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Gesund geschrieben, trotz OP-Termin Müller Andersson

derheinz

Nutzer
Registriert seit
22 Nov. 2007
Beiträge
8
Hallo,

ich habe eine durch MRT gesicherte Verletzung der Sehnen am Schultergelenk Ratatorenmanschette.
Bin Privat versichert, Signal-Iduna. Krankentagegeld wird nun verweigert,
weil Dr. Müller-Andersson mich entgegen meinem Orthopäde wieder arbeitsfähig geschrieben hat.
Bin Vertreter, kann nicht verkehrsicher und ohne Schmerzen Auto fahren.
Die Untersuchung beschrenkte sich auf das Bewegen des Armes.
Fragen zu den Anspüchen, die mein Arbeitsumfeld (Autofahren) an meine Schulter stellt, kammen nicht zur Sprache.
Da die Untersuchung nur 5 Min. dauerte, ich alle Unterlagen und den OP-termin beihatte, glaubte ich auch das die Sache klar war. Ich habe dann von mir aus auch nichts mehr über die Probleme für meinen Beruf gesagt.
Jetzt weis ich, dass das wohl nicht richtig war, oder viellecht auch egal, wei das Ergebniss wohl sowieso fest stand.:confused:
Wer kann helfen, muss ich einen weiteren Gutachter suchen, reicht mein orthopäde. Welche Schritte muss ich machen?
Gruß derheinz
 
Hallo derheinz,

herzlich willkommen im Forum. Leider ist Dein Bericht nur unvollständig und man müßte sehr raten, wollte man Dir antworten. Kannst Du bitte mal was zur Rolle des Dr Müller-Anderson sagen? Woher stammt die Verletzung?


Gruß von der Seenixe
 
Hallo
tja, was ist arbeitsfähig ? in deinem job vielleicht nicht, aber in einer anderen tätigkeit ? ich kenne Herrn M-A.
Gruß
 
Hallo derheinz,

verstehe ich es richtig, dass es um eine PKV und um ein Gutachten zwecks Feststellung der Arbeits-/un-/fähigkeit geht?

Wenn ja: die PKV hat die Arbeitsfähigkeit in deinem aktuell ausgeübten Beruf zu beurteilen, sogenannte Verweisungen gibt es bei dieser Versicherung nicht! Dies sollte sinngemäß auch in den Versicherungsbedingungen stehen.
Dementsprechend sollte der Gutachter eine Beschreibung der von dir zu verrichtenden Tätigkeiten mit einer prozentualen Bewertung der daraus resultierenden AU (=Arbeitsunfähigkeit) abgeben.

Aber Achtung: für ein Anspruch auf Krankentagegeld ist es erforderlich, dass man zu 100% arbeitsunfähig ist, also seinen Beruf in keinster Weise ausüben kann und auch tatsächlich nicht ausübt. Sobald eine Teilarbeitsfähigkeit > 10% vorliegt erlischt der Anspruch auf Krankentagegeld! Je nachdem welche Vertragsvariante abgeschlossen ist, kann man aber bei vorübergehendem Krankentagegeldbezug (ca. 4 Wochen) zu Lasten der PKV eine Wiedereingliederung machen, hierzu aber die KTG-Bedingungen studieren, dies ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich und an unterschiedliche Bedingungen geknüpft!

Was hat dir denn der Krankenversicherer mitgeteilt welche Möglichkeiten Du gegen das Gutachten hast? Hat er ggf. bereits jetzt eine Klagefrist gesetzt? Wenn ja, mach dich besser jetzt schon mal auf die Suche nach einem Fachanwalt...

Gruß
Joker
 
Hallo Joker
was heisst aktuell ausgeübten Beruf ? In Deinem erlernten, zu erlernenden oder als Arbeitsloser ? Bei mir wurde genau dieser Punkt verhandelt. Das SG hatte zwar keine Ahnung auf was sie nun abstellen sollten, entschieden sich aber gegen die Krankengeldzahlung, da ich meinen erlernten Beruf nicht ausüben kann, den zu erlernenden Beruf nicht ausüben kann, dem Arbeitsmarkt aber 3-6 Stunden zur Verfügung stehe. Zwischen den beiden Berufen lag ein halbes Jahr Arbeitslosigkeit. In dieser Zeit wurde geprüft, ob ich an den Leistungen zum Arbeitsleben teilnehmen kann.
Gruß
Waimea
 
hallo,

mein Vertrag ist die Variante 100% Arbeitsunfähig.
Dr. M.-A. hat meine PKV tel. vorabinformiert. Das Schreiben an mich war weder unterschrieben ,noch war ein Ansprechpartner angeben.
In meinem Vertrag gibt es keinen Verweis, andere Arbeiten aufnehmen zu müssen. Es gab bei der Untersuchung keine Fragen von Dr. M.-A. zu meiner Tätigkeit. Er hat nur untersucht, ob ich meine Glieder noch bewegen kann. Kann ich natürlich noch, aber nur unter Schmerzen, mit Tabletten, und in bestimmte Richtungen. Autofahren geht nicht.
Die Erkrankung ist alt, und ausbehandelt, kann nur operativ behandelt werden.
MfG.
derheinz
 
Hallo Waimea,

Du schreibst von einem SG. Wenn Du damit ein Sozialgericht meinst, ist Deine Frage hier nicht richtig. Hier geht es um eine private Krankentagegeldversicherung.

Gruß
Luise
 
Hallo derheinz,

Dr. M.-A. hat meine PKV tel. vorab informiert.

Woher weißt Du das?

Das Schreiben an mich war weder unterschrieben ,noch war ein Ansprechpartner angeben.

Von wem kam das Schreiben, was stand darin?

In meinem Vertrag gibt es keinen Verweis, andere Arbeiten aufnehmen zu müssen.

Richtig, versichert ist nur der ausgeübte Beruf. Solltest Du den nicht mehr ausüben können, endet der Versicherungsschutz. Für einen anderen, neuen Beruf müsste eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Es gab bei der Untersuchung keine Fragen von Dr. M.-A. zu meiner Tätigkeit.

Der ausgeübte (versicherte) Beruf steht im Untersuchungsauftrag an den Arzt.



Autofahren geht auch mit einem Arm.

Die Erkrankung ist alt, und ausbehandelt, kann nur operativ behandelt werden.

Ob Du Dich operativ behandeln lässt, ist Deine Sache. Krankentagegeld auf Dauer gibt es nicht. Wenn Du der Meinung bist, Deinen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben zu können, wird der Versicherungsvertrag beendet.


Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

also, Dr.M.-A. hat die PKV tel. informiert, und die haben mir geschrieben.
Zitat: Der med. Befund einer Arbeitunfähigkeit (nicht Berufsunfähigkeit) im Sinne der Versicherungsbedingungen ist nicht gerechtfertigt
Die von Ihnen gemeldete Arbeitsunfähigkeit ab dem 6.9.07 können wir nicht anerkennen.
Frage: geht das auch rückwärts? oder erst ab Termin bei Dr. M.A.?

Frage: Wenn die PKV nur eine Arbeitsunfähigkeit braucht, und eine vorübergehende Berufsunfähigkeit keine Rolle spielt, dann kann man sich eine Krankentagegeld Vers. ja wohl sparen. Wenn man so krank ist, dass man keine Arbeit mehr machen kann, liegt man ja wohl im Krankenhaus, dafür habe ich dann allerdings eine Krankenhaustagegeld Vers.

Krankentagegeld auf Dauer gibt es nicht!

Ich bin seit dem 6.9.07 krank. 6 Wochen hat das Arbeitsamt übernommen. Die Zeit ist so „lange“, weil es trotz privat versichert, keinen schnellern Termin in einer Spez.-Klinik bekommen konnte. OP-Termin 19.12.07.
Die Aussichten aus dieser Sache gesund herauszukommen, sind gut.

Wenn das so ist, dass mein ausgeübter und versicherter Beruf keine Rolle spielt, kann ich mir wohl jede weitere Maßnahme sparen.
Kann das jemand genau beantworten.

Ist das richtig (frühere Forum), das Dr .M.-A. nicht mehr am SG zugelassen ist?

Gruß derheinz
 
Hallo derheinz,

ich befürchte durch waimeas Einwürfe ist etwas Verwirrung entstanden. Luise hatte schon korrekt geschrieben, dass im Bereich der privaten Versicherungen andere Grundlagen als bei den von waimea beschriebenen sozialrechtlichen Aspekten bestehen.
Frage: geht das auch rückwärts? oder erst ab Termin bei Dr. M.A.?
Meines Wissens: nein, hier ist aber sicherlich anwaltliche Unterstützung gefragt

Frage: Wenn die PKV nur eine Arbeitsunfähigkeit braucht, und eine vorübergehende Berufsunfähigkeit keine Rolle spielt, dann kann man sich eine Krankentagegeld Vers. ja wohl sparen. Wenn man so krank ist, dass man keine Arbeit mehr machen kann, liegt man ja wohl im Krankenhaus, dafür habe ich dann allerdings eine Krankenhaustagegeld Vers.
Eine AU und BU unterscheiden sich gerade dadurch, dass die AU vorübergehend ist, Berufsunfähigkeit nur bei unabsehbarer Dauer eintritt. Wenn durch die Op eine Besserung zu erwarten ist, kann in deinem Fall von BU keine Rede sein. Eine vorübergehende BU gibt es somit nicht.
Wie schon angedeutet: es geht beim Krankentagegeld darum, dass du deinen aktuell ausgeübten Beruf in keinster Weise ausüben kannst, andere Berufe sind nicht von Belang.

Ich bin seit dem 6.9.07 krank. 6 Wochen hat das Arbeitsamt übernommen.
Wieso hast Du vom Arbeitsamt Geld bekommen. Auf Basis welcher Grundlage?

Wenn das so ist, dass mein ausgeübter und versicherter Beruf keine Rolle spielt, kann ich mir wohl jede weitere Maßnahme sparen.
Wie schon geschrieben: stimmt nicht!

Ist das richtig (frühere Forum), das Dr .M.-A. nicht mehr am SG zugelassen ist?
keine Ahnung, aber wieso ist das für dich wichtig? Du bewegst dich im Bereich des Zivilrechts.

Gruß
Joker

P.S. es gibt hier im Forum schon diverse Diskussionen um Krankentagegeld privater Versicherer. Versuche mal über die Suchfunktion dich dort etwas einzulesen, du wirst sicherlich noch viele interessante Beiträge zum Thema finden.
 
Hallo Joker,

zu der Frage von derheinz zu der Nichtanerkennung der Arbeitsunfähigkeit

„geht das auch rückwärts? oder erst ab Termin bei Dr. M.A.?“

gebe ich Dir Recht, rückwirkend geht das eigentlich nicht. Aber ........

Mit der Nichtanerkennung der Arbeitsunfähigkeit ab Termin bei Dr. M.A. scheint derheinz einverstanden.

derheinz ist von einer alten, ausbehandelten Verletzung am Schultergelenk beeinträchtigt, bis zum 5.9.07 konnte er mit dieser Beeinträchtigung seinen Beruf als Vertreter ausüben, ab dem 6.9.07 bescheinigt ihm sein behandelnder Orthopäde Arbeitsunfähigkeit.

derheinz begründet seine Arbeitsunfähigkeit in der Zeit vom 6.9.07 bis Termin bei Dr. M.A. damit, dass er wegen seiner Beeinträchtigung nicht verkehrsicher und ohne Schmerzen Auto fahren und somit seinen Beruf als Vertreter nicht ausüben konnte.

Die KTV erkennt die Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ab dem 6.9.07 nicht an.

Gruß
Luise
 
Hallo,

Wieso hast Du vom Arbeitsamt Geld bekommen. Auf Basis welcher Grundlage?

Früher Selbständig, dann Angestellter, dann arbeitslos, Versicherung noch Privat. Kommt man nicht mehr raus (>55 Jahre).

Ist das richtig (frühere Forum), das Dr .M.-A. nicht mehr am SG zugelassen ist?

Interessiert mich, weil vielleicht auch ein wichtiger Hinweis über die Glaubwürdigkeit vor in einem Rechtsstreit, sollte es zu einer Klage kommen.

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich muss keine andere Arbeit aufnehmen, wenn die Möglichkeit besteht, dass ich wieder gesund werde.



Ich werde meiner Versicherung, zusammen mit einer Stellungnahme meines Orthopäden,
und den „Gutachten“ des MRT-Arztes - die sind meiner Versicherung nicht bekannt -schreiben, dass die Untersuchung nicht berufbezogen war, und somit nicht aussagekräftig ist.

Was sollte man sonst tun?
Wie ist jetzt der weitere Weg?
 
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