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Gesetze und Paragraphen

Hallo Fories,

@ Hallo Rolandi,
Im Niederschrift ist nur die Aussagen der Sachverständiger festgehalten worden. Es ist schon beweisbar, dass er von falschen Voraussetzungen ausgeht.
Ja das Ergebnis stand schon vor der mündliche Verhandlung fest. Der Vorsitzende Richter hat schon gleich zu Beginn der Sitzung sehr deutlich und beleidigend gezeigt, dass er nichts von uns hält. Allerdings ich wusste es schon viel früher, als die Verfügung bzgl. der pkh Bewilligung kam.

@ Hallo HWS Schäden,

Ich habe Zeugen, eine Schwester war immer bei der Untersuchungen und Vereinbarungen dabei. Ein Bruder, der privat honorar des Arztes überwiesen hat. Die andere Geschwister und Freunde, mit denen wir Kontakt hatten und wurde damals alles besprochen.
Ja er ist, der selbe Arzt, der geladen und nicht erschienen war. Allerdings haben meine RAte im ersten und zweiten Instanz mir gesagt, dass Sie den Arzt gegen sich nicht Aussagen lassen können und trotz meine bitten keinen Antrag auf seine Ladung gestellt.
Ich glaub jeder weiß, was los ist, aber (Warum auch immer) Sie wollen den Arzt vom Schuld und eventuell vom Straftat befreien.
Jetzt wurde im zweiten Instanz sofort nach mündlich Verhandlung Entscheidung getroffen, damit wir nicht mehr Stellung auf die beweisaufnahme nehmen können.

MfG
trus
 
Hallo Trus25,

aber das ist das normale Vorgehen in einer Berufungsverhandlung. Da gibt es tatsächlich nach der mündlichen Verhandlung ein Urteil und nicht noch einmal die Möglichkeit Stellungnahme auf Stellungnahme zu verfassen. Das sollte aber Dein Anwalt eindeutig wissen. Alles was ihr schriftlich vorbringen wollt hätte vorher passieren müssen. Und wenn Du schreibst, dies wäre schon nach der ersten Instanz klargewesen, dann verstehe ich Deinen Anwalt noch weniger.
Du wirst akzeptieren müssen, dass jetzt alles ausgereizt ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
Stellungnahme auf Stellungnahme, wenn der Sachverständiger Sachen erzählt, die nicht Wahrheit sind, was soll man machen.
Wenn die Unterlagen im Gericht sind und der Richter sie ignorieren will, was soll man machen.
Ich habe nicht ein Klage erhoben aus Spass, sondern aufgrund einer Krankheit, deren Ursprung - entsprechend der aussagen viel zahl von Ärzten - in der Operation von damals zu finden ist. Von dieser Operation gibt es kein Operationsbericht.
Der Sachverständiger behauptet, dass ich damals ein bestimmtes Gesundheitliches Problem hatte, deswegen musste diese Operation durchgeführt werden. Aber Fakt ist, dass ich dieses bestimmtes Problem nicht hatte und ich kann es beweisen. Aber der Richter will nichts davon Wissen.
Allein die Tatsache, dass der Sachverständiger behauptet, dass ich krank war, deswegen diese Operation durchgeführt wurde, zeigt, dass die OP falsch war und unnötig, weil ich von ihm behauptete Krankheit nicht hatte. Ich weiß nicht ob ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Auf jeden falls habe ich Richter gesagt, dass ich weitere Unterlagen einreichen werde, aber er hat nicht drauf gewartet. Meines Erachtens mein Anwalt hat es richtig getan, dass er Antrag auf schriftliche Stellungnahme gestellt hat. Er hat gemerkt, dass hier etwas nicht in Ordnung ist und muss nachgehakt werden. Übrigens als ich reden dürfte, hat der Richter den Sachverständiger entlassen, ob wohl ich gesagt habe, dass er bleiben soll und meine Meinung hören soll. Ich habe den Sachverständiger gar keine Fragen stellen können.

Zum Klage abweisen hatte er Zeit, aber er wollte nicht warten.

Zitat:
"Und wenn Du schreibst, dies wäre schon nach der ersten Instanz klargewesen"
Es war mir klar, dass die Klage in zweiten Instanz abgelehnt wird, als ich die Pkh Bewilligung des Gerichts im zweiten Instanz gelesen habe, dort war etwas zu viel geschrieben, so dass ich dachte aha man will den Arzt vom Straftat befreien und ahnte, dass die Klage auch höchstwahrscheinlich abgewiesen wird

@ Seenixe
Du hast Recht, die Rechtsanwälte haben nicht sauber gearbeitet, aber das Gericht hat auch nicht genau hingeschaut.

MfG
trus
 
hallo trues,

dies ist schlimm, insbesondere für dich als Betroffener.

So wie ich es rauslesen kann:
hat dein Anwalt ein Antrag auf Stellungnahme gestellt,
jedoch steht dieser Antrag nicht im Protokoll über die mündliche Verhandlung oder?

Es sieht so aus, dass dein Richter womöglich sehr befangen war - ein Befangenheitsantrag wurde durch dich oder deinen Anwalt nicht in Erwägung gezogen, oder?

Wir sind hier alle UO -
und ich kann aus meiner Erfahrung und Meinung heraus nur sagen,
dass gegenüber den UO überall gelogen wird
in diverse Art und Weise - wie ein geschlossenes System.

Es kann sein, dass sich die Gegenseite über ihren Erfolg freut.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

Doch, dass der RA Erklärungfrist zum Ergebniss der Beweisaufnahme gestellt hat, steht im Protokoll.
Der befangenheitsantrag der Richter wurde nicht in erwägung gezogen.
Ich glaube das wird in der zweiten Instanz sehr sehr schwierig sein, weil er wird sich an die Aussagen des Sachverständigers berufen.

MfG
trus 25
 
Hall Fories,

Ich habe neulich ein interessantes Video in YouTube gesehen, dachte, ich schreibe das hier, kann für einige Mitglieder nützlich sein.
Verfassungsrechtlich darf man nicht ohne Erlaubnis der betroffenen Personen, sie Filmen oder deren Stimmen aufzeichnen u.s.w., und wenn man das tut, darf man es nicht für seine Zwecke benutzen. Manchmal bekommt man sein recht aber nur auf diese Weise, wie dieser RA in seiner Video darstellt:

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht erhebt Klage für seinen Mandanten, der zu Unrecht gekündigt worden ist. Der Arbeitgeber erwidert alle Vorwurfe des Arbeitnehmers und hat einen Zeugen auch noch.
Der Mandant wusste schon vor der Kündigung von der Absicht seines Arbeitsgebers. Deswegen hat er, als sein Arbeitgeber ihn für ein gespräch zu sich bestellt hat, das gespräch versteckt aufgezeichnet.
Diese Aufzeichnung hat er seinem Anwalt zur verfüVerfügung gestellt.
Der Anwalt hat das Gespräch Punkt für Punkt im Schriftsatz weitergegeben.
Diesem Schriftsatz könnte der Arbeitgeber nicht widersprechen und hat aufgegeben.

Noch ein Erinnerung: wenn Ihr eure Email Adresse weitergibt oder in einem fremden Internet Seite etwas bestätigt bzw ein Signal schickt, das andere Seite es bekommt, dann kann er einfach in Ihrem Computer einsteigen und sich Informationen über Euch rein holen. Das kann manchmal unangenehm werden.


MfG
trus 25
 
hallo trus25,

heißt das jetzt,
dass man die Tonbandaufnahme während einer gerichtl. Sitzung oder Gespräch,
welche ohne Zustimmung der Beteiligten aufgenommen wurde,
doch rechtlich gegen die Beteiligten verwenden kann?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi, wieder eine typische "ROLANDI"-Frage.....
Wenn Du so eine Tonaufzeichnung hast, dann kannst Du daraus ohne Probleme ein "Gedächnisprotokoll" erstellen und dieses dann vorlegen. Nichts anderes hat der Anwalt gemacht. Wer wollte dem Inhalt dann widersprechen?


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Rolandi,

Nein um Gottes Willen.
Die Tonaufnahme kann man, wie Seenixe richtig geschrieben hat, seinem Vertrauensanwalt zur Verfügung stellen. Er weiss dann, was er damit machen soll.
Ein guter Rechtsanwalt ist das wichtigste in einem Prozess - meiner Meinung nach -

MfG
trus
 
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