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Gesetzlich Krankenversichertes Unfallopfer ....Behandlungen auf den Leistungskatalog de KK beschränkt?

cicibata

Mitglied
Registriert seit
13 Sep. 2006
Beiträge
26
Hallo,

die gegnerische Versicherung Argumentiert das mir als Gesetzlich Krankenversicherter nur Behandlungen zustehen würden die im Leistungskatalog der Krankenkassen stehen und keine Behandlungen darüber hinaus . Ist das so richtig ?

Als Beispiel Behandlungen mit Akupunktur oder beim Osteopathen.


Gruß Cicibata
 
Grüß DIch, Cicibata!

01
Es gibt im gesamten Recht keinen Satz, der das so sagt, wie die ersicherung meint.

02
Was es gibt, dass es § 254 BGB: Dort ist auch die Schadensminderungspflicht festgehalten.

(a)
Die Schadensminderungspflicht bedeutet, dass man sich fair verhalten muss. Keine sinnlose Schadenstreiberei!

(b)
Kosten, die ein vernünftiger Mensch in Deiner Lebenssituation auf sich nimmt, um seinen Schaden loszuwerden, die bekommt man ersetzt. Vernunft verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht.

(c)
Es gibt Schäden, die die Persönlichkeitssphäre sehr stark betreffen. Dazu gehören Gesundheitsschäden, vor allem die, die Dein Leben massiv beeinträchtigen. Je näher man damit an den Kern des Persönlichkeitsrechtes herankommst (= schwere Verletzungen, lang dauernde Folgen), desto weniger Gewicht hat die Schadensminderungspflicht, und umso mehr zählen Deine eigenen Wünsche.

Das ist jetzt das System, in dem die Sache läuft.


03
Wenn Dir Dein Arzt empfiehlt, dass Du Deine Probleme mit Akupunktur angehen könntest, nachdem die bisherige Behandlung leider nicht das gewünschte Ergebnis erbracht hat:

Soll es neuerdings unvernünftig sein, die Wege zu leiten, was der eigene Arzt empfohlen hat? Woran solltest Du das erkennen? Dazu müsstest Du ja selbst Mediziner sein. Man kann also keinen Vorwurf machen, wenn Du diesen Weg versuchst.


04
Ich habe schon Sätze gelesen wie: „Dadurch, dass sich die geschädigte Person gesetzlich versichert hat, hat sie zu erkennen gegeben, dass er die Versorgung durch die Krankenkassen ausreicht. Daran ist sie gebunden. Zumal die Kassenversorgung optimal und ausreichend ist."

An diesen Sätzen stimmt fast kein einziges Wort:


(a)
Die meisten Mitbürger haben gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung. Sie wollten Pflicht Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie hatten nur der Wahl, ob sie zur AOK gehen oder zu einer Ersatzkasse.

Also hat es gar keine Wahl gegeben. Wahrscheinlich warst Du von vornherein Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.


(b)
Du hast auch „nichts zu erkennen gegeben“. Wem denn? Wie denn?
Der Versicherung Deines künftigen Unfallgegners etwa, von der Du noch gar nichts gewusst hast?

Wenn man etwas „zu erkennen gibt“, dann ist das ein bewusster Vorgang, mit denen man Signale aussendet, die der andere verstehen soll.

Wie sollte eine Versicherung Dich beobachtet haben, die von dem dazugehörigen Unfall noch gar nichts wissen konnte, weil er damals noch weit in der Zukunft lag, als Du krankenversichert wurdest?

(c)
Kassenversorgung optimal? Wenn ich bedenke, dass man für psychologische Hilfe teilweise nur dann zeitnah Behandlung bekommt, indem man der Kasse mit "Systemversagen" droht, dann haben einige eine seltsame Asnchauung davon, was "optimal" bedeutet!


05
Insbesondere dann, wenn Du schwer verletzt bist, mit langwierigen Problemen kämpfst, sich mit „Kassenmethoden" kein befreidigender Erfolg eingestellt hat: Da wehrt sich die gegenerische Versicherung zu Unrecht.


06
Ein Urteil hättest Du gerne? Möglichst eines zur Akupunktur? Von einem ziemlich hohen Gericht, OLG oder BGH?

Haben wir doch alles im Forum! Ein dreifach Hoch auf das Forum! Also:

Kammergericht (= OLG Berlin), Urteil vom 03.11.2003, Aktenzeichen 12 U 102/03. Das Kammergericht findet, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Behandlungen übernehmen muss, die die Kasse nicht zahlt, sofern die Behandlungsmethode.... ach, lassen wir es doch das Kammergericht selbst sagen!....Wenn also die Behandlugnsmethode.....

".... auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen".

So sprach das Kammergericht. Recht so!

(Es gibt weitere Urteile, die auf dieser Linie liegen - auch von anderen Oberlandesgerichten, auch vom BGH. Da stehen wir auf festem Grund und Boden.)

07
Hilft Dir das jetzt weiter?

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer ,

Danke für Deine schnelle Antwort . Ob es hilft werde ich morgen sehen ( Termien beim Anwalt) oder später wenn der Richter sein Urteil gefällt hat.

Ich trage jetzt alles zusammen was ich als wichtig für meine Argumente gegen das schreiben des Versicherungsanwaltes gegenüber des Gerichts denke zu brauchen.

Leider Habe ich ja nach meinem Unfall 2004 keine Anschluss Heilbehandlung bzw. Reha erhalten und wurde mehr oder weniger mit den Psychischen Unfallfolgen alleine gelassen . Denn Chirurgen/ Orthopäden hat nur mein Fuss interessiert nicht meine Psyche (Dauerschmerzen, stress wegen Behandlungen, Nachteile beim Arbeitgeber, Regressforderungen vom Arbeitgeber ,KK und der Rentenversicherung die alle ihren Schaden mit Hilfe von mir erstattet bekommen wollten und wollen.usw. ). Erst. Nach meiner Ersten Reha 2014 wurde mir dringend geraten einen Psychologen wegen der Unfallfolgen aufzusuchen.
Die Versicherung sagt einerseits das kann kein Psychischer Unfallschaden sein ........sagt aber gleichzeitig mit der 2007 erfolgten Abfindung wären die Psychischen Schäden Schmerzensgeld Technisch schon Abgegolten da absehbar !!! ( Ausgenommen waren Unfallfolgen die noch nicht zu erkennen waren und die anderen anfallenden Schäden also keine Abschließende Regelung )

Die Psychischen Unfallfolgen verursachen bei mir . Das ich sehr angespannt bin Rücken Nackenschmerzen auch unterer Rücken schmerzt öfter ( könnte auch teilweise durch falsches gehen durch die Sprunggelenks Probleme kommen) . aber alles egal .

Ich habe das bei meinem Klinikaufenthalt auch so geschildert ......das ich durch die Dauerschmerzen und das ich immer wieder die Geschichte von dem Unfall und die Behandlungen danach erzählen muss mir vorkomme als wäre der Unfall gestern gewesen . Auch das ich dadurch sehr angespannt bin und das das Purer stress für mich ist der sich durch Verspannungen Rücken Brust Schulter Äussert.

Dies wird mir jetzt als Nicht Unfall Kausal vorgeworfen . Da meine Verletzung ja am Fuss und nicht am Rücken ist . Alles etwas Kompliziert bei mir .
Zu dem ganze durcheinander habe ich Ende 2014 durch einen Zufallsbefund die Diagnose MS erhalten. Versicherung alles auf die MS Erkrankung schiebt.


Vielleicht gibts ja noch weitere Tipps.

Gruß Cicibata
 
Zumal die Kassenversorgung optimal und ausreichend ist."
Nein, das stimnt so nicht. Die Leistungen der GKV wurden in der Heilmittelverordnung ausdrücklich auf "ausreichend und zweckmäßig" ausgelegt, was einer 4 im Notensystem entspricht. Von optimal kann keine Rede sein.

Es gibt allerdings Voraussetzungen für einen längerfristigen oder gesonderten Heilmittelbedarf, der zusätzliche ICD-Codes beinhaltet und voraussetzt:
Heilmittel_Diagnoseliste_Druckversion.pdf
Allerdings sind dort nur Maßnahmen aufgeführt, die Gegenstand der Heilmittelverordnung sind. Anspruch auf Osteopathie besteht somit nicht, da sie keine Leistung der GKV ist.

Wenn du allerdings weiterhin Schmerzen hast, die dich psychisch beeinträchtigen, dann ist eine Überweisung zur multimodalen Schmerztherapie durchaus zulässig. In diesem Rahmen können wiederum psychotherapeutische Interventionen erfolgen.

Manche Krankenkassen bieten osteopathische Behandlung auf Antrag und im Kostenerstattungsverfahren an, ganz bewilligt oder als Zuschuss. Da musst dich gesondert bei deiner Kasse erkundigen.

Grüße Jova
 
hallo cicibata,

deine Wirbelsäulenbeschwerden (Rücken, Brust, Schulter)
kommen womöglich
infolge deiner womöglich Fußfehlstehlung oder/und womöglichen Fußfehlbelastung, oder?

Falls ja, ist hier womöglich die unfallbedingte Kausalität zu suchen, oder?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi ,

ich gehe davon aus das das mit Rücken Brust Schulter eher durch die Dauerschmerzen und den Dauernden Stress durch den Unfall kommen ......ist ja eher alles verspannt und nix an der Wirbelsäule ......die Probleme sind ja auch nicht ständig ......die Schmerzen sind im Fuß / Sprunggelenk ständig jeden Tag ......der Rest immer dann wenn ich ständig über den Unfall erzählen muss zb. bei der Reha da denkst der Unfall wäre gestern gewesen das kommt dan alles wieder hoch und mein ganzer Körper ist verspannt .....schwer zu erklären ich empfinde das aber so .
 
Grüß Dich, Jova! Und grüß' Dich, Cicibata!

01
Bitte verstehe mich nicht falsch. Die Darstellung, dass die Kassenversorgung "optimal und ausreichend zugleich" ist, ist nicht MEINE Ansicht, sondern die einer Versicherung gewesen.

02
Was davon zu halten ist, das weiß ich leider. Ich weiß, wie mühsam es ist, einen Physiotherapeuten auch nur ins Haus zu bekommen, wenn eine frischer 8-fach-Bruch eines Oberschenkelknochens zu behandeln ansteht, der schon einen künstlichen Hüftgelenkskopf trug - Patient kann Praxis nicht aufsuchen. Die Abrechnung Taxi/Krankenkasse ist .... ach Du heiliger Sankt Bürokratius.

Dabei sind Formulare und Bürokämpfe, dumme Ausreden und ähnliches seit 40 Jahren Gegenstand meines Berufes. Was macht aber dann ein Mensch, der sich weniger gut wehren kann-?


03
Ein besonders netter Mensch begegnete mir vor einiger Zeit. Er behauptete, was nicht auf Rezept verschreiben werde, das sei von vornherein wirkungslos. Den habe ich listig gefragt:

"Wenn Sie Schnupfen haben, der Riechkolben klemmt, die Nase total zugeschwollen: Was machen Sie'n dann-?"

Antwort: "Nasenspray natürlich. Den von (es folgt der Name).

Ich: "Ja, den nehme ich auch. 3 Minuten, und die Nase ist frei."

Er: "Gott sei Dank, ein Segen, das Zeug"

Ich: "Erkältungsmittel gibt es nicht auf Rezept. Wenn Sie mit Ihrer Theorie recht gehabt hätten, hätte der Spray nichts genutzt. Den gibts nicht auf Rezept. Also wirkt er nicht. Haben Sie gesagt. Jawohl-ja! Ihre Worte! Vor 2 Minuten erst!"

Er: "wie?...ja...hm....äh...."

Ich: "Das ist das Glück: Sowas kann man beheben. Manchmal sogar rezeptfrei!".

Danach war mir wohler.


ISLÄNDER
 
Bitte verstehe mich nicht falsch. Die Darstellung, dass die Kassenversorgung "optimal und ausreichend zugleich" ist, ist nicht MEINE Ansicht, sondern die einer Versicherung gewesen.
Hallo Isländer,

natürlich ist das nicht deine Behauptung gewesen, weil sie schlichtweg unsinnig und unzutreffend ist. Ich weiss nur nicht, wie ich das hätte besser zitieren können. :)
Was davon zu halten ist, das weiß ich leider. Ich weiß, wie mühsam es ist, einen Physiotherapeuten auch nur ins Haus zu bekommen, wenn eine frischer 8-fach-Bruch eines Oberschenkelknochens zu behandeln ansteht, der schon einen künstlichen Hüftgelenkskopf trug - Patient kann Praxis nicht aufsuchen. Die Abrechnung Taxi/Krankenkasse ist .... ach Du heiliger Sankt Bürokratius.
Das ist sogar mitten in Hamburg schwierig. Im normalen Praxisbetrieb ist das eigentlich kaum zu bewerkstelligen. Deshalb mache ich die Hausbehandlungen freiberuflich, habe gerade diesbezüglich die Auseinandersetzung mit der DRV. Das hat unser Berufsverband verbockt, der eine frühere Kassenzulassung für Hausbehandlungen wieder zurückgezogen hat. Die Praxen schaffen das mit ihren Angestellten schon gar nicht. Inzwischen kann man nämlich damit schon ganz gut verdienen, wenn man die Routen ordentlich plant. Ging wohl um Besitzstandswahrung für die Praxisinhaber...:(

So, und nun verlinke ich mal, was meine Krankenkasse zur Akupunktur schreibt:
https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/akupunktur-9882
Die Krankenkassen bieten so einiges auf Antrag an, bis hin zu Globuli. Da lohnt es sich in jedem Fall, gezielt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen und das Leistungsangebot auch auszuschöpfen. Da die Kassen derartige Leistungen unterschiedlich anbieten lohnt sich individuelles Anfragen immer.

Grüße Jova
 
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