presse) in und außerhalb der BRD:
http://www.spiegel.de/politik/deuts...ng-fuer-tuerkische-journalisten-a-891295.html

Sogar mit dem absurden Vergleich mit dem Kachelmann-Prozess wird dem Gericht in München eine Alternative vorgeschlagen und damit in die Enge getrieben:
http://www.tagesschau.de/inland/nsu336.html

Weitere Alternativ-Vorschläge um das Gericht in Zugzwang zu bringen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/...er-uebertragung-in-anderen-saal-12130498.html

Das Gericht beugt sich dem politischen Druck:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-03/nsu-prozess-medien-platzvergabe



Beim Prozess gegen Marco Weiss in der Türkei schimpfte man in Ankara:
Das Verhalten der deutschen Medien und der Politik stieß in der Türkei auf Kritik. So wurde der Anruf Steinmeiers bei Gül durch den Generalstaatsanwalt von Antalya als taktlos angesehen.[8] In den türkischen Medien wurde vor allem der an Kolonialismus erinnernde Ton deutscher Politiker kritisiert.
Jeder, der Steinmeier kennt, weiß, dass von ihm höchstens Fürsprache kam, aber fern einer Forderung sei.
Dagegen stellt das Auftreten der Presse hier im NSU-Prozess eine massive Forderung dar.

Fürbitte in Art von Petition ist im demokratischen System ein rechtlicher Vorgang. Vertreter von Nicht-Demokratischen Systemen kennen diesen Unterschied nicht.
Petitionen stehen im Gegensatz zu Forderung, Drohung, Erpressung, Rache, ...

Gruß Ariel
 
Es wird jetzt richtig spannend

Hallo,

Türkische Zeitung hat das deutsche Verfassungsgericht bemüht, wegen der Zuteilung von türkischen Presseleuten im NSU Prozess.

Obwohl bereits unser Außenminister seinen türkischen Kollegen auf Grund dessen Beeinflussungsversuch schon aufgeklärt hat, dass die Gerichte in Deutschland unabhängig arbeiten, -> soll wohl heißen, dass deutsche Gerichte in Strafprozessen zumindest sich noch von niemanden in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen (gesetzliche Pflicht) weder durch Bakschisch-Gebräuchen noch von Pressedruck, auch nicht politischen Aufwieglern, ...., wird es einfach nicht akzeptiert, dass in Deutschland auf Druck, egal welchen, kein Recht gebeugt wird.

Nun wird es spannend, wie das Verfassungsgericht das Gesetz bezüglich der Unabhängigkeit unserer Gewalten erklärt.

„Auch "Hürriyet" prüft eine Klage
Erel verwies auf das Grundgesetz und forderte gleiche Grundrechte: "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Die Presse- und die Informationsfreiheit müssten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten. Auch die türkische Tageszeitung "Hürriyet" prüft eine Klage. "Unsere Anwälte arbeiten daran", sagte der Chefredakteur der Europaausgabe, Celal Özcan, hr-online. Er hoffe aber, dass das Gericht in München seine Entscheidung im Laufe dieser Woche noch einmal überdenkt und korrigiert.“ Aus hr-online.de

"Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“
, allein diese Forderung lässt eine Spaltung der Bürger in Deutschland erkennen, obwohl in Deutschland für alle Bürger das gleiche Recht gilt, egal welcher ethnischen Herkunft.

An Hierarchie gewöhnte Kulturen vergessen, dass nicht "gleich" ist, wenn man sich als bevorrechtigt - als türkischstämmig - ausgibt, sondern "gleich" ist in der Demokratie, wenn es im Wettbewerb um gleiche Chancen geht. Wenn die Platzvergabe nach der Reihe der Anmeldung erfolgt, so ist das ein total neutraler Vorgang (neutraler Bewerbungsvorgang), der keinen einzigen Bewerber benachteiligt, weil er nichts anderes berücksichtigt als die Reihe - eine gleichere, Chancenverteilung ist nicht machbar, weil dies neutral (ohne Merkmal/subjektive Bevorzugung) und objektiv (Platz in der Reihe) erfolgt. Das kann man nicht beugen, indem man mit ethnischer Herkunft plädiert. Denn genau dieses Merkmal "türkischstämmig" ist Bevorzugung und will Sonderrecht. Eine hierarchische Bevorzugung darf es nicht geben. "Der Reihe nach" schließt eine Hierarchie aus. In anderen Bereichen geht es "nach Notendurchschnitt" und auch nicht nach Geschlecht oder ethnischer Herkunft. Das keine subjektiv hierarchische Einflussnahme erfolgt, beaufsichtigt unser Verfassungsgericht.

Es ist spannend.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel und @all,
inzwischen ist ja klar geworden, dass das Büro der
Strafkammer irgendwie geschlammt hat. (Sendedaten der E.Mails)
Nur ich finde es Sch***e, wenn die Versäumnisse oder Fehler des Gerichtes
an einer "Anspruchshaltung" unserer Türken festgemacht wird.
Nach der heutigen Rechtslage (Nebenkläger) war die Hütte eh zu klein!
Und wenn jetzt noch das gemeine Volk Einlass begehrt?
Öffentlichkeit was ist das? 20, 30 oder 50 Plätze fürs Volk?
Presse macht ja öffentlich, aber "Volk" ist öffentlicher!
Ich hoffe nur, dass das Gericht nicht in die nächste Revisionsfalle läuft, weil zu wenig
"Öffentlichkeit" möglich war.
Prozessbeobachter
Paro
 
Jetzt wird es noch mehr spannend

Hallo Paro,

inzwischen ist ja klar geworden, dass das Büro der
Strafkammer irgendwie geschlammt hat. (Sendedaten der E.Mails)
Traurig, dass man solches inzwischen bei unseren Gerichten als alltägliche Möglichkeit einräumen muss.
Die bay. Justizministerin zeigt ihre Inkompetenz ja auch bei dem Mollath-Prozess. Sie hätte das vorher kontrollieren können, anstatt vor den Kameras süßlich zu kokettieren. (Arbeitszeiteinteilung!:rolleyes:)
[Worterklärung aus wikipedia: kokett: Koketterie (frz.: coquetterie) bezeichnet ein eitles oder „gefallsüchtiges“ Verhalten oder Wesen.[1] Der Ausdruck wurde vom Adjektiv kokett ‘gefallsüchtig’ abgeleitet, das jemanden „von eitel-selbstgefälligem Wesen“ beschreibt, der bestrebt ist „die Aufmerksamkeit anderer zu erregen und zu gefallen. Im Französischen coquet bedeutet es wörtlich auch ‘hahnenhaft, eitel wie ein Hahn’“]

Nur ich finde es Sch***e, wenn die Versäumnisse oder Fehler des Gerichtes
an einer "Anspruchshaltung" unserer Türken festgemacht wird.
Nun, so sollte es natürlich nicht sein, obwohl es mir schon so vorkommt, dass allgemein alle Presseleute, egal welcher Nationalität, sich fragend an das VerfG hätten wenden können. Doch man ging wohl davon aus, dass alles korrekt nach demokratischer Rechtsstaatlichkeit ablief.
Es ist also beschämend, dass da ein Fehler in der Gerichtsorganisation ablief.

Überspitzt bedeutet das, dass wir das außereuropäische Ausland benötigen, um bei uns Schlamasselei in den unabhängig arbeiteten Gewalten aufzudecken und aufzuräumen. Unsereins wird ja nicht vorgelassen bis zum VerfG - selbst bei gravierender Rechtsverletzung, nur weil kein öffentliches Interesse besteht, oder weil ein bloßer Tippfehler im Beschwerdeantrag war.

Folglich: Nun steht bei jedem für eine Seite missliebigen Vorgang in diesem Prozess die Frage im Raum, "hat das Gericht wieder geschlampt?"
Wie oft also wird noch innerhalb dieses Prozesses beim VerfG Beschwerde eingelegt?
Es bleibt also spannend.


Öffentlichkeit was ist das? 20, 30 oder 50 Plätze fürs Volk?
Presse macht ja öffentlich, aber "Volk" ist öffentlicher!
In unseren Prozessen wird über 90% der VerfB abgelehnt, weil kein Interesse der Öffentlichkeit besteht, so auch, wenn wir einen GA wegen Straftat anzeigen.
:rolleyes: Ergo: Wir, mit unserem Schadensersatzrecht, in Anzahl von Einzelpersonen oder höchstens Kleinfamilien als Klagende machen kein öffentliches Interesse. :(

Gruß Ariel
 
Kampf um Plätze im Gerichtssaal, obwohl dort nix passiert?

Hallo,

Es sollen nun die Plätze im Gerichtssaal nach Losverfahren verteilt werden.
Jedoch werden vorher Kontingente bereitgestellt für die ausländische Presse, davon dann ausschließlich für die türkische Presse, damit selbst bei Glückverlassenheit in der Verlosung trotzdem sichergestellt ist, dass türkische Presse anwesend sei. So die neue demokratische Ordnung -> nicht alle gleich sondern einige gleicher.

Spannend bleibt es weiterhin, was wird sein bei der Vernehmung der Angeklagten, die ja bekanntlich ihr Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch nehmen wolle.
Das ist ungefähr so ein Erlebniseffekt, wie wenn bei einem Fussballländerspiel bzw dem bevorstehenden Spiel Borussia Dortmund gegen Real Madrid die Tore auf dem Spielfeld fehlten, weil die Spieler ein Recht auf "Torschießen"-Verweigerung haben und trotz dieses Wissens das Spiel nur stattfindet, um die Einnahmen von Eintrittskarten (Losverfahren) zu sichern.

Wird man über Foltermethoden spekulieren oder gar beantragen, um die Angeklagte zur Aussage zu zwingen? Wenn ja, wer wohl wird es tun? ->:rolleyes:

Gruß Ariel
 
Liebe Leute,
ich verstehe den ganzen Aufstand nicht. Mörder bzw. ihre Gehilfen stehen vor einem Gericht.
Nun sollte es bei aller Ausländerfreundlichkeit doch keinen Unterschied machen, ob ein Ausländer oder Deutscher ermordet wurde!
Hätten 9 oder 10 tote Deutsche so einen Medienhype ausgelöst, mit Nebenklägern, Verwandten etc.
Nichts gegen die Familiensitten der Türken; die uns in der Intensität fremd sind , doch die Oma aus Anatolien, die die Zschäpe, die evtl. keinen umgebracht hat zu sehen, halte ich für sehr übertrieben.
Nebenkläger und Zeugen bekommen ihre Auslagen ersetzt, doch steht es im Verhältnis zu den scheinbar anreisenden Familien (-clans)?
Ein nachdenklicher
Paro
 
Hallo Paro,

ich teile Deine Ansicht:
Nun sollte es bei aller Ausländerfreundlichkeit doch keinen Unterschied machen, ob ein Ausländer oder Deutscher ermordet wurde!
Hätten 9 oder 10 tote Deutsche so einen Medienhype ausgelöst, mit Nebenklägern, Verwandten etc.

Alle Ermordeten sind vollintegrierte „Ausländer", also folglich Deutsche mit Wurzeln aus einem anderen Land.
Das trifft auch bei vielen Deutschen zu, die seit Nachkriegs nach Deutschland kehrten.

Meine Eltern wurden nach dem heutigen Deutschland aus ihrer Heimat vertrieben, wie so viele; oder andere, die geflüchtet waren, so wie viele Türken vor der Armut aus der Türkei nach Deutschland flüchteten. Also haben viele von uns ausländische Wurzeln (Fremd-Wurzel-Deutsche). Würde ich ermordet, so käme niemand auf die Idee, aus meinem (ehemals deutschen) Wurzelheimatland einen Presseaufstand zu inszenieren, nur um Deutschland zu zeigen, dass es noch nicht mündig genug ist, unabhängig Recht zu sprechen ohne ausländische Aufsicht und Kontrolle.

USA besteht fast nur aus Personen mit Wurzeln in anderen Ländern.

Alle Einwanderungsländer haben diese Situation.

Deshalb verstehe ich auch nicht diese Spaltung in türkische Interessen und deutschen demokratischen Verhältnissen.

Die unabhängige Gewalt unserer Gerichtsbarkeit darf unter diesen „Fremd-Wurzel-Deutschen" und jenen „Fremd-Wurzel-Deutschen" und auch den ursprünglich Wurzel-Deutschen keine Ungleichheit heraufbeschwören. Wer in Deutschland lebt und arbeitet und seine Familie hat, der ist in der Demokratie "Deutscher" und kein Migrant mit allen Rechten und Pflichten. Das „Wurzelland“ hat dann keine Aufsichtspflichten mehr wahrzunehmen innerhalb Deutschlands.
Mit Sonderbehandlungen verletzt man das Gleichheitsgebot, welches in der Demokratie Gesetz ist.

Die ständige Beschwörung mit der Stigmatisierung "Migrationshintergrund" verhindert man eher eine Vollintegration jener Fremd-Wurzel-Deutschen und man verhindert, dass sie nicht mehr als "Ausländer" stigmatisiert sind (denn darauf beruht ja die rechtsextreme Ausländerfeindlichkeit).

Ich meine, die Einmischung der Politiker, deren Stimmungsmache, war und ist ein Fehler. Politiker sollen Gesetze machen, an die sich dann die Gerichte zu halten haben.

Gruß Ariel
 
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