• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Gestohlener Befund vom gegenerischen Anwalt vor Familiengericht benutzt

Hallo Bones,

noch mal meine Nachfrage - vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden?!

Deine Frau hat dein Gutachten ohne deine Einwilligung dem Gericht vorgelegt, um es gegen dich zu verwenden. Trotzdem - oder obwohl dein Gutachten bei Gericht vorlag - hast du dich gütlich mit deiner Frau über das Umgangsrecht mit deinem Kind geeinigt und alle Beteiligten sind soweit zufrieden. In deinem 2. Beitrag hast du geschrieben: "Meine Frau und ich sind inzwischen bei einem außergerichtlichen Wechsrlmodell angelangt. Das ist okay für mich."

Habe ich das so richtig verstanden?

Falls ja: Was willst du damit erreichen, wenn du jetzt einen neuen Rechtsstreit anzettelst und deine Ex-Frau wegen Verstoßes der Persönlichkeitsrechte anzeigst?

Das wird doch nur neuen Streit hervorbringen und eure Beziehung untereinander und besonders auch wieder dein Kind belasten.

Ich kann verstehen, dass dich das Vorgehen kränkt und dass du dich hilflos und bloßgestellt fühlst. Aber lohnt sich ein neuer Streit mit deiner Ex - evtl. gefährdet das das anscheinend im Moment gute Einvernehmen und belastet dich doch zusätzlich auch wieder. Damit hat doch keiner gewonnen?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Es geht mir um den Anwalt meiner Frau. Den werde ich zur Rechenschaft ziehen und nicht meine Frau.
Beruflich bin ich seit 2013 nicht mehr leistungsfähig.
Und es ist kein Gutachten, sondern wie die ganze Zeit schon beschrieben ein Befund.
 
Wäre ja zu schön gewesen, wenn es mal einfach gewesen wäre.
Meine Familiengerichtanwältin möchte nicht gegen die gegnerische Anwältin vorgehen, wegen Anwaltsverein und dass Anwälte nicht gegen Anwälte vorgehen. Sie hat mich aber dann beraten.
Ich habe dann die gegnerische Anwältin angeschrieben und Herausgabe meines Befundes gefordert, sowie dass sie gesteht Inhalte des Befundes verwendet zu haben.
Als Antwort kam, dass sie keinen Befund hat und auf nichts aus dem Befund verwendet hat und dass das Verwenden falsch im Verhandlungsprotokol wiedergeben ist.

Nun stehe ich ziemlich blank da. Ich habe zwar noch eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft laufen aber ob das was nützt...keine Ahnung.

Ich überlege nun einen Auswärtigen Anwalt zu suchen. Frage ist nun, ob das überhaupt was nützt außer dass sich ein weiterer Anwalt bereichert.
 
Top