Grüß DIch, Cicibata!
01
Es gibt im gesamten Recht keinen Satz, der das so sagt, wie die ersicherung meint.
02
Was es gibt, dass es § 254 BGB: Dort ist auch die Schadensminderungspflicht festgehalten.
(a)
Die Schadensminderungspflicht bedeutet, dass man sich fair verhalten muss. Keine sinnlose Schadenstreiberei!
(b)
Kosten, die ein vernünftiger Mensch in Deiner Lebenssituation auf sich nimmt, um seinen Schaden loszuwerden, die bekommt man ersetzt. Vernunft verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht.
(c)
Es gibt Schäden, die die Persönlichkeitssphäre sehr stark betreffen. Dazu gehören Gesundheitsschäden, vor allem die, die Dein Leben massiv beeinträchtigen. Je näher man damit an den Kern des Persönlichkeitsrechtes herankommst (= schwere Verletzungen, lang dauernde Folgen), desto weniger Gewicht hat die Schadensminderungspflicht, und umso mehr zählen Deine eigenen Wünsche.
Das ist jetzt das System, in dem die Sache läuft.
03
Wenn Dir Dein Arzt empfiehlt, dass Du Deine Probleme mit Akupunktur angehen könntest, nachdem die bisherige Behandlung leider nicht das gewünschte Ergebnis erbracht hat:
Soll es neuerdings unvernünftig sein, die Wege zu leiten, was der eigene Arzt empfohlen hat? Woran solltest Du das erkennen? Dazu müsstest Du ja selbst Mediziner sein. Man kann also keinen Vorwurf machen, wenn Du diesen Weg versuchst.
04
Ich habe schon Sätze gelesen wie: „Dadurch, dass sich die geschädigte Person gesetzlich versichert hat, hat sie zu erkennen gegeben, dass er die Versorgung durch die Krankenkassen ausreicht. Daran ist sie gebunden. Zumal die Kassenversorgung optimal und ausreichend ist."
An diesen Sätzen stimmt fast kein einziges Wort:
(a)
Die meisten Mitbürger haben gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung. Sie wollten Pflicht Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie hatten nur der Wahl, ob sie zur AOK gehen oder zu einer Ersatzkasse.
Also hat es gar keine Wahl gegeben. Wahrscheinlich warst Du von vornherein Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
(b)
Du hast auch „nichts zu erkennen gegeben“. Wem denn? Wie denn?
Der Versicherung Deines künftigen Unfallgegners etwa, von der Du noch gar nichts gewusst hast?
Wenn man etwas „zu erkennen gibt“, dann ist das ein bewusster Vorgang, mit denen man Signale aussendet, die der andere verstehen soll.
Wie sollte eine Versicherung Dich beobachtet haben, die von dem dazugehörigen Unfall noch gar nichts wissen konnte, weil er damals noch weit in der Zukunft lag, als Du krankenversichert wurdest?
(c)
Kassenversorgung optimal? Wenn ich bedenke, dass man für psychologische Hilfe teilweise nur dann zeitnah Behandlung bekommt, indem man der Kasse mit "Systemversagen" droht, dann haben einige eine seltsame Asnchauung davon, was "optimal" bedeutet!
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Insbesondere dann, wenn Du schwer verletzt bist, mit langwierigen Problemen kämpfst, sich mit „Kassenmethoden" kein befreidigender Erfolg eingestellt hat: Da wehrt sich die gegenerische Versicherung zu Unrecht.
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Ein Urteil hättest Du gerne? Möglichst eines zur Akupunktur? Von einem ziemlich hohen Gericht, OLG oder BGH?
Haben wir doch alles im Forum! Ein dreifach Hoch auf das Forum! Also:
Kammergericht (= OLG Berlin), Urteil vom 03.11.2003, Aktenzeichen 12 U 102/03. Das Kammergericht findet, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Behandlungen übernehmen muss, die die Kasse nicht zahlt, sofern die Behandlungsmethode.... ach, lassen wir es doch das Kammergericht selbst sagen!....Wenn also die Behandlugnsmethode.....
".... auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen".
So sprach das Kammergericht. Recht so!
(Es gibt weitere Urteile, die auf dieser Linie liegen - auch von anderen Oberlandesgerichten, auch vom BGH. Da stehen wir auf festem Grund und Boden.)
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Hilft Dir das jetzt weiter?
ISLÄNDER